Krankengeld: Anspruch, Höhe und Dauer – Was Sie wissen müssen!

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach haben Krankenversicherte einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann.

Wie viel Krankengeld gibt es?

Hält die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes, maximal aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige könnten beim Abschluss ihrer Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.

Menschen, die eine private Krankenversicherung haben, können Krankentagegeld erhalten, das nach ähnlichen Vorschriften ausgezahlt wird. Je nach Tarif kann es bis zu 100 % des Nettoverdienstes ersetzen.

Die Versicherung legt dabei den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate vor Krankheitsbeginn zugrunde. Selbstständige können wählen, ob sie die Unterstützung wenige Tage nach der Krankschreibung erhalten wollen – und nicht erst ab der siebten Woche wie gesetzlich vorgeschrieben. Der Tarif ist dann entsprechend teurer.

Wie lange gibt es Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld besteht für eine Erkrankung 78 Wochen lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Kommt eine weitere Erkrankung hinzu, wird die Leistungsdauer von 78 Wochen aber nicht verlängert (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Nach drei Jahren beginnt bei gleicher Erkrankung der Anspruch auf Krankengeld erneut.

Was für Nachweise sind nötig?

Oft sind es Kleinigkeiten, die Versicherte beim Krankengeld außer Acht lassen, so die ARAG Rechtsschutzversicherung. Achten Sie z.B, immer darauf, dass die Krankschreibung lückenlos ist. Wer zum Beispiel erst einmal von Montag bis Freitag krankgeschrieben ist und verlängern muss, sollte das am letzten Tag der Krankschreibung – also Freitag – tun. Wartet man bis zum nächsten Montag, zahlt die Kasse kein Geld für das zurückliegende Wochenende.

Das macht sich nicht nur direkt auf dem Konto bemerkbar. Das fällt hinterher auch bei der Rentenversicherung ins Gewicht. Denn vom Krankengeld werden auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt.

Extra-Krankengeld bei Organspende

Seit August 2012 haben Personen, die zu Lebzeiten ein Organ spenden, das Recht darauf, dass die Krankenversicherung des Empfängers ihnen Krankengeld für den Zeitraum nach der Spende auszahlt.

Zusammenfassung

  • Im Falle von Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für sechs Wochen weiter. Danach haben Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung, wenn sie arbeitsunfähig sind, was bedeutet, dass sie ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.
  • Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Arbeitnehmer erhalten 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Selbstständige können beim Abschluss ihrer Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen.
  • Der Anspruch auf Krankengeld besteht für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, und es ist wichtig, dass die Krankschreibung lückenlos ist, um Nachteile bei der Rentenversicherung zu vermeiden.

 

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