Ein 24-jähriger Auszubildender hatte sich an einem illegalen Autorennen beteiligt. Zusammen mit mindestens drei weiteren Fahrzeugen fuhr er im öffentlichen Straßenraum mit einem BMW mehrfach im Kreis, wobei die Fahrzeuge laut Zeugenaussagen stark beschleunigten. Im Verfahren bestritt der Betroffene seine Teilnahme an einem Autorennen und erklärte, er habe sich mit zwei Fahrern der anderen Fahrzeuge nur getroffen, um sich „getunte“ Pkw anzusehen.
Für das Oberlandesgericht Hamm steht allerdings fest, dass es den beteiligten Fahrern auch um das für ein Rennen maßgebliche Ermitteln eines Siegers gegangen sei. Einer ausdrücklichen vorherigen Absprache aller Beteiligten zu einem Rennen bedarf es laut ARAG nicht. Der junge Mann muss nun eine Geldbuße von 400 Euro zahlen und ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 24/13).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert