Beiträge mit dem Stichwort: ‘Banken̵
Ab 2018: Geeignetheitserklärung statt Beratungprotokoll
Ab 3. Januar 2018 müssen Banken und Sparkassen ihren Kunden nach einem Beratungsgespräch eine sogenannte Geeignetheitserklärung aushändigen. Sie löst dann das 2010 eingeführte Beratungsprotokoll ab. Das hat der Bundestag beschlossen, um die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II in nationales Recht umzusetzen. Die Geeignetheitserklärung soll die erbrachte Beratung nennen sowie erläutern müssen, wie sie auf die Präferenzen,…
WeiterlesenKleingeld wechseln: So werden Sie die Kupfer-Münzen ohne Kosten los
Kleingeld ist auch Geld, aber macht ganz schön die Tasche schwer. Oder aber das Kleingeld wird zu Hause in Büchsen und Sparschweinen gesammelt. Wie kann man es wechseln, ohne am Ende noch Gebühren dafür zahlen zu müssen? Wechseln bei der (Haus-) Bank Viele Banken und Sparkassen haben Automaten, in die Kunden ihr Kleingeld einwerfen können.…
WeiterlesenNumber26 (N26), Girokonto für Generation Smartphone: Kritik von Verbraucherzentrale
Number26 (seit Juli 2016 nur noch: N26) will „Europas modernstes Girokonto“ sein. Das kostenlose Girokonto ermögliche unkompliziertes und mobiles Online Banking ohne Kontoführungsgebühren. Mit der ebenfalls kostenlosen MasterCard könne der ?umber26-Kunde an fast jedem Geldautomaten weltweit gebührenfrei Bargeld abheben. Was ist davon zu halten, wie sind die Erfahrungen, welche Kritik gibt es? Die Number26 GmbH hat ihre…
WeiterlesenKindergeld: Ab 2016 nur noch mit Steuer-ID – das müssen Eltern wissen
Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regeln beim Kindergeld und Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge. Wer dann noch Kindergeld erhalten will, muss bei der Familienkasse seine eigene Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) sowie die des bezugsberechtigten Kindes angeben. Diese Änderung gilt nicht nur für Neuanträge, sondern auch für Kinder, für die bereits Kindergeld bezogen wird, so die ECOVIS AG…
WeiterlesenÜberweisung ausfüllen: Besser keine Scherze beim Verwendungszweck (WAZ)
Prüfen Banken den Verwendungszweck einer Überweisung? Tun sie oft, heißt es vom Bankenverband. Wenn eine Bank einen Verdacht ernsthaft hegt, muss sie die Behörden einschalten und darf den Kunden nicht informieren. Deshalb sollte man besser keine Scherze beim Verwendungszweck machen, berichtet die WAZ.
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