Privatdarlehen: Wie Zinsen versteuert werden müssen

Wer ein Privat-Darlehen vergibt und dafür Zinsen erhält, muss dafür Steuern zahlen. Ab wie viel? Ein Urteil des Bundesfinanzhofes wird bald Klarheit schaffen, schreibt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hin. Steuerpflichtige sollten sich daher nicht unbedingt mit dem Steuerbescheid abfinden.

Seit 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn private Personen Kredite vergeben. In bestimmten Fällen wird für die Zinseinnahmen allerdings der oft höhere persönliche Steuersatz fällig. Dies kann eine Steuer von bis zu 45 Prozent bedeuten. Außerdem wird in diesen Fällen kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt.

Bei privatem Darlehen an „nahestehende Personen“ höhere Steuern

Die oft höhere Besteuerung gilt, wenn der Kredit an „nahestehende Personen“ vergeben wird, etwa bei Darlehen unter Familienangehörigen. Als zweites Kriterium muss der Angehörige die Zinszahlungen steuerlich absetzen können. Das trifft beispielsweise zu, wenn ein Vater der Tochter ein Privat-Darlehen gewährt und die Tochter damit eine vermietete Wohnung renoviert. Für die Zinseinnahmen des Vaters ist dann der Abgeltungsteuersatz ausgeschlossen.

Ob diese steuerliche Schlechterstellung von Angehörigen jedoch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft derzeit der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 44/13 ). Darüber hinaus hat das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 718/13 E) entschieden, dass nicht jedes „Näheverhältnis“ zwischen zwei Personen die günstige Abgeltungsteuer ausschließt. Im zugrundliegenden Fall hatten sich zwei Berufskollegen untereinander ein Darlehen gewährt. Nach Würdigung des Sachverhalts betrachtete das Gericht die Beteiligten nicht als „nahestehend“.

Sparer-Freibetrag bei Privatdarlehen möglich

Um die Einnahmen richtig zu versteuern, muss der Darlehensgeber eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Eintragung der Zinseinnahmen erfolgt in der Anlage KAP. Werden die Zinsen als „normale“ Kapitaleinkünfte versteuert, für die die Abgeltungsteuer anwendbar ist, bleiben Einnahmen bis 801 Euro im Jahr sind allerdings steuerfrei. Für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner gilt der doppelte Betrag, so  der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine .

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

4 Gedanken zu „Privatdarlehen: Wie Zinsen versteuert werden müssen

  1. Lothar Thiel Antworten

    Guten Tag, ich bin Miteigentümer einer Firma in Brasilien, wir handeln mit Petroleum Produkten, Ich möchte meinen Sohn in Deutschland einen Geldbetrag senden 1,000,000 Euro, (total erhält er 25,000,000 Euro in 13 Monaten dieser Betrag wird von der Firma gesendet, mit der Maßgabe das er diesen Betrag als Zinsloses Darlehn erhält, mit der Maßgabe unsere Firma vertreten und eine Zweigstelle zu eröffnen in Europa, und unsere Interessen zu vertreten und gleichzeitig auch von diesem Betrag Provisionen an unsere Broker zuzahlen, die im Ausland Ihren sitz haben. Dafür gibt es Vereinbarungen das wir als Firma die Provisionen zuzahlen haben, bei Erfolg der Vermittlung
    Was hat mein Sohn zu beachten? Ich kann versichern es ist absolut keine Geldwäsche, ist sauberes Geld.

  2. Ferdinand Antworten

    Muss ich bei jedem Privatdarlehen eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Ich könnte mir auch vorstellen, dass es da eine gewisse Einkommensgrenze gibt. Privatdarlehen zu geben ist ja eine häufige und alltägliche Angelegenheit, sodass die wenigsten dies wohl tun.

  3. Darlehen Fan Antworten

    Vielen Dank für die Informationen zu den privaten Darlehen. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist aber extrem hoch! Wie sieht das denn in anderen Ländern aus?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert