Erbschein: Der Antrag, die Kosten

Wer erbt, benötigt einen Erbschein, wenn er das Vermögen des Erblassers übernehmen möchte, etwa dann, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört und kein notarielles Testament vorhanden ist. Auch verlangen Banken …

Stichtag 1. März: So ist der Heckenschnitt im Gesetz geregelt

In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Die ARAG Rechtsschutzversicherung erläutert, was Gartenfreunde wegen § 39 Bundesnaturschutzgesetz beachten sollten.