Sturmschäden steuerlich absetzbar? Ja, wenn Sie diese Regeln kennen

Der Sturm hat hohe Schäden angerichtet, die nicht alle von der Versicherung bezahlt werden. Sind die Sturmschäden dann wenigstens steuerlich absetzbar? Der Bund der Steuerzahler NRW gibt hier Tipps, damit Kosten etwa für die Entsorgung von Ästen und Bäumen und für die Herrichtung von Gärten in der Steuererklärung anerkannt werden.

20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro/Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Steuererklärung abzugsfähig. Erst gestern hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass zu einem Haushalt auch der Gehweg vor dem Haus gehört. Steuerzahler können nun nicht nur Kosten, die durch das Schnee­räumen oder die Straßenreinigung vor dem Haus entstehen, als haus­halts­nahe Dienst­leistungen in der Steuererklärung abrechnen (Az. VI R 56/12).
Sie können ebenso die Kosten für das Zersägen und die Entsorgung des Grünschnitts und anderer Gegenstände auf dem Gehweg in der Steuererklärung geltend machen. Auch die Wiederherrichtung des durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogenen Gartens können Sie ansetzen.

Damit diese Sturmschäden-Beseitigung als Kosten anerkannt werden, sind aber einige Spielregeln einzuhalten. So müssen Sie oder Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft der Auftraggeber sein. Materialkosten werden nicht berücksichtigt, wohl aber die Personalkosten. Deshalb sind diese gesondert in der Rechnung auszuweisen. Außerdem muss die Begleichung der Rechnung durch Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgen.

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Ein Gedanke zu „Sturmschäden steuerlich absetzbar? Ja, wenn Sie diese Regeln kennen

  1. Martin Spütz Antworten

    Hm, dieses Gesetz ist doch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gemacht, oder? Aber wenn jemand vor der Entscheidung steht, bar zu bezahlen(schwarz) oder auf Rechnung, dann sieht das doch folgendermaßen aus: Rechnung: meist höherer Stundenlohn plus 19% MwSt. Davon kann er dann 20% absetzen. Schwarz: geringerer Stundenlohn, keine Steuer. Habe ich das richtig verstanden? Würde ja keinen Sinn ergeben.

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