Partnervermittlung kündigen: Das raten Experten

Die Kündigung einer Partnervermittlung ist dann ein Thema, wenn sich die Hoffnungen nicht erfüllt haben, via Partnervermittlung eben den Partner zu finden. Dann will man die Kosten loswerden, die auch bei Online-Firmen oft hoch sind. Was kündigt man richtig – und was sind die Alternativen?

Am 14. Februar ist Valentinstag: Für einige Menschen vielleicht der Anlass, endlich den gewünschten Partner oder die ersehnte Partnerin zu finden. Verbraucher sollten
aber vorsichtig sein, wenn sie sich an vermeintlich professionelle Partnervermittlungen wenden. Oft müssen sie sich lange Zeit zu hohen Monatsbeiträgen binden.
Es fängt schon bei der Suche an: „Auch hinter sehr persönlich formulierten Zeitungsinseraten steckt manchmal eine professionelle Partnervermittlung. Und die lässt sich ihre
Dienste teuer oder sogar gegen Vorkasse bezahlen“, warnt Jana Brockfeld, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Vorsicht sei geboten, wenn sich Kunden vertraglich für einen längeren Zeitraum zu monatlichen Zahlungen verpflichten sollen. Eigentlich kann ein Vertrag über Partnervermittlung außerordentlich gekündigt werden, denn der Gesetzgeber erlaubt ein fristloses Kündigungsrecht bei einer Vertrauensstellung. „Aus Sicht der Verbraucherzentrale besteht dieses Vertrauensverhältnis vor allem dann, wenn Menschen auf Partnersuche dem Anbieter sehr persönliche Informationen über sich preisgeben, z.B. über Vorlieben in Bezug auf den Wunschpartner“, so Brockfeld. Allerdings widersprechen Partnervermittler häufig der vorzeitigen Kündigung.

Dabei berufen sie sich teilweise darauf, gar keine Partnervermittlung zu sein, sondern lediglich Freizeitkontakte zu vermitteln. Anbieter im Internet argumentieren häufig, keinen persönlichen Kontakt zu ihren Kunden und somit keine Vertrauensstellung aufzubauen. Insbesondere bei Online-Partnervermittlern ist die rechtliche Einordnung immer noch umstritten, so dass Kunden nicht ohne vorherige rechtliche Beratung ihren Vertrag kündigen und Zahlungen einstellen sollten, raten Juristen. “Man muss den Vertrag gesehen haben”, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. Ein Muster bzw. Vorlage für eine solche Kündigung gibt es hier.

Das Recht zur regulären Kündigung

Wie jeder andere Vertrag kann auch der Vertrag über eine Partnervermittlung regulär bzw. ordentlich gekündigt werden. Allerdings sind dabei die Fristen einzuhalten, die im Vertrag genannt wurden. Geht die Kündigung verspätet zu, verlängert sich normalerweise das Vertragsverhältnis. Am besten ist es, per Einschreiben Rückschein zu kündigen und eine Bestätigung zu verlangen. Mit der Bestätigung hat man dann einen Beweis.

Das Widerrufsrecht bei Partnervermittlungen

Ein Widerrufsrecht kommt bei Partnervermittlungen bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen in Betracht oder bei Verträgen, die außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen wurden. „Widerrufen Verbraucher ihren online abgeschlossen Partnervermittlungsvertrag, werden sie teils mit hohen Wertersatzforderungen der Anbieter konfrontiert“, so Brockfeld . Diese Forderungen sind nicht in jedem Fall berechtigt, so dass Verbraucher nicht übereilt bezahlen sollten. „Nach unserer Auffassung ist nur ein zeitanteiliger Wertersatz zu bezahlen, der sich an der Laufzeit des Vertrages und dem Gesamtbeitrag orientieren muss“, so die Expertin von der Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Genkin fügt hinzu: “Die Rechtsprechung hat dem Anspruch auf Wertersatz mittlerweile Grenzen gesetzt, davon können auch Kunden einer Partnervermittlung profitieren, wenn sie sich beraten lassen.”

 

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2 Gedanken zu „Partnervermittlung kündigen: Das raten Experten

  1. Gabriele Weidert Antworten

    Habe mittlerweile einen Partner gefunden somit ist die Mitgliedschaft für mich ja sinnlos muss ich trotzdem den 2 jahresvertrag einhalten?

  2. Gabriele Weidert Antworten

    Ha7 berlin mittlerweile einen Partner gefunden somit ist die Mitgliedschaft für mich ja sinnlos muss ich trotzdem den 2 jahresvertrag einhalten?

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