Girokonto überzogen: Bank darf keine Pauschalgebühren verlangen (BGH-Urteil XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)

Prozess-Pleite für Targobank und Deutsche Bank: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beiden Banken verboten, bei einem überzogenen Girokonto Pauschalgebühren zu verlangen (XI ZR 9/15 und XI ZR 387/1). An das Urteil müssen sich auch andere Banken halten, die Pauschalen wegen einem Minus auf dem Girokonto kassiert haben. Das Geld kann jetzt zurückgefordert werden.

Targobank und Deutsche Bank hatten für die sogenannte geduldete Überziehung über den vereinbarten Dispokredit hinaus Mindestgebühren verlangt. Die Mindestgebühr musste jeder Bankkunde zahlen, sobald er auch nur kurzfristig seinen Dispo überzog. Die Targobank verlangte zum Zeitpunkt der Klageerhebung mindestens 2,95 Euro monatlich, die Deutsche Bank 6,90 Euro im Quartal. Verbraucherzentralen klagten dagegen und bekamen nun vor dem BGH Recht.

Der BGH urteilte, dass nach dem Gesetz ein Bankkunde nur Zinsen schulde. Bei einer geduldeten Überziehung von zehn Euro für einen Tag würde bei der Pauschale von 6,90 Euro ein Zinssatz von 25.185 Prozent im Jahr anfallen, so die Richter. Das sei völlig überzogen, nämlich unangemessen. Die Targobank erklärte, man werde ab sofort auf die Gebühr für die Überschreitung des eingeräumten Dispokredits verzichten und machte Hoffnung, dass bereits gezahlte Gebühren erstattet werden.

An Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen, können Betroffene nun ihr Geld zurückverlangen. Dabei gilt es die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten. „Wer schon 2013 dieses unzulässige Entgelt zahlen musste, sollte deshalb mit der Geltendmachung seines Rückforderungsanspruchs nicht lange warten“, sagt Frau Heyer. Gegebenenfalls ziehe die Bank von dem zu erstattenden Mindestbetrag einige Cent der angefallenen Überziehungszinsen ab.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert