Kontoauszüge Commerzbank: 15 Euro für Duplikat sind zu viel (XI ZR 66/13)

Die Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 Euro verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der vzbv hatte kritisiert, dass die Gebühr die Kosten der Bank bei weitem übersteigt und den Kunden unangemessen benachteiligt ( Az. 17 U 54/12). Nachtrag 17.12.2013: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil bestätigt, Az. XI ZR 66/13.

Ein Duplikat des Kontoauszugs müssen Banken zwar nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Das Entgelt muss aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank ausrichten. Diesen Nachweis blieb die Commerzbank vor Gericht schuldig. Selbst nach der Rechnung der Bank sei der Preis für den Kontoauszug für mehr als 80 Prozent der betroffenen Kunden deutlich zu hoch, monierten die Richter. Zudem hatte die Bank nach Ansicht des vzbv ihrer Kalkulation völlig überzogene Stundensätze zugrunde gelegt. Ein Gewinn durch die Erhebung des Entgelts sei zu vermeiden, betonte das Gericht. Maßstab seien auch nicht die Gebühren anderer Banken. Auszug aus dem Urteil:

Es bleibt festzuhalten, dass sich der Vorschrift des § 675 d Abs. 3 S 2 BGB im Gegensatz zur Begründung des Landgerichts nicht entnehmen lässt, eine Unangemessenheit des Entgelts könne erst dann bejaht werden, soweit das Entgelt anderer Banken für einen derartigen Dienst erheblich überschritten werde. Maßgeblich ist die Ausrichtung des Entgelts an den tatsächlich entstandenen
Kosten und nicht die Höhe des Entgelts im Vergleich zu dem anderer Kreditinstitute. Ein Gewinn soll durch die Erhebung des Entgelts gerade vermieden werden – insoweit ist der Vortrag der Beklagten bedenklich, sie dürfe eine Gewinnmarge kalkulieren.

Bank darf keine allgemeinen Betriebs- und Geschäftskosten überwälzen

Im vergangenen Jahr erstritt der vzbv bereits ein ähnliches Urteil des Landgerichts Dortmund gegen die Sparkasse Paderborn. Bis dahin hatte die Sparkasse die Nacherstellung von Kontoauszügen „nach Aufwand“ mit einem Stundensatz von 40 Euro abgerechnet, sofern der Kunde den Auszug mehr als sechs Monate nach der Ersterstellung verlangte. In den Stundensatz rechnete die Sparkasse unter anderem Kosten für die Geschäftsführung, Gebäudekosten, Werbeausgaben und sogar Umlagen für den Sparkassenverband ein. Die Richter stellten klar: Die Bank darf nur die Kosten berechnen, die konkret für die Erstellung des Duplikats anfallen. Dazu gehören nicht ihre allgemeinen Betriebs- und Geschäftskosten.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

3 Gedanken zu „Kontoauszüge Commerzbank: 15 Euro für Duplikat sind zu viel (XI ZR 66/13)

  1. Frank G. Antworten

    Es ist eine absolute Unverschämtheit, wie banken die Kunden abzocken. Wir haben aktuell den Fall, dass die DB für Zweitschriften der Kontoauszüge der letzen drei Monate 100,- € Gebühren verlangt und auf Ihrer Homepage bei der Bestellung noch nicht einmal expilzit auf diesen Wucher hinweist. Wenn man schon solche Gebühren verlangt, müsste meiner meinung nach auch ein deutlicher Hinweis vor dem erteilen des Auftrages zu sehen sein. Das muß sogar jeder Telefonanbieter, aber unsere deutsche Bankenlobby ist da wieder außen vor! Vielleicht hilft es, wenn jeder geprellte sich bei der vzbv auch meldet?!

Schreibe einen Kommentar zu Frank G. Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert