Ein Hundehalter darf seinen Hund nicht während der Arbeitszeit im Fahrzeug einsperren, da dies dem Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung widerspricht, so das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az: 4 K 2822/13).
Ein Hundehalter wendete sich im Eilverfahren gegen eine zwangsgeldbewehrte Verfügung des Landratsamtes, mit der ihm verboten wurde, seine Hündin während seiner Arbeitszeit im Auto zu halten. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Hundehalters zurückgewiesen. Dem Antragsteller war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorzuwerfen, da er seine Hündin während der Arbeitszeit in seinem Fahrzeug eingesperrt hatte.
Ein Kraftfahrzeug ist ganz generell kein tauglicher Ort, an dem ein Hund verhaltensgerecht untergebracht werden kann, meinten das Gericht. Quelle: ARAG Rechtssschutzversicherung