Schwarzfahren: Neue Strafe ab 1. Juli

Für Schwarzfahren wird die Strafe erhöht: Wer ohne Ticket erwischt wird, muss als Schwarzfahrer ab 1. Juli ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro statt bisher 40 Euro zahlen (war 12 Jahre unverändert). Zudem handelt es sich um eine Straftat, was viele vergessen, die mit vielen Tipps und Tricks sich vor dem Zahlen in Bus und Bahn drücken wollen.

Änderungen 2015: Neuer Zusatzbeitrag bei Krankenkassen erlaubt

Zum 1. Januar 2015 wird der gesetzlich festgelegte Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 % von 15,5 auf 14,6 % abgesenkt. Kommt eine Krankenkasse mit Geld dann nicht mehr hin, kann sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag” erheben, der ebenfalls als Prozentsatz vom Einkommen des Kassenmitglieds berechnet wird.