Der neue Grundfreibetrag 2013 ist durch. Der Bundesrat hat gerade dem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuertarifs zugestimmt. Damit erhöht sich rückwirkend ab Januar der Grundfreibetrag auf 8.130 Euro. Was bringt das als Steuerersparnis? Nicht viel, meinen Experten. Denn anders als der Name des Gesetzes verspricht, wird die kalte Progression nicht vermindert, kritisiert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V., da die Steuersätze unverändert bleiben.
Arbeitnehmer, die sich über eine Lohnerhöhung freuen, müssen neben den Sozialabgaben eine steigende Steuerlast abziehen. Der Grenzsteuersatz beträgt bereits bei 13.500 Euro Einkommen 23 Prozent und steigt mit jedem weiteren Euro Einkommen bis zum Spitzensteuersatz weiter an. Zusammen mit den Sozialabgaben bleibt von einer Lohnerhöhung netto meist nur noch die Hälfte übrig. Arbeitnehmer, die eine Lohnerhöhung nur in Höhe des Inflationsausgleichs erhalten, haben durch diesen Effekt weniger, als die Teuerungsrate beträgt. Ohne dass ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigt, müssen sie dennoch eine höhere Steuerlast schultern.
Steuersätze bleiben unverändert
Dieser sogenannten kalten Progression muss in regelmäßigen Abständen durch Anpassung des Steuertarifs entgegengewirkt werden. Nachdem die letzte Anpassung für 2010 erfolgt war, bleiben die Steuersätze in diesem und dem kommenden Jahr bei gleichem Einkommen weiterhin unverändert. Lediglich das steuerfreie Existenzminimum wird für dieses Jahr um 126 Euro und in 2014 um weitere 224 Euro angehoben. Diese Änderung war der Minimalkompromiss im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat und verfassungsrechtlich ohnehin erforderlich gewesen. Die Steuerentlastung fällt jedoch kaum ins Gewicht (s. Tabelle).
Arbeitnehmer können dieses Jahr mit monatlich 2 Euro Steuerentlastung rechnen. Nachdem am
1. Februar 2013 als letzter der Bundesrat dem Kompromiss zustimmte, müssen die Unternehmen jetzt die Lohnprogramme ändern, da die Neuregelung nicht rechtzeitig zum Jahresanfang in Kraft treten konnte. Sie erhalten keinen Ausgleich für diese Mehrkosten.
Also ich werde die Blockadehaltung von Rot/Grün im Bundesrat bis September ganz sicher nicht vergessen. Aktuelles Bespiel: Von der gestern im öffentlichen Dienst ausgehandelten Tarifsteigerung für 2013 von 2,65% bleiben mir nach Abzug der SV-Beiträge+erhöhten Lohnsteuer netto nur 1,2%(31,25€/Monat) erhalten (bei 2604->2673 Brutto). Bekanntlich werden von der EZB 2,0% jährliche Inflation als "Notwendigkeit" angestrebt. Es ergibt sich also (wiedermal) ein realer Kaufkraftverlust von 0,8%. Kumuliert mit den Vorjahren seit 2000 nun schon über 15% ! Wenn die Politik (z.b. durch Abmilderung der kalten Progression) nicht handelt, werden große Bevölkerungsteile zunehmend schon vor dem Renteneintritt verarmen. Jede Partei die hier vernünftige Lösungen nebst Umsetzungsvorschlägen anbietet ist mir willkommen… Nach dem neulichen Debakel im Bundesrat dürfte Rot/Grün abermals außen vor bleiben.
Bei der Bundestagswahl sollte man der Regierung die Quittung dafür geben!
Das ist wohl gedanklich der falsche Ansatz. Dann müsste man eher bei den Landtagswahlen die aktuellen Bundesregierungsparteien unterstützen, damit der Bundesrat die Gesetzesvorhaben nicht weiter blockiert. Die Tarifänderung zur Milderung der kalten Progression war ja im Jahressteuergesetz 2013 enthalten, wurde aber vom Bundesrat mit der Mehrheit von Rot/Grün abgelehnt.