Kreditbearbeitungsgebühren: Urteilsbegründung als neue Abwimmel-Masche

Seit der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass Klauseln über Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unwirksam sind (XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13), fordern nun Zehntausende Kredit-Kunden Gebühren zurück. Doch Banken und Sparkassen lassen sich neue Maschen einfallen, um Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren zu verweigern, etwa die ausstehende Urteilsbegründung. Was tun?

“Urteilsbegründung liegt noch nicht vor”

Vielen Kredit-Kunden wird mitgeteilt, dass man die Urteilsbegründung abwarte. „Mit diesem Argument versucht zum Beispiel die Santander Consumer Bank Verbraucher hinzuhalten“, sagt Wolf Brandes, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Hessen.

“Kreditbearbeitungsgebühr wurde individuell ausgehandelt”

Oft entgegnen die Banken auch, die Gebühr sei individuell ausgehandelt worden. Dabei dürfte den Banken seit den beiden BGH-Urteilen vom 13. Mai klar sein, dass dies nicht mehr zählt. Mit seiner Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass Gebührenklauseln nicht in den AGBs stehen müssen, sofern sie regelmäßig eingesetzt werden. Sie sind dann nicht individuell ausgehandelt.

“Entgelt hat zinsähnlichen Character”

In die Irre würde eine Sparkasse Kunden führen, so die Verbraucherzentrale Hessen. Sie schreibt: „Bei Ihrem … Darlehen handelt es sich um ein Darlehen mit fest vereinbarter Vertragslaufzeit. Somit entspricht das vereinbarte Entgelt in seiner Ausgestaltung einem zinsähnlichen Charakter und ist zulässig.“ Dieser Ansicht hat der BGH nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen eine Absage erteilt.

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 “BGH-Urteile zur Kreditbearbeitungsgebühr gelten nicht für  Immobilienfinanzierung”

Ein weiterer Ablehnungsgrund lautet, dass es sich bei dem Darlehen nicht um einen Ratenkredit sondern um eine Immobilienfinanzierung handele. „Das ist nicht stichhaltig“, sagt Brandes. „Maßgeblich ist, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt.“ Immobiliendarlehen können Verbraucherdarlehen sein – und für diese gilt, dass die Bearbeitung eines Kreditantrags und die Bonitätsprüfung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im Interesse der Bank erfolgt.

“Keine Erstattung wegen Verjährung”

Sehr verbreitet ist der Einwand, die Forderung sei verjährt. Für den Anspruch auf Rückforderung gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Wann aber die Frist in vielen Fällen beginnt, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Bisher gibt es dazu unterschiedliche Urteile von Amts- und Landgerichten. Erst für den 28. Oktober 2014 ist in dieser Sache ein Verhandlungstermin vor dem BGH angesetzt. Auch Verbraucher mit älteren Verträgen können deshalb auf Erstattung der Gebühren hoffen.

[box type=”info”]Die Verbraucherzentrale Hessen bietet auf ihrer Internetseite einen Musterbrief, um das Bearbeitungsentgelt für Verbraucherdarlehen von Banken zurückzufordern: www.verbraucher.de/mediabig/217215A.pdf.[/box]

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