Sind Sie von einer Kündigung betroffen? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte schützen können! Das Kündigungsschutzverfahren in Deutschland bietet Ihnen die Möglichkeit, gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung feststellen lassen. Lesen Sie weiter, um mehr über das Kündigungsschutzgesetz und Ihre Optionen zu erfahren.
Definition des Kündigungsschutzverfahrens
Das Kündigungsschutzverfahren in Deutschland bezieht sich auf die Kündigungsschutzklage, die ein Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen kann, um die Unwirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber feststellen zu lassen. Der Kündigungsschutz ist in erster Linie durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt.
Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Es wurde 1951 eingeführt und schränkt die Kündigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber ein, indem es sozial gerechtfertigte Gründe für eine Kündigung vorschreibt.
Das KSchG findet Anwendung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben, und der Betrieb muss in der Regel mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen. Für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 31.12.2003 begonnen hat, gilt der Schwellenwert von mehr als 5 Arbeitnehmern.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Kündigungsschutzgesetz einseitig zwingendes Recht ist, das nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden kann. Arbeitgeber können beispielsweise nicht generell festlegen, dass ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
Kündigungsgründe
Das Gesetz erkennt drei Gründe für eine ordentliche Kündigung an: personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe. Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Grund für die Kündigung in der Person des Arbeitnehmers selbst liegt, durch den er daran gehindert wird, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten in vollem Umfang nachzukommen.
Verhaltensbedingte Kündigungen beziehen sich auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers, während betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von dringenden betrieblichen Erfordernissen, wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Stellenabbau, erfolgen
Der Kündigungsschutz gilt nur für ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungen und nicht für außerordentliche Kündigungen. Allerdings können Arbeitnehmer auch gegen außerordentliche Kündigungen vorgehen, wenn sie der Meinung sind, dass die Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung nach § 626 BGB nicht vorliegen.
Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage
Der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit, die als Wartezeit bezeichnet wird. Es gibt auch besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte, betriebliche Datenschutzbeauftragte oder Betriebsratsmitglieder
Fristen und Formalitäten
- Klagefrist: Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Andernfalls gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
- Güteverhandlung: Innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung soll das Arbeitsgericht eine Güteverhandlung ansetzen, in der der Vorsitzende Richter versucht, eine gütliche Einigung der Parteien herbeizuführen.
- Kammerverhandlung: Wenn keine gütliche Einigung zustande kommt, wird eine Kammerverhandlung anberaumt, nach der über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden wird
- Prüfungsumfang: Das Gericht prüft die soziale Rechtfertigung der Kündigung nach den Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes sowie Unwirksamkeitsgründe anderer Natur, wie Mangel der Schriftform oder Verstoß gegen ein vertragliches, tarifliches oder in einer Betriebsvereinbarung geregeltes Kündigungsverbot
- Abfindung: Viele Kündigungsschutzklagen enden in einer Abfindung für den Arbeitnehmer, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber unzumutbar ist.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren
- Beweislast: Im Kündigungsschutzprozess obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes . Der Arbeitnehmer hat jedoch eine abgestufte Darlegungslast für Umstände, die sein Verhalten rechtfertigen oder entschuldigen könnten
- Mitwirkungspflichten: Während eines Kündigungsschutzverfahrens bestehen die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem gekündigten, aber noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis. Dazu gehört auch das Verbot der Selbstbeurlaubung.
- Möglichkeiten zur Verteidigung: Arbeitnehmer können gegen eine unzulässige oder fehlerhafte Kündigung widersprechen und dagegen vorgehen. Im Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hat das Gericht voll nachzuprüfen, ob die vom Arbeitgeber behaupteten Gründe für die Kündigung tatsächlich vorliegen.
- Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast dafür, dass eine betriebsbedingte Kündigung wegen einer fehlerhaften Sozialauswahl sozial ungerechtfertigt ist
Konsequenzen einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage
Wiedereinstellung
Nach Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung durch das Arbeitsgericht hat der Arbeitnehmer vollen Anspruch auf seinen Arbeitslohn. Wenn der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses von der Arbeit freigestellt war, gilt der Kündigungsschutz rückwirkend für diesen Zeitraum. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den nicht gezahlten Arbeitslohn nachzahlen muss.
Abfindung
Arbeitnehmer haben trotz Kündigungsschutzklage keinen generellen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Dennoch ist eine Abfindung bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage nicht selten. Die Höhe der Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, Beschäftigungsdauer, Gehalt des Arbeitnehmers, Folgen des Arbeitsplatzverlustes für den Arbeitnehmer, Dauer des Kündigungsschutzprozesses und Verhandlungsgeschick der Parteien oder ihrer Anwälte. Die Höhe der Abfindung liegt im Regelfall zwischen einem halben Bruttomonatsgehalt und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer: Verhalten bei Kündigung
Richtiges Verhalten bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist entscheidend, um die eigenen Interessen zu wahren und mögliche negative Folgen abzumildern. Hier sind einige Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt:
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Machen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen und Ihren Rechten im Falle einer Kündigung vertraut.
- Prüfen Sie die Kündigung auf Rechtmäßigkeit: Stellen Sie sicher, dass die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt ist.
- Kündigungsschutzklage erwägen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
- Melden Sie sich arbeitssuchend: Nach Erhalt der Kündigung sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. Andernfalls kann dies zu einer Minderung Ihres Arbeitslosengeldes führen.
- Fordern Sie ein Arbeitszeugnis: Bestehen Sie auf ein Arbeitszeugnis, das Ihre Leistungen und Fähigkeiten angemessen darstellt. Dies kann Ihnen bei der Suche nach einer neuen Stelle helfen.