Versicherungen: So beschweren Sie sich richtig (Muster)

Wenn die Versicherung gar nicht oder nur teilweise zahlen will, dann ist der Ärger groß. Manchmal hilft nur ein Rechtsanwalt weiter, manchmal kommt der Kunde aber schon mit einer richtigen Beschwerde zu seinem Recht. Es gibt verschiedene Stellen, an die man sich mit einer Versicherungsbeschwerde wenden kann.

Die Vorstandsbeschwerde – ganz ohne Muster oder Vorlage

Finden beim Sachbearbeiter gute Argumente kein Gehör, dann kommt mitunter schon mit einer Beschwerde beim Vorstand Schwung in die Sache. Der Brief wird dafür ausdrücklich an „Versicherung XY – Vorstand – adressiert. Dort kümmert sich in der Regel niemand persönlich um den Fall, der Brief wird aber per Hauspost an den jeweiligen Abteilungsleiter weitergeleitet.

Weil es „von ganz oben“ kommt, wird nun noch mal gründlich geprüft. Selbst wenn es bei der bisherigen Entscheidung bleibt: Zumindest erhält der Kunde meist eine ausführliche Erläuterung, warum so entschieden wurde. Dafür bedarf es keines Musters oder einer Vorlage. Schreiben Sie einfach von der Leber weg, was Ihnen passiert ist.

Beschwerde beim Ombudsmann

Der „Ombudsmann für das Versicherungswesen“ (www.versicherungsombudsmann.de) ist ein Schlichter, der von den meisten privaten Versicherungsgesellschaften akzeptiert wird. Das heißt: Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro kann er für diese Unternehmen verbindlich einen Streit entscheiden. Der Versicherer muss sich entsprechend verhalten. Der Kunde indes hat bei einer für ihn ungünstigen Entscheidung immer noch die Möglichkeit, Klage zu erheben.

Bei höheren Streitwerten gibt der Versicherungsombudsmann nur eine Empfehlung ab, die zumeist befolgt wird. Für den Kunden ist das Verfahren kostenlos. Voraussetzung aber: Es wurde noch keine Klage erhoben. Für die etwa 16 Millionen Kunden von privat Voll- und Zusatzkrankenversicherungen gibt es eine extra Schiedsstelle, den PKV-Ombudsmann (www.pkv-ombudsmann.de). Dieser Schlichter gibt aber bei allen Fällen nur unverbindliche Empfehlungen.

Für die Beschwerde gibt es ein Beschwerdeformular als PDF. Man kann es benutzen, eine Beschwerde ist aber auch ohne gültig.

Download Beschwerde-Formular

 

Beschwerde bei der Bafin: Akt ohne Entscheidungsbefugnis

Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) werden jedes Jahr etwa 20.000 Beschwerden über Versicherungen bearbeitet. Anders als der Versicherungsombudsmann kann die Behörde nicht den Streit entscheiden. Sie fordert aber Stellungnahmen des Vorstandes ein, woraufhin der Fall erneut geprüft wird.

Mit der Aufsichtsbehörde im Nacken fällt die Entscheidung möglicherweise anders aus. Bemerkt die Bafin Rechtsverstöße, kann sie solche Praktiken einem Unternehmen verbieten. Darauf kann sich der Kunde dann direkt berufen. Allerdings sollten Sie nicht zu viel Engagement erwarten: Es sind Beamte, die dort ihren Job machen…

Info an die Verbraucherzentrale

Verbraucherzentralen: Stützt sich ein Versicherungsunternehmen auf eine unfaire Klausel, kann eine Verbraucherzentrale dagegen mit einer „Verbandsklage“ vorgehen. Unzulässig sind alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Kunden „unangemessen benachteiligen“. Wird eine unfaire Klausel vom Gericht verboten, darf das Unternehmen sie nicht verwenden oder sich darauf berufen. Das nutzt dann unmittelbar einem Kunden, der deswegen Ärger mit der Versicherung hatte.

Mein Finanztip: Die Verjährung beachten! Lehnt ein Versicherer eine Leistung schriftlich ab, musste der Kunde innerhalb von drei Jahren Klage erheben – sonst ist der mögliche Anspruch verloren (sofern der Versicherer über die Verjährungsgefahr schriftlich belehrt hatte). Beim Versicherungsombudsmann zählt die Beschwerdezeit bei der Verjährung nicht mit.

Haben Sie Erfahrungen mit Beschwerden oder Reklamationen zu Versicherungen?

Schreiben Sie darüber in den Kommentaren.

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8 Gedanken zu „Versicherungen: So beschweren Sie sich richtig (Muster)

  1. Britta Nadine Antworten

    Meine Tochter hatte eine Basis (Rürup)Rentenversicherung bei der eine Leistung bei Tod der Versicherten eine Person wie Ehemann, Kinder oder Eltern eingetragen sein muss oder wie in den Unterlagen angekreutzt sein muss.
    Aus gesundheitlichen Gründen konnte sie nicht mehr mit der Versicherung in Kontakt treten.
    Sie verstarb nun im Alter von 41 Jahren und hatte keine Eintragung gemacht. Allerdings hat sie kurz vor ihrem ableben ein Testament mit Benennung des Erbes geschrieben. Wurde vom Nachlassgericht anerkannt.
    Nun will die Basler jetzt Bolois (umbenannt) nichts auszahlen, sie behalten das eingezahlte Geld, obwohl im Testament Namen eindeutig aufgeführt wurde.
    Nach meinem Rechtsverständnis gilt hier das selbe wie bei anderen Versicherungen auch.
    Bei Lebensversicherungen tritt wenn niemand namentlich erwähnt ist, die gesetzliche Erbfolge ein.

    Kann mir da jemand einen Rat geben.
    Danke im Voraus
    Britta

  2. Hassan D. Jafar Antworten

    HDI Elementarversicherung
    HDI zahlte nur ein Drittel des Versicherungsschadens von rund 60.000,- Euro, und das auch nur nach langem Kampf.
    Angeblicher Sachverständiger stellte einen Wasserschaden fast, obwohl der Elementarschaden aufgrund der Art der Schäden (Starkregen und daraus folgende Überschwemmung) klar erkennbar war.
    Nach langem Hin u. Her, Vorstand zu einem persönlichen Gespräch bereit, Absage wg. Coronaregeln, danach Vorstand im Ruhestand, Nachfolger reagiert seit Monaten nicht auf diverse Schreiben.
    Aber lt. Recherche hohe Vorstandsgehälter und überdimensionaler Fuhrpark.

    • Günter Otto Antworten

      Habe ähnliches Problem mit ‘HDI Elementar’ – verschleppend, schikanös, dreist auslegung-ablehnend; nach Nachricht an Vorstand sehe ich jetzt Notwendigkeit Anwalt einzuschalten.

  3. Winfried Lemke Antworten

    Mir wurde vor einer Implantat Gehör – OP ein von einer HNO – Universitäts-Klinik festgestelltes Gutachten zugänglich gemacht, in dem mir eine beidseitige Taubheit attestiert worden ist.
    Ich bin daher nach der OP eines Implantates immer noch sehr stark hörgeschädigt und als 79- jähriger behinderter Rentner – im digitalen Zeitalter – einzig und allein auf den E-Mail Verkehr angewiesen!
    Meine Krankenversicherung a.G., die Signal Iduna in Dortmund hat allerdings durch Ihren Vorstand beschlossen, behinderte Kunden die nicht telefonieren können oder wollen, einfach auszugrenzen!
    Wie macht man das? Was schert sich der Vorstand um ein Telemediengesetz und anderen gesetzlichen Vorgaben, da machen wir einfach im Internet-Impressum eine zwangsweise angeordnete email-adresse zwar rein – aber eine die nie funktioniert!
    Und damit bei einem über 40 Jahren treuen Kunden noch mehr Freude aufkommt, na da schreiben wir diese email-adresse auch noch ganz, ganz, klein unten rechts auf jeden unserer Signal Iduna Briefbogen: info@signal-iduna.de
    Die Krönung dieser Vorgabe ist, dass diese email-adresse bei ALLEN Signal Iduna Abteilungen dann mit: no-reply@signal-iduna.de „antwortet“!
    In dieser mail wird dann dem verdutzten „Steinzeit-Kunden“ mitgeteilt: Kennen Sie unseren Online-Schadenservice?
    Melden Sie Schäden ganz einfach online unter http://www.signal-iduna.de/schaden-melden
    Tja, wenn das man so einfach wäre! Entweder erhalte ich eine Firmenseite mit der Aufforderung die Schadennummer einzutragen (Ich habe keine erhalten – wie denn auch?) auch eine Ausweich-Kontaktmöglichkeit – keine Chance.
    Bleibt: Einschreiben / Rückschein schreiben mit teurem Porto, leider zu viel für meine 268 € Rente nach allen „Erhöhungen“!
    Warum auch dieser ganze Zirkus bei der Signal Iduna? Nun, durch die stationäre Krankenhausbehandlung bekomme ich 358.- € Krankenhaustagegeld zurück, schreibt mir die SI, nachdem ich eine SI-Agentur damit beauftragt hatte. Nur der Gute Agentur-Mann ist jetzt leider nicht erreichbar und ich brauche dringend diese Überweisung.

    Motto SI: Damit der behinderte Oldie mal so richtig die „Schnauze voll hat“ von der Signal Iduna Krankenversicherung, überweisen wir ihm einfach den Betrag auf eine andere IBAN-Nummer – ich weiß nicht wohin, ist ja „anonymisiert“, jedenfalls der DE Anfang ist schon falsch dargelegt.
    Nur diesen Fehler wollte ich eigentlich bei der SI richtig stellen – KEINE CHANCE !!
    Vielleicht sollte ich doch mal die 0231- 135-9462 anrufen und „SAFT-LADEN“ in den Hörer reinbrüllen??

  4. Khatab Antworten

    Hallo, mein Auto wurde am 23.09.2020 zugelassen. Die Versicherung hat mich auf den 01.01.2021 verzögert, um den Versicherungsschein zu senden. Das Problem ist, dass sie keine drei Monate im Jahr 2020 berechnet hat und mein Vertrag am 01.01.2022 ausläuft, d.h Kalenderjahr bei dieser Firma ist 15 Monate. Nach Telefonkorrespondenz und E-Mail stellte sich heraus, dass die Versicherung und ihr Vermittler auf diese Weise mit Kunden umgehen. Die Kilometererhöhung wurde mir in Rechnung gestellt. Da das Kalenderjahr als 15 Monate gilt, wer ist dann dafür verantwortlich, dieses Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht wird?
    Anas Khatab

  5. Manuel Antworten

    Hallo, gibt es auch eine Stelle wo man sich über den nicht vorhandenen Service einer Versicherung beschweren kann? Also ich benötige einen neuen Versicherungsschein und bekomme den seit 5 Wochen nicht zugestellt.

    • Rainer Reul Antworten

      Das geht schon: Hier mal ein Mobilnummer bei der Basler Versicherung für den Beschwerden im Leitungsbereich. Die ist nur für enge Geschäftspartner wie Makler gedacht. Tel.: +49 173 2011485? (vertraulich)

  6. Carmen Wittig Antworten

    Hallo. Nachdem jemand in unser 10 Monate altes Auto gefahren und es nun Totalschaden ist, haben wir ein paar Probleme mit der gegnerischen Versicherung. Uns wurde explizit gesagt, dass der Wiederbeschaffungswert ohne MWSt zzgl der MwSt des neu gekauften Fahrzeuges abzüglich der Summe für das verkaufte Unfall Fahrzeug gezahlt wird. Jetzt will die Versicherung aber den Wiederbeschaffungswert mit MwSt abzüglich der Summe des Unfall Fahrzeuges bezahlen. Dies ist m. E. nicht rechtens. Zu dem ganzen finanziellen Verlust den wir durch diesen Unfall sowieso schon haben, hätten wir hier nochmals einen Verlust von ca. 350€. Für uns momentan viel Geld. Weiterhin hat der Gutachter einen Wertverlust in dem Gutachten aufgeführt. Ein RA und ein anderer Gutachter sagten uns, dass auch dies von der Versicherung gezahlt werden muss. Weil im GA aufgeführt. Versicherung sagt sie zahlt das nicht. Zu Recht? Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen. Gehen langsam mit den Nerven zu Fuß:( als geschädigter hat man nur Stress und Ärger und steht mit allem allein da. So genug gejammert.:)
    PS: Den letzten Satz in dem Beitrag über BaFin fand ich besonders cool. (Habe herzhaft gelacht). Danke dafür…
    LG
    Carmen Wittig

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