Kindergeld: Ab 2016 nur noch mit Steuer-ID – das müssen Eltern wissen

Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regeln beim Kindergeld und Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge.

Wer dann noch Kindergeld erhalten will, muss bei der Familienkasse seine eigene Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) sowie die des bezugsberechtigten Kindes angeben. Diese Änderung gilt nicht nur für Neuanträge, sondern auch für Kinder, für die bereits Kindergeld bezogen wird, so die ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Aber: “Bei laufenden Kinder­geld­anträgen liegen erforderliche ID-Nummern zu etwa 90 Prozent vor. Wo das nicht der Fall ist, werden diejenigen im Laufe von 2016 kontaktiert“, so ein Sprecher der Bundes­agentur für Arbeit. Eine fehlende Steuer-ID könne im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Sollte die Steuer-ID nicht mehr vorliegen, kann diese beim Steuerberater erfragt oder beim Bundeszentralamt für Steuern nochmals angefordert werden.

Steuer-ID seit 2008 schon ab Geburt des Kindes

Seit der Einführung der 11-stelligen Steuer-ID im Jahr 2008 erhält jedes Kind bereits bei der Geburt eine Steuernummer, die ein Leben lang gilt. Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden und in Deutschland gemeldet sind, haben die Nummer per Post erhalten.

Für Freistellungsaufträge gilt: Diese werden ab diesem Tag ungültig, wenn der Bank nicht die Steuer-Identifikationsnummer (ID) des Kunden vorliegt (Änderung des Paragrafen 45d Einkommenssteuergesetzes). Davon sind vor allem Freistellungsanträge betroffen, die bis zum 31. Dezember 2010 eingereicht wurden.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert