Lohnzuschuss für Schwerbehinderte – das sollten auch Arbeitgeber wissen

Schwerbehinderte Menschen genießen im Job besonderen Kündigungsschutz. Das wurmt manchen Arbeitgeber. Allerdings besteht dafür unter Umständen auch Anspruch auf einen Lohnzuschuss.

Trotz diverser Neuregelungen: Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter in der Firma tätig sind. Die Grenze von fünf oder zehn Mitarbeitern spielt keine Rolle. Einzige Voraussetzung ist eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit.

Bis zu 650 Euro monatlich extra für Schwerbehinderten

Will der Arbeitgeber trotzdem einen Schwerbehinderten loswerden, so ist die Kündigung nur dann zulässig, wenn zuvor das so genannte Integrationsamt, angesiedelt beim jeweiligen Landschaftsverband, der Kündigung zugestimmt hat.

Der Arbeitgeber, der einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen muss und ihn nicht oder nur erschwert kündigen kann, hat aber das Recht für eine etwaige Minderleistung des Schwerbehinderten einen Ersatz zu fordern.

Das Verfahren ist geregelt in Paragraph 27 der “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung”. Die Leistung wird gewährt, wenn der Arbeitgeber eine außergewöhnlich Belastung durch den Schwerbehinderten nachweisen kann. Dabei gilt: 30 Prozent weniger Arbeitsleistung muss der Arbeitgeber bei einem Schwerbehinderten hinnehmen.

Die Zuschüsse werden für zwei Jahre bezahlt – dann neuer Antrag möglich

Fällt die Einbuße größer aus, wird eine Entschädigung gewährt, über die wie bei einem Kündigungswunsch das Integrationsamt entscheidet. Die Behörde prüft zunächst, ob mit Hilfe von technischen Änderungen Abhilfe geschaffen werden kann. Besteht dann weiterhin keine Möglichkeit, die Minderleistung auszugleichen, so erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitslohn.

Der Zuschuss beläuft sich – auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse – je nach Einzelfall auf 360 bis 650 Euro monatlich. Die Zuschüsse werden für zwei Jahre bezahlt. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ein neuer Antrag gestellt werden. Nähere Auskünfte auch zum Verfahren erteilen die Landschaftsverbände, die dort geschulte Mitarbeiter vorhalten die auch bei der Antragstellung gerne Hilfestellung zu geben bereit sind.

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24 Gedanken zu „Lohnzuschuss für Schwerbehinderte – das sollten auch Arbeitgeber wissen

  1. Yvonne Antworten

    Guten Morgen , ich muss das hier mal fragen , ich muss lit meine Arbeitszeiten runter gehen. Dadurch habe ich natürlich wie jeder andere finazelle Einbußen. Wer zahlten den Defizit wenn ich von bolzeit auf Teilzeit gehe .

  2. Nico Antworten

    Hallo,

    Habe einen sehr guten Arbeitgeber, er weiß auch das ich 50 Prozent habe, arbeite sehr gerne in der Gastronomie am Flughafen Airport

    Da jetzt wieder das Hotel fasst voll und wir keine Kurzarbeit haben mehr, arbeite ich in der Regel 5 Tage in der Woche egal ob am Wochenende oder nicht das macht ja auch nichts, meine Frage ist darf ich 5 Tage am Stück hinter einander jeweils 8 Stunden schaffen oder muss da ein Tag frei drinnen sein !!! bitte um Information

    und muss ich auch 10 Tage am Stück schaffen !!! ich hoffe mal nicht sind Überstunden zulässig, wenn es so weit kommen sollte wieder auch hier bitte um Information
    wie gesagt, ich liebe meinen Job, aber ich merke, einige Sachen werden mir langsam sehr schwerfallen, trage schon keine Tische und Stühle und Wasserkisten auch mehr zum Glück und bin jetzt fast 50 Jahre

  3. Wolfgang Antworten

    Ich bin gleichgestellt worden mit meinen 40 % . Dieser Antrag wurde auch bewilligt.
    Mein neuer Vorarbeiter versucht mit allen Mitteln mich zu kündigen.
    Er gibt mir immer Baustellen die für mich körperlich sehr hart sind ( schwere Maschinen tragen/ Druck durch angebliche Termine.. USW .
    Er versucht damit , das ich dann selbst gehe .
    Er sagt mir immer wieder ich wäre zu langsam und wenn ich nicht selber Kündige dann würde er es tun .
    Er droht mir immer wieder und erzählt es auch meinen Kollegen im Büro , das er immer auf meine Baustellen führe um zusehen was ich geleistet habe um mich dadurch zu kündigen wegen Leistungsmangel .

    Frage : Soll ich mir im Vorfeld einen Anwalt
    nehmen oder was soll ich tun.
    Ich bin seit 1996 in dieser Frima und arbeite als Parkettleger.

  4. Elke Scheffel Antworten

    Hallo, ich würde jedem empfehlen, sich umzugewöhnen und nicht mehr den GdB als “%” anzugeben – auch wenn sich das so eingebürgert hat. Das ist der “Grad der Schwerbehinderung” von 50 bzw 70 – ohne Prozent! Dies sage ich nur deshalb, weil durch die Bezeichnung “Prozent” im Kopf des Arbeitgebers automatisch der Schalter umgelegt wird und suggeriert, dass der Arbeitnehmer nur noch 50 % Leistungsfähig ist – was ja so gar nicht stimmt! Viele Grüße, Elke

  5. I. Buchberger Antworten

    Hallo in die Gruppe. Wo erfahre ich ob und wie viel Geld mein Arbeitgeber für meine Schwerbehinderung erhält. Gibt es eine Auskunftsstelle dazu?

  6. Michael Klisch Antworten

    Hallo Leute
    Ich habe auch 60 GbB es gibt Vorschriften und Rechte. Last euch nicht alles gefallen, wenn ihr im VDK Sozialverband seid, dann wendet euch da hin.
    Oder an den Integrations stelle. Vielleicht kann euch auch das Arbeitsamt weiter helfen. Denn das was ich hier alles lese ist das alles nicht rechtens. Viel Glück . Micha

  7. Hans Schu. Antworten

    Hallo,ich Arbeite schon seit Zwei Jahre auf den Bau bin 80prozent Schwerbehindert, letztes Jahr hat er einen Neuen eingestellt.Nun will er mir Kündigen und hält mir immer vor ich sei zu langsam.Ist das Rechtens.

    • Anonymous Antworten

      Das ist selbstverständlich nicht rechtens.
      , weiß dein Chef von der Schwerbehinderung? Du hast besonderen Kündigungsschutz.
      Er darf dich nicht ohne weiteres kündigen und muss das Integrationsamt darüber informieren

  8. Jan-Marc Hoting Antworten

    Hallo,

    ich habe eine dringende Frage. Ich hatte vor 12 Jahren (mit 25) eine äußerst schwere Gehirnblutung und mehrere hirninfarkte, Hydrozephalus, Halbseitenlähmung (immer noch), schwerste kognitive Defizite und noch so einiges mehr. Seit letztem Jahr kann ich nach langem Kampf endlich wieder arbeiten. Nach dem erfolgreichen Abschluss meiner Umschulung bin ich nun Fachkraft zur Arbeitss- und Berufsförderung und helfe Menschen mit Behinderung. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen kann ich in diesem Beruf voll aufgehen und den Betroffenen auf andere Art und Weise helfen. Da ich aber nicht mehr 100% belastbar bin, will mich mein Arbeitgeber nun aufgrund von etwas geringerer Leistung kündigen.
    Er empfindet es als unfair den Gesunden Mitarbeitern gegenüber.
    Ist das rechtens und möglich, dass das Integrationsamt da Zustimmt?
    Ich bin momentan echt in Sorge, da ich danach keine Möglichkeit habe nochmals von der Rentenversicherung unterstützt zu werden.
    Kann mir jemand helfen und Ratschläge geben? Ich möchte unbedingt arbeiten und nicht mehr diese mistige EU-Rente bekommen. Ich weiß, dass 450 eur dazu möglicherweise sind. Ich will aber wieder komplett für mich selbst sorgen können, ohne irgendwelche Hilfen.

    Hoffentlich kann mir jemand helfen.

    Mit besten Grüßen,

    Jan-Marc Hoting

    • Jan-Marc Hoting Antworten

      Achso, was noch anzumerken wäre. Habe einen GdB von 60 ohne Merkzeichen.

    • Sandra Layer-Kratzer Antworten

      Hallo Marc, ruf die im Integrationsamt UNBEDINGT an! Leider habe ich dein Kommentar erst heute gesehen.

      Grüße, Sandra Layer-Kratzer

    • Sandra Layer-Kratzer Antworten

      Entschuldige; Jan-Marc. Ruf UNBEDINGT – wie gesagt im Integrationsamt an! LG Sandra

    • Gabi Antworten

      Hallo Marc das Sozialgericht bei deiner nächst größeren Stadt ist auch ein guter Anlaufpunkt. Da sitzen sehr gute Fachleute und es ist kostenlos, beraten und machen auch den notwendigen Schriftverkehr. Liebe Grüße Gabi

  9. Wladimir Podhaniuk Antworten

    Ich bin 42Jahre im Öffentlichen Dienst bin 70 Prozent Schwerbehinder mit Merkzeichen G kann mein Vorgesetzter mir vorschreiben wie viel Stück ich in 8.5 Stunden erzielen muss und mich Körperlich unter Druck setzt ich empfinde es als Diskrimierent.Den ich bin schon 63 Jahre alt

  10. Norbert K. Antworten

    Ich bin 60% Schwerbehinderten mit Kennzeichen G, Arbeite bei einem Baustoffhandel und kann nach meiner Rückkehr keine schweren Sachen mehr tragen. Bekommt mein Arbeitgeber einen Lohnzuschuss, und was ist bei Kündigung. N.

  11. Barbara Antworten

    Hallo,
    Bin 70 % Schwerbehindert, mein Arbeitgeber verlangt, 100 Prozent Power im Verkauf.
    Was nicht so ganz funktioniert!!!!!
    Wie kann ich Gerichtlich vorgehen???

  12. Burkhard Sambeth Antworten

    Ich bin 100% Schwer behindert seit 9 Jahren und als Aushilfe angestellt.Nun bin ich wegen Corona abgemeldet worden d.h. ohne Job. Ist das so okay?
    Mit freundlichen Grüßen
    Burkhard Sambeth

  13. Schlick Antworten

    Ich habe eine Frage
    Ich bin 50% behindert,gehe aber gut ein Jahr,
    Arbeiten 190 bis 200 Stunden. Bei einer Eingliederungs festgelegt. Jetzt schiebt mein
    Arbeitgeber hin und her, mit weniger Geld und weit schlechteren Arbeitsbedingungen. Darf der das, und wo kann ich mich Beschweren

  14. Franzi Antworten

    Kann mich mein arbeitgeber in einem andere filiale zwingen, nur weil ich nucht an die kasse gehe, und dafur ne bescheinigung vom arzt habe

  15. Holger Möhn Antworten

    Guten Tag, ich habe einen ICD implantiert, Tachykardie, 50% Schwerbehinderung und bin nicht mehr voll Leistungsfähig und zur Zeit in Krankenstand. Nach meiner Rückkehr ins Büro (ich bin kfm. Angestellter) möchten wir eine Arbeitsplatzanpassung durchführen. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich bei voller Stundenzahl weniger Arbeitsvolumen bewältigen kann und er dafür einen 30% Zuschuss beantragen kann und ich dadurch auch meinen vollen Lohn weiter bekomme. Besteht diese Möglichkeit? Hat das Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge zur gesetzl Rentenversicherung? Welche Auswirkungen hat das auf die Einkommensteuererklärung? Viele Grüsse. Möhn

  16. Simone Buchholtz Antworten

    Wie sieht es aus wenn jemand mit 100% Bhondering eingestellt wird aber kein zuschuss beantragt hat mit der Kündigung aus.??

  17. Nadja Antworten

    Frage: wie sieht es bei der derzeitigen Situation mit Corona aus, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt und kurz vor der Insolvenz ist, wie sieht der Schutz bei 100% Behinderten aus und kann er einen höheren Zuschuss beantragen?

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