Zeugnisformulierungen: Dank nicht nötig (BAG-Urteil 9 AZR 227/11)
Bedankt sich ein Unternehmen am Ende des Arbeitszeugnisses nicht ausdrücklich bei seinem scheidenden Mitarbeiter, läuft das zwar einer vielfach geübten Praxis bei Zeugnisformulierungen zuwider. Doch einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Dankes-Erklärung gibt es nicht. Sie geht über den vom Arbeitgeber geschuldeten Zeugnisinhalt hinaus. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 9 AZR 227/11).
