Überspannungsschaden: Netzbetreiber haftet (BGH-Urteil VI ZR 144/13)
Werden durch Überspannung Elektrogeräte zerstört, haftet der Netzbetreiber. Diese Haftung für Überspannungsschäden ist unabhängig von einem Verschulden. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VI ZR 144/13) …