Für die EC-Karten-Sperre gibt es eine einfache Nummer: 116 116. Das ist der sogenannte Sperr-Notruf. Natürlich kann man die gestohlene oder verloren gegangene EC-Karte (genauer: Maestro-Karte) direkt per Anruf bei der Bank sperren lassen.
Wer aber nun glaubt, ab Sperrung der EC-Karte sei kein Missbrauch mehr möglich, der hat sich ziemlich geschnitten. Mit der gesperrten EC-Karte können Kriminelle noch munter einkaufen gehen, und das Monate, vielleicht sogar noch Jahre lang nach der Sperrung. Der Grund: Gesperrt ist via 116 116 nur der Karteneinsatz mit PIN, weiterhin möglichst ist der Einsatz der EC-Karte im sogenannten Unterschriften-Verfahren im Einzelhandel.
Karte muss auch für Unterschriften-Verfahren gesperrt werden
Kriminelle müssen nur auf dem Beleg halbwegs überzeugend die Unterschrift fälschen, was nicht besonders schwer ist – jedenfalls wird an den Kassen nach meinem Erleben nicht besonders genau geprüft. Dieses Unterschriften-Verfahren funktioniert auch mit bei Banken gesperrten EC-Karten.
Der Grund: Seit 2006 schon gibt es keinen Datenaustausch mehr zwischen Banken und Einzelhandel. Offenbar weigern sich die Banken, die Daten zu liefern, weil sich der Einzelhandel weigert, das gebührenpflichtige PIN-Verfahren ausschließlich zu nutzen. Der Leidtragende dieses Gebührenstreites zwischen zwei Branchen: der Verbraucher
Eine Sperre für die EC-Karte für das Unterschriften-Verfahren lässt sich nur erreichen, wenn der Bankkunde bei der Polizei eine Anzeige erstattet und eine so genannte KUNO-Meldung erfolgt. Das ist ein separates Sperrsystem von Polizei und Einzelhandel.
KUNO ist die Abkürzung für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“
Die KUNO-Meldung geht so:
1. Anzeige bei der Polizei aufgeben
Um den Verlust Ihrer Karte anzuzeigen, wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle. Erbitten Sie dort zudem eine KUNO-Meldung und lassen Sie sich eine Sperrbestätigungsnummer und ein KUNO-Merkblatt aushändigen.
2. KUNO-Sperrbestätigungs-nummer anfragen
Je nach Bundesland erhalten Sie bei der Aktivierung einer KUNO-Sperre eine Sperrbestätigungsnummer von der Polizei ausgehändigt. Mit dieser Nummer können Sie online Ihre Kartenfolgenummer nachmelden oder Ihre KUNO-Sperre löschen.
3. Kartenfolgenummer nachmelden
Füllen Sie ein Formular auf https://www.kuno-sperrdienst.de/ aus mit Ihren persönlichen Kontodaten sowie der individuellen Sperrbestätigungsnummer, welche Ihnen im Rahmen Ihrer Kartensperrung von der Polizei übergeben wurde.
Seriously? Davon habe ich bisher noch nie gehört und muss sagen, es wird wirklich Zeit, dass die ec-Karte komplett abgeschafft wird, wenn das im Falle eines simplen Verlusts so ein Heckmeck wird. Wow, einfach nur wow!