Wussten Sie schon, was ein strenger Postabholer bei der Bank bedeutet? Das sind Bank-Kunden, die den Postversand nicht wünschen, also alles bei der Bank abholen wollen. Günstig für die Bank, weil sie Porto spart? Vielleicht. Aber sündhaft teuer für Bank-Kunden, jedenfalls bei der Commerzbank: Sie kassiert für den Service strenger Postabholer 250 Euro im Jahr.
Es gibt Vorfälle im Bankenbereich, die selbst die Verbraucherzentrale Sachsen noch Staunen lassen. So jüngst geschehen, als eine Kundin der Commerzbank AG (Frankfurt/Main.) in Leipzig ihren Fall schilderte. Nachdem sie sich die letzten drei Jahre nicht um ihr Sparbuch gekümmert hat, stellte sie im Mai 2014 fest, dass von ihrem Guthaben in Höhe von 833 € kaum noch etwas übrig war. Seit 2011 hatte die Bank insgesamt 750 € abgebucht. Da derzeit nur noch wenig Geld auf dem Sparbuch vorhanden war, wandte sich die Bank Ende Mai mit einem gesonderten Schreiben an die Verbraucherin und forderte weitere 250 €. Sie berief sich dabei auf eine angebliche Vereinbarung über die Aufbewahrung von Post, nach der sie als sogenannter strenger Postabholer geführt wurde.
Die Rentnerin, früher Kundin der Dresdner Bank AG, hatte mit dieser Bank eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Danach waren „Anzeigen, Mitteilungen oder sonstige Sendungen irgendwelchen Inhalts mit Ausnahme von Wert- und Einschreibesendungen sowie Kontoabschlüssen zum Jahresende, Depotauszüge und Fristsachen“ zur Abholung bereitzuhalten. Dafür wurde seinerzeit kein Entgelt erhoben.
Vereinbarung für “strenge Postabholung” muss bewiesen werden
Nachdem 2011 die Dresdner Bank AG von der Commerzbank AG übernommen wurde, war zu klären, ob es überhaupt zu einer anderen, individuell wirksamen Vereinbarung über die nunmehr kostenpflichtige Aufbewahrung der Post gekommen ist. Die neue Regelung geht zudem weiter als die frühere, so erfasst sie z. B. auch Rechnungsabschlüsse, Wert- und Einschreibe-Sendungen, weshalb wohl vom strengen Postabholer die Rede war. Für diesen Service berechnet die Commerzbank laut aktuellen Gebührenverzeichnis 250 Euro pro Jahr:
Die Rentnerin konnte sich an eine solche Abmachung nicht erinnern – und die Commerzbank konnte sie nicht beweisen. Deshalb erstattete sie schließlich das Geld, nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen sich eingeschaltet hatte. “Es ist nicht ausgeschlossen, dass es weitere solcher Fälle gibt“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir werden die Entgeltklausel auf ihre Zulässigkeit prüfen.“ In den Preis- und Leistungsverzeichnissen einiger Banken finden sich Regelungen über die Aufbewahrung von Post. „Das Entgelt der Commerzbank erscheint uns nicht angemessen“, sagt Heyer. Ein Blick in weitere Verzeichnisse habe ergeben, dass andere Banken diesbezüglich jährliche Entgelte zwischen 25 € und 60 € fordern.
Ich habe Ähnliches mit der Commerzbank erlebt. Von einem alten Sparbuch aus dem Jahre 1977 ist von einer Einlage von 5030 DM jetzt noch 877 Euro übrig. Bei mir wurde seltsamerweise nur für die Jahre 2013 bis 2015 jeweils 250 Euro für “Strenger Postabholer” abgebucht, also auch 750 Euro wie in dem obigen Fall. Eine entsprechende Vereinbarung habe ich nie getroffen, das war damals ja auch für Sparbücher nicht üblich. Die Auszüge gehen nur zurück bis 2003, da waren es noch 1559 Euro.
Mit freundl. Grüßen
B.Seeliger
Korrektur: Die Bank hat mir inzwischen eine Kopie der Vereinbarung, die mich zum “Strengen Postabholer” gemacht hat, geschickt, zweifellos von mir unterschrieben. Ich habe allerdings erst kürzlich erfahren, was ein “Strenger Postabholer” ist. Wozu das gut sein soll, verstehe ich aber bis heute nicht.