E-Scooter: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten; E-Scooter bekommen damit die Erlaubnis, auf Radwegen und Straßen genutzt zu werden. Damit ist aber eine Versicherungspflicht verbunden wie beim Mofa. Dies Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, wenn mit dem E-Scooter zum Beispiel Fußgänger geschädigt werden.

Welche Versicherungen bieten eine Police für die Roller an, wie hoch sind die Kosten?

Pflichtversicherung für E-Scooter

Bei den Beiträgen wird zumeist wie beim Mofa unterschieden, ob der Fahrer jünger oder älter als 23 Jahre ist. Für die jungen Fahrer ist es teurer. Es zeigt sich jetzt schon: die Kosten sind sehr unterschiedlich. Die Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung liegen zumeist bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Der Versicherungsschutz besteht dabei grundsätzlich auch innerhalb der Europäischen Union – sofern  die Scooter in dem jeweiligen EU-Land auch tatsächlich gefahren werden dürfen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Gesetz zu E-Scootern:

Was gilt als E-Scooter?

Als E-Scooter gelten als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge, die ähnlich wie ein Mofa mit bis zu 20 km/h auf Radwegen und Straßen gefahren werden dürfen. Bis 15. Juni waren Fahrzeuge dieser Art in Deutschland bislang nicht zugelassen – außer der «X2City» von BMW und der «Metz Moover». Für beide Modelle hatte das Kraftfahrtbundesamt eine Sondergenehmigung erteilt,  die Versicherung dafür wurde von der Zurich gestellt.

Welche Voraussetzungen müssen E-Scooter erfüllen?

Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die E-Scooter die Voraussetzungen aus der Verordnung erfüllen, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie Licht. Ob ein E-Scooter eine solche Straßenzulassung besitzt und damit eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), können Käufer am Typenschild erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Die Fahrzeugidentifikationsnummer ist notwendig, um eine Versicherung zu beantragen.

Wie wird die Versicherung nachgewiesen?

Von der jeweiligen Versicherung erhält der Besitzer eine selbstklebende Versicherungsplakette. Sie muss auf dem E-Scooter angebracht werden und belegt bei einer Kontrolle, dass er versichert ist. Wer ohne eine gültige Plakette der Versicherung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen unterwegs ist, muss mit einer Strafe wegen Verstoß gegen das Versicherungspflichtgesetz (PflVG ) rechnen. Das ist in Paragraf 6 geregelt:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Fehlt der Versicherungsschutz, wird zwar einem Geschädigten von der Versicherungswirtschaft geholfen; die Kosten z.B. für Arztbehandlungen werden jedoch vom Fahrer des unversicherten E-Scooter zurückgefordert.

Mindestalter, Führerschein, Helm, Alkohol?

Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht nötig. Eine Helmpflicht gibt es ebenfalls nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.Für Fahrer gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Mit dem E-Scooter auf dem Gehweg?

Anders als ursprünglich geplant, sind Gehwege grundsätzlich untersagt – es sei denn, ein Verkehrszeichen gibt den Gehweg ausdrücklich für E-Scooter frei. Zugelassen sind die E-Scooter auf Radwegen und Radfahrstreifen. Gibt es keine Radweg, muss die Straße benutzt werden. Wer auf dem Gehweg rollert, riskiert zwischen 15 und 30 Euro Bußgeld.

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