Azubis: Fortbildungskosten in der Steuererklärung geltend machen

Eine Fortbildung erhöht die Chancen im Beruf. Das erkennt auch das Finanzamt an: Man kann einige Kosten in der Steuererklärung geltend machen und dadurch steuerliche Vorteile erlangen. Lesen Sie hier, wie Sie möglichst viel Steuern sparen mit Fortbildungskosten.

Damit das Finanzamt Aufwendungen als steuermindernd anerkennt, ist eine wichtige Voraussetzung zu erfüllen: Die Fortbildung  bzw. Weiterbildung muss in Zusammenhang mit einem bereits bestehenden oder mit einem zukünftigen Beruf sein – sie darf nicht nur von privaten Interessen geleitet werden.

Soll beispielsweise ein Sprachkurs als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, dann wird das Finanzamt ganz genau hinsehen, ob die neu erworbenen Sprachkenntnisse tatsächlich mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, heißt es bei der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Übersicht: Diese Bildungsmaßnahmen können Sie von der Steuer absetzen

  • Sie machen eine Weiterbildung in ihrem ausgeübten Beruf
  • Sie entscheiden sich für eine Umschulung
  • Sie beginnen eine zweite Ausbildung
  • Sie beginnen nach der Lehre ein Studium
  • Sie beginnen ein Aufbau- oder ein Zweitstudium

Das Finanzamt unterscheidet, ob es sich um eine Fortbildung bzw, Weiterbildung in einem bestehenden Beruf oder um eine neue Ausbildung handelt. Im ersten Fall handelt es sich um Werbungskosten, ansonsten um Sonderausgaben. Falls Sie selbstständig sind, können Sie die Kosten unter Betriebsausgaben verbuchen. Oder anders formuliert:

Fortbildungskosten sind Aufwendungen des Arbeitnehmers, um sich in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu halten oder sich weiterzuqualifizieren. Hierzu zählen Maßnahmen für den Wiedereinstieg in den Job  sowie Umschulungen und Zweitausbildungen.

Ausbildungskosten sind dagegen Ausgaben, um einen erstmaligen Berufsabschluss zu erzielen, also mit einem Studium oder mit einer Berufsausbildung als Auszubildender.

Nachweis von Fortbildungskosten, notwendige Belege

Damit Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, dass es sich um Kurse mit einem eindeutigen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit handelt, ist es zweckmäßig, eine Liste mit den Kursinhalten zu erstellen. Heben Sie sich auch das Programm der Veranstaltung auf. Nützlich ist häufig eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der die berufliche Notwendigkeit bescheinigt. Falls dieser einen Teil der Kosten übernimmt, sollte er das ebenfalls angeben.

Heben Sie außerdem möglichst alle Belege über die Ausgaben auf, legen Sie eine Überweisungquittung oder einen Kontoauszug zu den Rechnungen. Das Finanzamt erkennt nur jene Kosten an, die Sie nachweisbar bezahlt wurden.

Diese Kosten können geltend gemacht machen

Sie können beim Finanzamt die Kosten für die Schulung geltend machen. Hinzu kommen die Ausgaben für die Lehrbücher und für andere Arbeitsmaterialien. Abzugsfähig sind darüber hinaus die Reisekosten. Normale Reiseausstattung wie ein neuer Koffer, die Bekleidung oder der Wecker sind natürlich nicht abzugsfähig.

Was die Reisekosten betrifft, so sind nicht nur Fahrtkosten relevant, sondern auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, wenn eine Fortbildungsmaßnahme einen entsprechenden Aufwand erfordert. Wie viel im Einzelfall erstattet wird, hängt oft von der Art der Bildungsmaßnahme ab.

Fahrten und Verpflegung richtig absetzen

Ein berufsbegleitendes Studium zum Beispiel, stellt steuerrechtlich eine „Auswärtstätigkeit“ dar. Das kann bedeuten, dass man nicht nur die höhere Dienstreisepauschale mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, sondern auch Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Verpflegungspauschbeträge und ähnliches geltend machen kann.

Übrigens lohnt sich eine Steuererklärung auch, wenn Sie im Jahr der Fortbildung kein Einkommen hatten. Dieses erfasst das Finanzamt als “negatives Einkommen”. Wenn Sie nach der Ausbildung wieder Einnahmen erzielen, wird dieser Betrag verrechnet.

Folgende Maßnahmen erkennt das Finanzamt nicht an

Kurse, die keinerlei Bezug zu einem bestehenden oder zukünftigen Beruf haben, erkennt das Finanzamt nicht an. Wer zum Beispiel einen Sprachkurs für die nächste Reise nach Italien bucht, kann diesen nicht steuerlich absetzen. Allerdings sind manche Sprachkurse auch beruflich veranlasst. In diesem Fall erkennt das Finanzamt häufig zumindest einen Teil der Kosten an.

Viele Menschen üben ein Ehrenamt aus. Dabei handelt es sich nicht um einen Beruf, denn es erfolgt keine Bezahlung. Folglich kann eine notwendige Weiterbildung in diesem Bereich nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Nicht eindeutig sind die Kosten für Seminare aus dem Bereich der Persönlichkeitsbildung, zum Beispiel Motivationsseminare. In diesem Fall muss der berufliche Zusammenhang genau begründet werden. So kann ein Verkäufer in der Regel ein Rhetorikseminar beruflich begründen, wohingegen dies für einen Bilanzbuchhalter in der Regel schwerer sein dürfte.

Generell ist es ratsam, im Zweifelsfall einen Experten in Anspruch zu nehmen, um die Steuererklärung abzuwickeln. Unter Umständen macht eine professionelle Steuererklärung den entscheidenden Unterschied im Geldbeutel – gerade, wenn dieser in Zeiten von Umschulungen und Weiterbildungen ohnehin schon belastet ist.

Fortbildungskosten: Wo sie einzutragen sind

Wer lieber alles selber macht, der stellt sich am Ende die Frage: wo die Fortbildungskosten eintragen? Also bei der Steuererklärung. Das ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich, weil die Formulare sich ändern. In der Steuererklärung für 2016 tragen Sie die Aufwendungen im Mantelbogen auf Seite 2 in Zeile 43 und 44 ein.

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