Teilkasko oder Vollkasko? Welche Autoversicherung bei Wildunfall zahlt

Über 250.000 Wildunfälle werden jedes Jahr den Versicherungen gemeldet. Vor allem jetzt, im Herbst, steigt das Risiko Wildunfall. Welche Versicherung zahlt eigentlich, worauf müssen Autofahrer beim Wildunfall achten?

Die meisten Wildunfälle ereignen sich auf Landstraßen, gefolgt von Kreis- und Bundesstraßen. Oft passiert es in der nun früher einsetzenden Dämmerung. Warnschilder „erhöhter Wildwechsel“ sollten unbedingt ernst genommen werden und zu erhöhter Aufmerksamkeit führen. Taucht ein Wildtier im Scheinwerferlicht auf, sollte wie folgt reagiert werden: Abblenden, abbremsen, hupen. Wurde das Wildtier damit verscheucht, sollte der Autofahrer nur langsam weiterfahren – es könnten Nachzügler kommen. Wenn doch was passiert, helfen diese Versicherungen.

Teilkasko-Schutz beim Wildunfall

Wild-Schäden sind grundsätzlich bereits durch die Teil-Kaskoversicherung gedeckt (Paragraf 12 Allgemeine Kraftfahrtbedingungen). Allerdings müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Auto muss in Bewegung gewesen sein. Rammt etwa ein wild gewordenes Wildschwein das parkende Auto eines Joggers, so würde das nicht unter den Teilkasko-Schutz fallen.
  • Von dem Wild muss zudem eine typische Gefahr ausgehen: Ein totes Tier auf der Straße sei keine typische Wildgefahr, urteilte das Oberlandesgericht München (Az: 10 U 4630/85). Das Landgericht Stuttgart (Az: 5 S 244/06) entschied indes, dass die Versicherung bei einem bereits überfahrenen, bewegungslos auf der Fahrbahn liegenden Tieres zahlen muss.
  • Kommt es nach einem Schaden am Wagen, der durch Ausweichen verursacht wird, kann das als sogenannter “Rettungskostenersatz” geltend gemacht werden. Darunter fallen Aufwendungen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Auto-Versicherung muss aber nur zahlen, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war (OLG Saarbrücken, Az: 5 U 356/10 – 57).

Nur Haarwild versichert

Es muss sich um sogenanntes Haarwild gehandelt haben. Welche Tiere darunter fallen, ist in Paragraf 2 des Bundesjagdgesetzes (BJadgG) aufgezählt. Schäden durch Rehe, Füchse oder Hasen sind demnach versichert – nicht aber Feder-Wild wie Habichte oder Fasane, auch streunende Hunde oder Braunbären fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Tipp: Viele Autoversicherer  haben den Teilkasko-Schutz inzwischen erweitert auf Tiere wie Schafe, Ziegen, Rinder oder Pferde. Auch darauf sollte man achten, wenn man einen neuen Autoversicherer sucht und Preise vergleicht.

Statistik Wildunfall: Zahlen der Autoversicherer

Wildunfall_Kaskoversicherung2015

Streitigkeiten mit Autoversicherungen gibt es immer wieder, wenn Autofahrer Tieren ausweichen wollen und bei der Rettungsmaßnahme für den Hasen am Baum oder im Straßengraben landen. Versicherungsschutz in der Teilkasko besteht grundsätzlich, wenn es sich um eine bewusste Rettungsmaßnahme nach Paragraf 62 des Versicherungsvertragsgesetzes handelte, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Es muss sich jedoch um große Tiere gehandelt haben, etwa Rehe oder Wildschweine (Bundesgerichtshof, Az: IV ZR 250/93 und IV ZR 202/90). Bei einem Hasen sind Ausweichmanöver nicht als Rettungsmaßnahme zu rechtfertigen, so der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung (Az: IV ZR 321/95).

Vollkasko-Schutz beim Wildunfall

Die Vollkasko-Versicherung zahlt für alle Unfälle, auch wenn sie selbst verschuldet wurden, etwa wegen eines Ausweichmanövers. Und der Autofahrer muss nicht mal den Beweis erbringen, dass tatsächlich der Zusammenprall mit einem Tier zu dem Unfall geführt hat (Oberlandesgericht Hamm, Az: 20 U 134/07). Die Vollkasko-Versicherung ist aber deutlich teurer als die Teilkasko, zudem steigen nach Schäden die Prämien an, da der Kunde beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. In der Teilkasko-Versicherung gibt es nach der Schadenregulierung keine Rabattrückstufung.

Wildunfall, was tun?

Im Fall der Fälle ist es sinnvoll, sich von der Polizei oder vom Jagdpächter eine „Wildschadenbestätigung“ ausstellen zu lassen. Die Unfallspuren sollten außerdem erst dann beseitigt werden, wenn die Versicherung die Gelegenheit hatte, den Schaden in Augenschein zu nehmen. Eine Checkliste:

  • Unfallstelle sichern und Polizei verständigen.
  • Auf keinen Fall das Tier berühren, wenn es noch lebt.
  • Auch wenn sich das Tier von der Unfallstelle entfernt, erstatten Sie trotzdem eine Meldung.
  • Unbedingt Wildschadenbestätigung für Versicherung einholen.
  • Spuren des Wildschadens fotografieren, zum Beispiel Blut oder Fell am Fahrzeug, typische Dellen oder Kratzer.
  • Wenn möglich, Wild von der Straße entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden.
  • Lassen Sie ein verletztes Tier am Straßenrand zurück, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz.
  • Transportieren Sie das verendete Tier in Ihrem Kofferraum, können Sie als Wilderer belangt werden.

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3 Gedanken zu „Teilkasko oder Vollkasko? Welche Autoversicherung bei Wildunfall zahlt

  1. Josef Antworten

    Dankeschön für die sachdienlichen Hinweise zur Kaskoversicherung. Wir fahren demnächst in eine sehr waldreiche Gegend. Ich wollte mich vergewissern, welche Wildtierarten bei der Teilkasko versichert sind. Dass auch Nutztiere bei einigen Anbietern mit versichert werden können, war mir neu.

  2. Jörg Jörg Reichel Antworten

    Hallo ich hätte einen Wildunfall,ob es ein Reg oder ein jährlich von Einfach seinen war kann ich nicht sagen,da alles sehr schnell ging.Ich habe das Tier rechts erwischt,und bin dann noch gegen einen Leuchtpfosten gefahren,und langsam in einen niedrigen Graben gerutscht.Ich hab die Polizei verständigt,die haben gesagt,das am Auto keine Haare zu sehen sind läuft es als auseeichschaden.Das Wild ist auch weiter in ein Feld gerannt.Zudem war es dunkel.Am Auto ist ein Schaden von 4800 Euro Ist es richtig das es über die Volksbank reguliert wird.

  3. Honoro Antworten

    Sehr informativer Artikel. Sind auch sehr viele Fakten drin, die wahrscheinlich die Mehrzahl der Autofahrer gar nicht wissen (Wildschwein rammt parkendes Auto).

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