Gesetzlicher Urlaubsanspruch 2023: Das sollten Arbeitnehmer wissen, die jetzt den Urlaub planen

Wie ist mein gesetzlicher Urlaubsanspruch? Eine typische Frage von Arbeitnehmern gerade jetzt zu Jahresbeginn, weil sie ihren Jahresurlaub 2022 planen wollen und vielleicht von Frühbucher-Rabatten profitieren wollen. Ich beantworte hier die wichtigsten Fragen zum Urlaubsanspruch laut Gesetz und Rechtsprechung,

Bundesurlaubsgesetz regelt gesetzlichen Mindestanspruch

Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Arbeitgeber derzeit mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub geben. Sonnabende zählen als Werktage mit, eine Woche hat also 6 Werktage. Daraus ergibt sich ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen im Jahr.

Getrennt davon ist Sonderurlaub zu sehen, etwa:

Beim regulären Urlaubsanspruch sind im Schnitt sechs Wochen im Jahr üblich, da viele Tarifverträge einen höheren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen vorsehen, meist gestaffelt nach Dauer und Betriebszugehörigkeit oder nach Alter. Ohne dass der Gesetzgeber eingreift, könnten die Tarifvertragsparteien also die Urlaubsansprüche reduzieren. Darum gibt es nicht selten Streit, so dass man mit einer Rechtsschutzversicherung im Vorteil.

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Wenn eine Teilzeitkraft wie eine Vollzeitkraft jeden Tag in den Betrieb kommt (aber z.B. nur vier Stunden arbeitet), dann ist Zahl der Urlaubstage gleich. Unterschiede sind nur etwa wegen anderer Altersklasse möglich. Macht der Arbeitnehmer indes z.B. nur eine 4-Tage-Woche, so verringert sich sein Anspruch anteilig. Angenommen, dem Vollzeit-Arbeitnehmer stehen 30Tage/6 Wochen zu, dann sind es bei einer 4-Tage-Woche nur 24 Tage. Die Berechnungsformel: (30/ 6)*4 .

Ab wann ein voller Urlaubanspruch besteht

Einen vollen Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Das bedeutet: Nach einem halben Jahr könnte er grundsätzlich z.B. schon für volle sechs Wochen eine Auszeit nehmen, wenn das sein Jahresanspruch ist. Vor oder nach Ablauf der Wartezeit ist „Teilurlaub“ möglich: Für den anteiligen Anspruch sind dann die vollen Monate der Betriebszugehörigkeit zu Grunde zu legen. Aber Achtung: Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, wenn einem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber voll Urlaub gewährt worden war. Ein Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, beim Ende des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsbescheinigung auszuhändigen.

Wie wird Urlaub richtig beantragt?

Üblicherweise haben Betriebe dafür Formulare, die im Personalbüro oder beim Betriebsrat erhältlich sind, Wenn nicht gesondert vereinbart, kann der Urlaub formlos beantragt werden.

Wann verfällt der Urlaub z.B. wegen Krankheit?

Der Urlaubsanspruch muss generell im Laufe des Jahres genommen werden. Nur bei dringenden Gründen, betrieblichen wie privaten, ist es möglich, einige Tage ins nächste Jahr mit rüberzuretten. Dieser Resturlaub muss dann bis zum 31. März abgefeiert werden. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen haben die Frist allerdings verlängert. Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, verfallen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche  des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. 8. 2012, Az. 9 AZR 353/10). Der Arbeitgeber muss aber zuvor auf den drohenden Urlaubsverfall hingewiesen haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. 2. 2019, Az: 9 AZR 541/15).

Mein Finanztip: In ers­ter In­stanz beim Arbeitsgericht hat man auch dann, wenn man per Urteil den Pro­zess ge­winnt, kei­nen An­spruch auf Er­stat­tung sei­ner An­walts­kos­ten (§ 12a Abs.1 Satz 1 Ar­beits­ge­richts­ge­setz). Ziehen Sie deshalb eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung und vergleichen Sie die Angebote.

Der gesetzliche Urlaubanspruch bei Krankheit

Wenn ein während des Urlaubs krank wird, darf er nicht die ausgefallenen Tage einfach anhängen. Das könnte sonst ebenfalls Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein. Wird die Krankheit durch ein Attest nachgewiesen, dürfen die Urlaubstage, an denen ein Arbeitnehmer krank war, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

Darf der Chef Urlaub einfach anordnen (Betriebsferien)?

Ja, das ist in einigen Betrieben und Branchen sogar üblich: Das Unternehmen legt Betriebsferien fest. Ansonsten soll der Chef die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Er kann sich jedoch dagegen entscheiden, wenn wichtige betriebliche Belange das erfordern (z.B. absehbarer Auftragsdruck) oder Wünsche von Kollegen als vorrangig zu betrachten sind. Dabei spielen soziale Aspekte eine Rolle (Paragraph 7 Bundesurlaubsgesetz). Ein Familienvater mit schulpflichtigen Kindern kann z.B. eher auf die typische Ferienzeit pochen als ein Alleinstehender.

Wer bei Urlaubs-Streitigkeiten entscheidet

Das letzte Wort hat der Chef. Falls vorhanden, hat der Betriebsrat oder Personalrecht ein Mitspracherecht. Meint ein Arbeitnehmer, sein Urlaubswunsch werde willkürlich missachtet, kann er vors Arbeitsgericht ziehen, in eiligen Fällen auch eine Einstweilige Verfügung erwirken. Wird eigenmächtig Urlaub genommen, ist das ein Kündigungsgrund – selbst bei langjährigen Mitarbeitern (Landesarbeitgericht Frankfurt, Az: 6Sa 380/04).

Der Urlaubsanspruch ab 50 oder einem höheren Alter

Oft wird geglaubt, dass Arbeitnehmer ab 50 automatisch einen höheren Urlaubsanspruch haben. Das kann so sein, muss aber nicht so sein. Das Gesetz selber kennt keine Altersstaffel beim Urlaubanspruch, außer bei Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Gemäß § 19 JArbSchG ist der gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt.

  • Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage,wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist

Ansonsten kann ein besonderer Urlaubsanspruch wegen des Alters, zum Beispiel ab 50, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein. Wegen des Verbots der Diskriminierung sind aber keine allzu großen Unterschiede möglich.So kippte das Bundesarbeitgericht eine Altersstaffel im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, weil sie jüngere Beschäftigte diskriminiere (BAG-Urteil9 AZR 529/10). Der Tarifvertrag sah vor:

  • bis zum 30. Lebensjahr 26 Urlaubstage,
  • bis 40 Jahre 29 Urlaubstage
  • danach 30 Tage Urlaubstage

In einem anderen Fall erkannte das BAG keine Diskriminierung. Eine Schuhfabrik gewährte allen Angestellten, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, zwei Tage zusätzlichen Jahresurlaub. Das sei ok, so die BAG-Richter. Sie verwiesen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das in § 10 Gründe einer zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters benennt. Demnach ist eine Ungleichbehandlung grundsätzlich dann erlaubt, “wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist”. Bei der harten Arbeit in einer Schuhfabrik sei ein etwas höherer Urlaubsanspruch in dem hohen Alter gerechtfertigt.

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20 Gedanken zu „Gesetzlicher Urlaubsanspruch 2023: Das sollten Arbeitnehmer wissen, die jetzt den Urlaub planen

  1. Jose Joaquin Guerra Duque Antworten

    Hallo,
    bin seid 2016 bei der Firma als Gebeudereiniger beschäftig werde nach Tarif bezahlt habe aber immer 25 Tage Urlaub.
    Das kann ja wohl nicht sein oder?

    Gruß
    J. Guerra Duque

  2. Arke Antworten

    Arbeite 40 Stunden/Woche in Vollbeschäftigung.
    Der Montag ist mein fester freier Tag, immer. Wenn ich den Urlaub plane, wird dann mein fester freier Montag auch als Urlaubstag, gerechnet, oder zähle ich erst den Dienstag bis einschließlich Samstag als Urlaubstage??
    Arbeite von Dienstag bis Samstag.

  3. S.Schöne Antworten

    Ich gehe am 1.10.2019 in Rente. Welchen Anspruch auf Urlaub für das Jahr 2019 habe ich?
    Mein Arbeitgeber gewährt mir 23 Tage anteilmäßigen Urlaub.

  4. Hartmut Antworten

    Guten Tag,
    ich habe am 2. Januar 2018 in einer Großbäckerei angefangen zu arbeiten. Angestellt wurde ich über eine Zeitarbeitsfirma. Übernahme in die Bäckerei ist der 1. August. Urlaubsanspruch lt. Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma belaufen sich auf 30 Tage. Nach meiner Rechnung sind das als 2, 5 Tage pro Monat. Also von Januar bis Juli 2,5 x 7 = 17,5 Tage. Ich bekomme aber die Aussage das mir für den Januar kein Urlaub zusteht weil ich erst am 2.1. angefangen habe. Irgendwie komisch. Oder? Man hat doch schon gespart indem man den 1.1. nicht bezahlen musste…

    • rene29142 Antworten

      Ich bin über 40 Jahre alt und fast 10 Jahre durchweg,in ein und der selben Firmer beschädigt,ohne Unterbrechung und somit stehen mir laut Gesetzt,30 Tage Urlaub zu .

      Darf mein Arbeitgeber,wenn ich meine Urlaubsplanung machen muss ,meist immer zum Ende des Jahres ,einfach Urlaubstage streichen trotz meiner Planung ,die ja genehmigt wurde,weil ich angeblich sonst auf zu viel Stunden komme,die laut der Planung ja mitberechnet werden müssen,durch meinen Urlaub ?

      Ich sehe es als höchst fragwürdig an und sogar schon gesetzeswidrig ,was er macht .

      Ebenso das er einfach anruft in meinem Urlaub und fragt ,ob ich denn nicht arbeiten kommen würde wollen und mir dafür,nicht mal so wie vorgeschrieben,einen Tag Urlaub zusätzlich gut geschrieben wird .

  5. Ingo-UweKeitel Antworten

    Hallo,eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch.Bin vollbeschäftigt im AD.Seit 40Jahren im gleichen Betrieb.Bin62Jahre alt.Was steht mir zu?

    • Stratos Antworten

      Hallo,
      eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch.Ich bin vollbeschäftigt im AD und seit 27 Jahren im gleichen Betrieb.
      Bin aktuell 61Jahre alt.
      Was steht mir zu?

  6. helmut Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich benötige dieses Jahr aus privaten Gründen (Weiterbildung) mehr Urlaub, als mir zusteht. Da ich jetzt vier Wochen unbezahlten Urlaub erhalte, will mir die Firma zwei bezahlte Urlaubstage streichen. (Regulär habe ich 24 Werktage Urlaub). Ist das rechtens? Wenn nicht, wo finde ich die Rechtsgrundlage.
    Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
    Helmut

  7. siedentopf Antworten

    Werte Damen und Herren, Seit 2011 arbeite ich in einem Fitnissstudio und arbeite eine Woche 6Tg. und die andere Woche 5Tg. Bekomme 24Tg Urlaub. Meine Frage besteht darin ist dies rechtens.
    MFG Siedentopf

  8. sergej Antworten

    Bei uns wurde das Geschäft seit dem 1 Februar 2015 von einem neuen Chef übernommen samt der Mitarbeiter. Wir haben auch extra was unterschrieben dass sich für uns nichts ändert. Sozusagen eine vertragsübernamme. Ich habe jetzt zum ende des monats gekündigt. Und bin der Meinung dass ich noch Urlaub habe der mir zusteht. Zwei tage pro Monat insgesamt sind es sechs mit April. Mein Chef meinte jedoch daa wäre in dem fall nicht richtig. Man müsse erst vier Monate in einem Betrieb sein.. aber dafür hatten wir ja extra was unterschrieben… habe ich jetzt Anspruch auf den Urlaub oder nicht??
    Vielen Dank im voraus 🙂

  9. Dieter Kegel Antworten

    Ich möchte mit 63 (mit Abschlägen) am 01.07.2015 in Rente gehen.
    Steht mir der volle Urlaubsanspruch zu ? Ich arbeite zur Zeit in
    Vollbeschäftigung, Urlaubsanspruch 30 Tage.

    • Teresa kuhn Antworten

      Ich arbeite 4 Tage in der Woche das sind im Monat 100 Stunden ,bin 58 Jahre alt. Und seit 16 Jahre in der gleichen Firma. Wieviel Urlaub steht mir zu,

  10. Christine Antworten

    Wer kann mir helfen?Arbeite in Vollzeit 37,5Std.Woche im Einzelhandel und habe 37 Tage Urlaub im Jahr. Urlaub zählt als 6 Tage in der Woche,arbeiten 5 Tage in der Woche.Nun habe ich eine Woche die so aussieht: Montag arbeiten 7,5 Std.,Dienstag freier Tag, Rest von 4 Tagen Urlaub.Mit wie vielen Std. Wird diese Woche gerechnet?Laut meinem Chef hätte ich Minusstunden!Das kann doch nicht sein?

    • Manfred Höfs Antworten

      Meine Frau möchte am.1,8. in Ruhestand gehen . Urlaubsanspruch 31 Tage. Wieviele Tage erhält sie??

  11. h. Rongen Antworten

    wollte fragen ob mir jemand helfen kann…darf der Arbeitgeber meinen Resturlaub einfach verplanen da mal zwei tage und da mal drei tage ohne vorher absprache zu halten…ist das erlaubt

  12. kerstin Antworten

    Ich heirate am 2.5 2014. Steht mir da bezahlter sonderurlaub zu.ist das abhã gig vom chef.oder bekommen das alle

  13. Christine Hof Antworten

    Suche ein Gesetzt, dass aussagt, das der Arbeitgeber 3/5 des Urlaubs als Betriebsferien festlegt, der Rest aber zur freien Verfügung steht. Wo finde Ich das? Danke wer immer mir weiter helfen kann.

    • Michael Lidke Antworten

      Kein Betriebsurlaub ohne Grenzen

      Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass Ihnen ausreichend Urlaub zur freien Planung übrig bleibt. Die Gerichte haben sich dafür bis jetzt aber nicht auf einen einheitlichen Prozentsatz verständigen können. Das BAG hat entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung, die 3/5 des Erholungsurlaubes als Betriebsurlaub definiert, zulässig ist (BAG, Urteil vom 28.07.81, Az: 1 ABR 79/92).

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