Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurde Wohn-Riester in vielen Punkten geändert. Das Gesetz trat zum 1. Juli 2013 in Kraft, findet aber erst ab dem 1. Januar 2014 Anwendung. Die Deutsche Bank hat die Änderungen bei Wohn-Riester, die auch für ältere Verträge gelten, im Detail zusammengestellt.
Nachlass bei nachgelagerter Besteuerung von Wohn-Riester
Wie jedes andere Riester-Produkt wird auch Wohn-Riester besteuert. Dafür wird das geförderte Kapital auf einem fiktiven Wohnförderkonto aufgelistet. Zu Beginn der Auszahlungsphase – also bei Renteneintritt – muss der Steuerpflichtige sich entscheiden, ob er die Besteuerung in Raten bis zum 85. Lebensjahr oder die Einmal-Besteuerung mit 30 Prozent Steuernachlass wählen möchte. Zukünftig ist die Besteuerung „auf einen Schlag“ mit 30 Prozent Steuernachlass jederzeit nach Beginn der Auszahlungsphase möglich.
Jederzeitige Kapital-Entnahme aus Vertrag
Vermögen aus einem bestehenden Riester-Vertrag konnte schon immer als Eigenkapital für den Erwerb einer förderfähigen Immobilie eingesetzt werden, jedoch nur im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang. Künftig kann für die Anschaffung oder den Bau einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens vor Beginn der Auszahlungsphase jederzeit Kapital aus Wohn-Riester entnommen werden. Voraussetzung ist, dass das verbleibende geförderte Restkapital und das entnommene Kapital mindestens 3.000 Euro betragen.
Wohn-Riester-Immobilie leichter wechseln.
Wird die geförderte Immobilie verkauft, muss das Wohnförderkonto in der Regel sofort versteuert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Wohn-Riester-Sparer den Betrag rechtzeitig in ein anderes Riester-Produkt oder in eine neue förderfähige Immobilie investiert. Bislang musste der Kauf einer neuen Immobilie frühestens ein Jahr vor und spätestens vier Jahre nach dem Auszug erfolgen. Diese Zeitspanne wird jetzt um jeweils ein Jahr nach vorn und hinten verlängert.
Umbau fürs Alter mit Wohn-Riester finanzieren
Ab sofort können Sparer Geld aus einem laufenden Wohn-Riester-Vertrag entnehmen, um eine selbst genutzte Immobilie altersgerecht umzubauen – zum Beispiel durch Rampen, Treppenlifte oder breitere Türen. Für den Umbau müssen bestimmte Mindestbeträge entnommen werden, und die Sparer dürfen keine anderen öffentlichen Zuschüsse oder Steuervorteile erhalten, so die Deutsche Bank in dem Wohn-Riester-Ratgeber.
Ich fand es schon immer sehr befremdlich, dass der Wohn Riester nicht genutzt werden konnte, um einen altersgerechten Umbau zu finanzieren. Aber auch nach der Änderung müssen die Sparer viel beachten.