Listenhunde: Steuer darf nicht zu hoch sein (Urteil 9 C 8.13)
Eine Hundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr für einen so genannten Listenhund ist unzulässig, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden(BVerwG, Az.: 9 C 8.13). Die Gemeinde erhob für einen normalen Hund eine …