Urlaubanspruch: Was ist Bildungsurlaub genau, wer kriegt wie viel?

Computer-Know-how lässt sich per Bildungsurlaub genauso erlernen wie Fremdsprachen oder Entspannungstechniken. Das Beste daran: Viele Arbeitnehmer haben per Gesetz Anspruch darauf, in dieser Zeit vom Arbeitgeber freigestellt zu werden – bei voller Lohnfortzahlung. Es handelt sich um einen zusätzlichen Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus. Aber was ist Bildungsurlaub genau?

Die meisten Bundesländer haben Bildungsurlaubsgesetze oder Weiterbildungsgesetze geschaffen, die pro Jahr zumeist einen Anspruch auf fünf Tage Extra-Urlaub zum Zweck der Weiterbildung zusichern. Auch zehn Tage alle zwei Jahre sind möglich. Ausnahmen machen folgende Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben keine Bildungsurlaubsgesetze.

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist je nach Bundesland verschieden

In den anderen Bundesländern sind teilweise Sonderregelungen für Kleinbetrieb in die Gesetze aufgenommen worden. In Nordrhein-Westfalen (NRW) heißt es zum Beispiel: „Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.“

Welches Bundesland maßgeblich ist, hängt übrigens nicht vom Wohnort ab, sondern vom Ort des Arbeitsplatzes.  Neben Volkshochschulen oder Bildungswerken können zum Beispiel private Sprachschulen Kurse nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz – entscheidend ist die Anerkennung durch die zuständige Behörde. Damit es mit dem Antrag des Arbeitnehmers klappt, ist auf folgendes zu achten:

  • Die Weiterbildung dient einem beruflichen oder politischen Zweck. Dabei muss laut Rechtsprechung (u.a. Bundesarbeitsgericht, Az: 9 AZR 381/98) ein „Mindestnutzen“ für den Arbeitgeber dabei sein. Das bedeutet: Von der Weiterbildung hat auch der Arbeitgeber einen zumindest kleinen Vorteil. „Einen Spanisch-Kurs für einen Arbeitnehmer, der im Betrieb nie ein Wort Spanisch brauchen wird, kann der Arbeitgeber daher ablehnen“, sagt die Arbeitsrechtlerin Professor Hildegard Gahlen.
  • Der Arbeitnehmer hat den Bildungsurlaub form- und fristgerecht beantragt. Der Antrag muss zumeist mindestens sechs Wochen vor Beginn gestellt werden – je früher, desto besser. Beizufügen sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung, und zwar insbesondere der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Inhalte sowie der zeitliche Ablauf ergeben.
  • Der Freistellung stehen keine guten Gründe entgegenstehen. Der Chef kann eine geeignete Arbeitnehmerweiterbildung zu dem vom Arbeitnehmer gewünschten Zeitpunkt ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. „Müssen zum Beispiel einige große Aufträge erledigt werden, geht das vor“, sagt Professor Gahlen. Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung, so hat er das mit Angabe der Gründe zumeist innerhalb von drei Wochen nach Antrag schriftlich mitzuteilen.
  • Laut “Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz” von Nordrhein-Westfalen gilt sogar: „Teilt der Arbeitgeber die Verweigerung der Freistellung nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe der Gründe schriftlich mit, so gilt die Freistellung als erteilt.”

Mein Finanztip: Beim Kurs für Bildungsurlaub Rücktrittsrecht vereinbaren

Worauf sollte der Arbeitnehmer bei der Weiterbildung nach dem Bildungsurlaubs-Gesetz achten? Einerseits sollte der Anbieter die Zulassung nachweisen können, andererseits sollte ein kostenloses Rücktrittsrecht verankert sein für den Fall, dass der Arbeitgeber die Freistellung aus guten Gründen verweigert. Stichwort Kosten: Die Kursgebühren hat der Arbeitnehmer selbst zu tragen – der Arbeitgeber muss jedoch den Lohn weiterzahlen.

Überblick: Urlaubsanspruch je nach Bundesland

Baden-Württemberg (»Bildungszeit«): Bis zu fünf Tage pro Jahr Berlin (»Bildungsurlaub«) 10 Tage innerhalb von zwei Jahren[/carousel-item] [carousel-item ]Brandenburg (»Bildungsfreistellung«)10 Tage innerhalb von zwei Jahren[/carousel-item] [carousel-item ]Bremen (»Bildungsurlaub«) 10 Tage innerhalb von zwei Jahren [/carousel-item]  [carousel-item ]Hessen (»Bildungsurlaub«) 5 Tage pro Jahr [/carousel-item] [carousel-item ]Mecklenburg-Vorpommern (»Bildungsfreistellung«) 5 Tage pro Kalenderjahr[/carousel-item] [carousel-item ] Niedersachsen (»Bildungsurlaub«) 5 Tage pro Jahr [/carousel-item]  [carousel-item ]Rheinland-Pfalz (»Bildungsfreistellung«) 10 Tage innerhalb von zwei Jahren [/carousel-item] [carousel-item ]Mecklenburg-Vorpommern (»Bildungsfreistellung«) 5 Tage pro Kalenderjahr [/carousel-item] [carousel-item ] Saarland (»Bildungsfreistellung«) Bis zu 4 Tage pro Jahr [/carousel-item]  [carousel-item ] Sachsen-Anhalt (»Bildungsfreistellung«) 5 Tage pro Kalenderjahr [/carousel-item] [carousel-item ] Schleswig-Holstein (»Bildungsfreistellung-Bildungsurlaub«) 5 Tage pro Kalenderjahr [/carousel-item] [carousel-item ] Thüringen (»Bildungsfreistellung«): Tage pro Kalenderjahr [/carousel-item]  [/carousel]

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