Bushido ist wegen versuchten Versicherungsbetrug zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll den Einbruch in ein Geschäft vorgetäuscht haben, um damit mehr Geld von der Versicherung zu bekommen. Wann droht einem ganz normalen Versicherungskunden eine Strafe? Viel schneller, als manche denken.
Den “Versicherungsbetrug” gibt es genau genommen nicht mehr. Der Gesetzgeber hat diesen Straftatbestand vor Jahren abgeschafft. Wegen “Versicherungsbetruges” konnte früher nur verurteilt werden, wer entweder ein versichertes Schiff versenkt oder eine “gegen Feuersgefahr versicherte Sache in Brand” gesetzt hatte. Das wurde dann nach § 265 des Strafgesetzbuches (StGB) hart bestraft: mit bis zu 10 Jahren Haft.
So wird der Betrug nach § 263 StGB bestraft
Alles andere war und ist ganz gewöhnlicher Betrug – zum Nachteil einer Versicherung, etwa der Haftpflichtversicherung oder der Hausratversicherung. Die Strafvorschriften dafür stehen wiederum im § 263 StGB. Die Höchststrafe beträgt regelmäßig fünf Jahre Haft, in schweren Fällen können bis zu 10 Jahre verhängt werden. Ob man nun den Nachbarn betrügt oder die Versicherung, ist also egal – die Strafe bzw. die Strafandrohung ist die Gleiche.
Welche Strafen drohen konkret beim Versicherungsbetrug?
Manche wollen wissen, was passieren kann, wenn man die Versicherung betrogen hat oder “wie teuer das wird”. Das lässt sich nicht pauschal sagen. Das Ausmaß spielt eine Rolle, ebenso die Frage, ob derjenige bereits Vorstrafen hatte oder bislang unbescholten war. War es nur ein Versuch, wird es ebenfalls günstiger. Einige Beispiele von verhängten Strafen gegen Versicherungsbetrüger finden Sie unten.
Wann verjährt ein Versicherungsbetrug?
In § 78 StGB sind folgende Fristen für Verjährung geregelt:
- Taten, die im Höchstmaß mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren in 30 Jahren,
- Taten, die im Höchstmaß mit 10 Jahre bedroht sind, verjähren in 20 Jahren
- Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedroht sind, verjähren in 10 Jahren,
- Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren
- alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren.
Es gelten für Versicherungsbetrug die gleichen Verjährungsregeln wie bei jedem anderen Betrug, das heißt: Verjährung nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB beginnt nach § 78a Satz 1 StGB, sobald die Tat beendet ist, mal also Geld von der Versicherung bekommen hat. Allerdings sollten Sie wissen: Gerade rund um Verjährung muss man genau auf die Details achten. Am besten man wendet sich an einen Rechtsanwalt, der sich darin besonders gut auskennt. Empfehlungen gebe ich gerne auf Anfrage.
So wird der Versicherungsmissbrauch nach 265 StGB bestraft
Mit dem neu gefassten § 265 StGB ist vor einigen Jahren der “Versicherungsmissbrauch” als Strafvorschrift hinzugekommen, mit lediglich drei Jahren Höchststrafe. Das hört sich harmlos an – hat es aber in sich. Denn: Schon lange vor der Schadenanzeige können sich Versicherungskunden strafbar machen, wenn sie zum Beispiel ihr Kasko versichertes Auto zerbeulen, um später dafür eine Entschädigung zu kassieren.
“Die Vorbereitungshandlung wird normalerweise nie bestraft”, erläutert ein Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Einen Einbruch auszubaldowern ist also erlaubt. Beim Versicherungsmissbrauch beginnt die Strafbarkeit hingegen bereits bei der Vorbereitung. Allein auf die Absicht kommt es beim Versicherungsmissbrauch an. Dahinter steckte folgende Regelungslücke: Für einen Betrug nach § 263 StGB müssen zwingend bestimmte Tatbestandsmerkmale gegeben sein.
- Ein Versicherungsbetrüger muss erst täuschen (z.B. mit falschen Angaben in der Schadenmeldung),
- er muss einen Irrtum erregen (z.B. beim Sachbearbeiter),
- es muss zu einer freiwilligen Vermögensverfügung kommen (Schadenregulierung) und
- es muss ein Vermögensschaden entstehen (Versicherung hat gezahlt, ohne es zu müssen).
Diese Kette fehlt aber zum Beispiel in Fällen fehlgeschlagener Autoschieberei: Der Eigentümer und Versicherungskunde “lässt klauen” und will den Diebstahl melden, sobald der Komplize über die Grenze ist. Fliegt der Komplize vorher bei einer Polizeikontrolle auf, läuft ein Betrugsverfahren ins Leere. Der Autoeigentümer hat schließlich noch gar keine Täuschungshandlung begangen, etwa durch eine Schadenanzeige.
Der Versuch kann als Versicherungsmissbrauch nun bestraft werden
Über den “Versicherungsmissbrauch” ist nun eine ersatzweise Bestrafung möglich, wenn die Absicht zum Beispiel durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden kann, obwohl das alles eigentlich noch ein Versuch war. Wenn hingegen bereits eine Schadenmeldung mit bewusst falschen Angaben abgegeben wurde, führt das regelmäßig zu einem Verfahren wegen (versuchten) Betruges.
Etwas Statistik zu Versicherungsbetrug in Deutschland
Die Deutschen sind offenbar viel ehrlicher geworden. Noch vor ein Jahren verbreitete die Versicherungswirtschaft eine Studie, wonach jeder vierte seine Versicherung schon mal betrogen hat. Daraus abgeleitet wurden die jährlichen Schäden mit vier Milliarden Euro geschätzt. Davon ist nun nicht mehr die Rede. In einer neueren Studie der GfK Finanzmarktforschung im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hieß es 2011: Vier Prozent der Haushalte geben offen zu, in den letzten fünf Jahren Versicherungsbetrug begangen zu haben. Weitere sieben Prozent geben an, in ihrem unmittelbaren Umfeld bereits von einem Betrug erfahren zu haben.
Allerdings: Jedes Jahr gibt es nur etwa 5.000 bis 7.000 Strafverfahren wegen Betrugs zum Nachteil von Versicherungen oder Versicherungsmissbrauchs. Verurteilt werden nur einige Hundert Angeklagte – und diesen kommen häufig aus den Reihen der Versicherungswirtschaft, siehe Beispiele unten.
Beispiele von verhängten Strafen bei Versicherungsbetrug
Ich sammele hier die schlimmsten Fälle von Versicherungsbetrug. Die Verfahren sind nicht unbedingt abgeschlossen. Die Angaben beruhen auf anderen Medien.
Detmold: In 63 Fällen hat ein Versicherungsvertreter mit falschen Personalien Versicherungsverträge abgeschlossen und Provisionen in Höhe von 105.378,31 Euro abkassiert. Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Außerdem muss der 41-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.Mehr via Lipper wegen Betrugs verurteilt: 63 Mal Provision ergaunert | LZ.de – Kreis Lippe.
Saarbücken: Zwei Versicherungsmakler sollen 14,2 Millionen Euro an Provisionen abgezockt haben. Das Duo hat angeblich für 220 Kunden hoch dotierte Versicherungen abgeschlossen und die Beitragszahlung übernommen, in Einzelfällen bis zu 8000 Euro Monat. Dafür erhielten sie hohe Provisionen. Nach einer bestimmten Frist wurden die Versicherungen gekündigt, die Provisionen konnten nicht mehr zurückgefordert werden. Quelle: BILD.
Norderstedt: Ein Versicherungsvertreter hatte sich im Hobbykeller zwei Finger abgesägt. Ein Unfall, erklärte er und forderte Geld von der Versicherung. Der Mann hatte aber erst wenige Wochen vor dem Unfall mehrere Versicherungen abgeschlossen, sie hätten eine Schadenssumme von bis zu 1,4 Millionen Euro gedeckt. Das Gericht ging deshalb von Versicherungsbetrug aus und verurteilte den Versicherungsvertreter zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Quelle: Berliner Kurier.
Lüneburg: Zwei Männer, die in der Lüneburger Region ein Versicherungsmaklerbüro betrieben, sollen über mehrere Jahre hinweg eine Vielzahl von Versicherungskunden ihres Büros beim Vermitteln und beim Abschluss von insbesondere kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungsverträgen systematisch betrogen haben. Dabei täuschten die Versicherungmakler den Kunden u.a. vor, dass sich Beiträge für bereits bestehende Renten- oder Lebensversicherungen erhöhen werden.
Es wurde suggeriert, dass der Abschluss einer neuen Renten- oder Lebensversicherung von Vorteil wäre. Den Kunden wurde dazu wahrheitswidrig erklärt, dass deren bislang gezahlten Beiträge nicht verloren gehen, sondern weiterhin zu ihrer Altersvorsorge dienen. Gleichzeitig erhielten die Betrüger für die Vermittlung des neuen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages eine erhebliche Vermittlungsprovision von mehreren Hundert oder Tausend Euro pro Vertrag. Quelle: Polizei Lüneburg.
Verdacht auf Versicherungsbetrug? So kann man das melden:
Wie bei jeder anderen Straftat ist der Verdacht auf Betrug zum Nachteil einer Versicherung ein Fall für die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Allerdings sollte man sich schon ziemlich sicher sein bei einer Anzeige, sonst droht selber Ärger wegen falscher Verdächtigung. Eine Meldung ist auch bei der Versicherung möglich und auch sinnvoll, etwa beim Verdacht der betrügerischen Autobumserei.
Grenzen in der Schadenhöhe, unterhalb derer keine Plausibilitätsprüfungen zu erwarten sind, gibt es bei vielen Versicherungen nicht mehr. Sie prüfen jede Schadenmeldung laut GDV unabhängig von ihrer Höhe. Das neue Hinweis- und Informationssystem (HIS) solle helfen, Versicherungsbetrug zu verhindern und die Risikoprüfung effizienter gestalten. Das HIS wird seit 1. April 2011 als Auskunftei von der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betrieben.
Andreas Kunze meint: Versicherungsbetrug ist nicht nur strafbar – er lohnt sich auch nicht. Denn wenn jemand seinen Fernseher oder sein Handy vom Kumpel beschädigen lässt, um das über eine Haftpflichtversicherung abzurechnen, gibt es bestenfalls den Zeitwert. Also das, was man auch beim ganz legalen Verkauf bei Ebay und Co kriegen würde. Wer eine solche Dummheit begangen hat, sollte sich an einen guten Rechtsanwalt wenden – und nicht etwa auch noch bei “Versicherungsdetektive” den Gastdarsteller abgeben.
Vielen Dank für den informativen Beitrag zum Thema des Versicherungsbetrugs aus Anlass des gegen den Rapper Bushido eingeleiteten Strafverfahrens! Ich bin als Jurastudent seit langer Zeit am Wirtschaftsrecht interessiert und möchte mich zum Privatermittler weiterbilden. Mein Wunsch beruht gerade darauf, dass ich der Ansicht bin, dass die Wirtschaftskriminalität richtig verfolgt werden sollte und ihre Seriösität nicht als Weiße-Kragen-Kriminalität heruntergespielt werden darf.
Eben noch war die Kreuzung frei, doch plötzlich kommt von rechts ein Auto angebraust und schon kracht es. Oder der Vordermann bremst abrupt vor der noch gelben Ampel ab und Sie hängen an der Stoßstange. Alltägliche Unfälle, die aber oft provoziert wurden. Laut Angaben der Versicherer ist in Österreich rund jeder zehnte Verkehrsunfall fingiert. Das Ziel der Übeltäter: schnelles Geld. Ein Gutachter ermittelt die Reparaturkosten, die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt, der Wagen wird jedoch nur notdürftig wieder instandgesetzt. Und schon wird der nächste Unfall provoziert. Pro Jahr werden so Schäden in Höhe von mehr als einer Million Euro abgerechnet – die am Ende alle Autofahrer durch höhere Versicherungsbeiträge begleichen müssen.
Für Sie als Geschädigten bedeutet das außerdem, neben dem Ärger und Aufwand, den jeder Unfall mit sich bringt: Sie verlieren in der Regel Ihren Schadensfreiheitsrabatt und für Schäden am eigenen Auto müssen Sie, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung haben, als vermeintlicher Verursacher sogar selbst aufkommen.
Auch wenn die Polizei bei Unfällen mit ausschließlich Blechschäden nicht mehr zwingend informiert werden muss, sollten Sie die Ordnungshüter zu Ihrer eigenen Sicherheit immer hinzuziehen. Der Unfallhergang wird dann offiziell schriftlich festgehalten und kann später nur noch sehr schwierig angefochten werden.
Noch bevor die Polizei eintrifft, sollten Sie sich den Unfallort genau ansehen, den Hergang einprägen und auch das gegnerische Fahrzeug genau unter die Lupe nehmen. Oft nutzen die Täter hochwertige Fahrzeuge, die hohe Reparaturkosten verursachen. In der Regel sind diese Autos aber nicht mehr gut in Schuss und weisen bereits zahlreichen Macken auf.
Die Täter sind routiniert und professionell, suchen sich meistens leichte Opfer aus, vor allem ältere Personen und Fahrer, die alleine im Auto sind und keine Zeugen haben. Häufig warten die Betrüger mit ihren Fahrzeugen nicht einsehbar an Rechts vor links Kreuzungen und fahren erst im letzten Moment aus der Seitenstraße, damit Sie kaum mehr eine Chance zum Bremsen haben. Auch das abrupte Stehenbleiben an Ampeln, die gerade erste auf Gelb umgesprungen sind oder an Zebrastreifen, wo häufig ein Komplize spontan auf die Straße läuft, gehört zu den Standard Maschen der Betrüger. Ein solcher Hergang sollte Sie immer misstrauisch machen! Verdächtig ist außerdem, wenn plötzlich Zeugen auftauchen, die vorher gar nicht vor Ort waren.
(1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einem anderen eine Versicherungsleistung zu verschaffen,
1.
eine gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache zerstört, beschädigt oder beiseite schafft oder
2.
sich oder einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt oder verletzen oder schädigen läßt, ist, wenn die Tat nicht nach den §§ 146, 147 und 148 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer, bevor die Versicherungsleistung erbracht worden ist und bevor eine Behörde (Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, freiwillig von der weiteren Verfolgung seines Vorhabens Abstand nimmt.
(3) Unter einer Behörde im Sinn des Abs. 2 ist eine zur Strafverfolgung berufene Behörde in dieser ihrer Eigenschaft zu verstehen. Ihr stehen zur Strafverfolgung berufene öffentliche Sicherheitsorgane in dieser ihrer Eigenschaft gleich.
Professionelle Versicherungsbetrüger, die wiederholt und in großem Maß Versicherungsgesellschaften betrügen, stehen oft im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Ein Großteil des Versicherungsbetruges geht jedoch von gewöhnlichen Versicherungskunden aus, die nur ein- oder zweimal in ihrem Leben eine Versicherung um einen relativ geringen Betrag betrügen. Die genaue Zahl der Betrüger sowie der genaue Schäden lässt sich nicht exakt bestimmen. In anonymen Interviews gab über ein Viertel der Befragten an, gegenüber ihrem Versicherer mindestens in einem Fall falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei kommen am häufigsten Umdefinitionen und Übertreibungen vor. Die Betrugsformen der Fingierung und der vorsätzlichen Herbeiführung sind zwar die Standardbetrugsformen professioneller Versicherungsbetrüger, kommen aber im Vergleich zu Übertreibungen und Umdefinitionen eher selten vor. Im Kompositbereich (Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung) kommen Schätzungen in fast allen Industrieländern zu dem Schluss, dass rund 10 % aller Schadenmeldungen betrügerisch sind. In einigen Sparten wird sogar ein Anteil von 50 % angenommen. Oft wird der Versicherungsbetrug aufgrund des enormen Schadens als „quiet catastrophe“ bezeichnet.
Ich habe bei der Versicherung gesagt das ich 10 Jahre Führerschein habe aber ich habe kein Führerschein ist das betrug