Lohnzuschuss für Schwerbehinderte
zuletzt aktualisiert: 15. April 2004Schwerbehinderte Menschen genießen im Job besonderen Kündigungsschutz. Das wurmt manchen Arbeitgeber. Allerdings besteht dafür unter Umständen auch Anspruch auf einen Lohnzuschuss.
Trotz diverser Neuregelungen zu Jahresbeginn: Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter in der Firma tätig sind. Die Grenze von fünf oder neuerdings zehn Mitarbeitern spielt keine Rolle. Einzige Voraussetzung ist eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit.
Will der Arbeitgeber trotzdem einen Schwerbehinderten loswerden, so ist die Kündigung nur dann zulässig, wenn zuvor das so genannte Integrationsamt, angesiedelt beim jeweiligen Landschaftsverband, der Kündigung zugestimmt hat.
Bis zu 650 Euro monatlich extra für Schwerbehinderten
Der Arbeitgeber, der einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen muss und ihn nicht oder nur erschwert kündigen kann, hat aber das Recht für eine etwaige Minderleistung des Schwerbehinderten einen Ersatz zu fordern.
Das Verfahren ist geregelt in Paragraph 27 der „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung“. Die Leistung wird gewährt, wenn der Arbeitgeber eine außergewöhnlich Belastung durch den Schwerbehinderten nachweisen kann. Dabei gilt: 30 Prozent weniger Arbeitsleistung muss der Arbeitgeber bei einem Schwerbehinderten hinnehmen.
Fällt die Einbuße größer aus, wird eine Entschädigung gewährt, über die wie bei einem Kündigungswunsch das Integrationsamt entscheidet. Die Behörde prüft zunächst, ob mit Hilfe von technischen Änderungen Abhilfe geschaffen werden kann. Besteht dann weiterhin keine Möglichkeit, die Minderleistung auszugleichen, so erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitslohn.
Der Zuschuss beläuft sich – auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse – je nach Einzelfall auf 360 bis 650 Euro monatlich. Die Zuschüsse werden für zwei Jahre bezahlt. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ein neuer Antrag gestellt werden. Nähere Auskünfte auch zum Verfahren erteilen die Landschaftsverbände, die dort geschulte Mitarbeiter vorhalten die auch bei der Antragstellung gerne Hilfestellung zu geben bereit sind.
Kommentare
Barbara 29. September 2020 um 05:10
Hallo,
Bin 70 % Schwerbehindert, mein Arbeitgeber verlangt, 100 Prozent Power im Verkauf.
Was nicht so ganz funktioniert!!!!!
Wie kann ich Gerichtlich vorgehen???
Burkhard Sambeth 21. August 2020 um 14:53
Ich bin 100% Schwer behindert seit 9 Jahren und als Aushilfe angestellt.Nun bin ich wegen Corona abgemeldet worden d.h. ohne Job. Ist das so okay?
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Sambeth
Schlick 16. August 2020 um 12:42
Ich habe eine Frage
Ich bin 50% behindert,gehe aber gut ein Jahr,
Arbeiten 190 bis 200 Stunden. Bei einer Eingliederungs festgelegt. Jetzt schiebt mein
Arbeitgeber hin und her, mit weniger Geld und weit schlechteren Arbeitsbedingungen. Darf der das, und wo kann ich mich Beschweren
Franzi 28. Juni 2020 um 12:23
Kann mich mein arbeitgeber in einem andere filiale zwingen, nur weil ich nucht an die kasse gehe, und dafur ne bescheinigung vom arzt habe
Holger Möhn 25. Juni 2020 um 10:07
Guten Tag, ich habe einen ICD implantiert, Tachykardie, 50% Schwerbehinderung und bin nicht mehr voll Leistungsfähig und zur Zeit in Krankenstand. Nach meiner Rückkehr ins Büro (ich bin kfm. Angestellter) möchten wir eine Arbeitsplatzanpassung durchführen. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich bei voller Stundenzahl weniger Arbeitsvolumen bewältigen kann und er dafür einen 30% Zuschuss beantragen kann und ich dadurch auch meinen vollen Lohn weiter bekomme. Besteht diese Möglichkeit? Hat das Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge zur gesetzl Rentenversicherung? Welche Auswirkungen hat das auf die Einkommensteuererklärung? Viele Grüsse. Möhn
Simone Buchholtz 20. März 2020 um 07:22
Wie sieht es aus wenn jemand mit 100% Bhondering eingestellt wird aber kein zuschuss beantragt hat mit der Kündigung aus.??
Nadja 18. März 2020 um 04:49
Frage: wie sieht es bei der derzeitigen Situation mit Corona aus, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt und kurz vor der Insolvenz ist, wie sieht der Schutz bei 100% Behinderten aus und kann er einen höheren Zuschuss beantragen?