Betreibt die Partnervermittlung Elitepartner Abzocke mit “Wertersatz“, wenn Mitglieder den Widerruf geltend machen? Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht das jedenfalls so und hat den Elitepartner-Betreiber den Angaben zufolge vor dem Landgericht Hamburg verklagt.
[highlight]Update: 28.10.13. Mehrere Aussagen der Verbraucherzentrale wurden per Einstweiliger Verfügung vom Landgericht Hamburg untersagt (323 O 471/13), worauf mich die Elitemedianet GmbH hingewiesen hat. Die untersagten Aussagen wurden aus diesem Artikel deshalb entfernt. [/highlight]
Als Wertersatz berechnet Elitepartner laut Verbraucherzentrale ehemaligen Kunden alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen (Erfahrungen dazu, wie hier, gibt es einige im Internet):
- 15 Euro pro gesendeter Nachricht
- 35 Euro pro gelesener Nachricht
- 59 Euro für ein detailliertes Persönlichkeitsprofil
- 15 Euro für einen Ratgeber zur Online-Partnersuche
- 30 Euro für einen Premium Profilcheck.
Die Höhe der geforderten Zahlungen, die Elitepartner als Wertersatz verlangt, entbehrt nach Meinung der Hamburger Verbraucherschützer jeder rechtlichen Grundlage. “Das Widerrufsrecht hat für Verbraucher so praktisch keinen Nutzen mehr und stellt sich sogar als nachteilig heraus, denn selbst der aus Kulanz eingeräumte Betrag übersteigt oft die Kosten für eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Partnervermittlung”, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Klage vorausgegangen war den Angaben zufolge eine Abmahnung der EliteMedianet GmbH, die sich jedoch nicht bereit erklärt hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, also den Wertersatz nach Widerruf bei Elitepartner nicht mehr zu kassieren.
Elitepartner reagierte auf die Vorwürfe ebenfalls mit einer Pressemitteilung: Die von der Verbraucherzentrale Hamburg verbreitete Pressemitteilung entspräche nicht den Tatsachen: ElitePartner stellte dem von der VZHH angeführten Kunden keine Rechnung über 2.900 Euro. ElitePartner habe umgehend rechtliche Schritte gegen die Verbraucherzentrale eingeleitet. „Der sogenannte Wertersatz beim Widerruf ist vom Gesetzgeber vorgesehen und in der gesamten Online-Branche gängige Praxis“, so Dr. Jost Schwaner, Geschäftsführer von ElitePartner. „Wenn jemand online neue Reifen kauft, etliche Kilometer fährt und sie dann fristgerecht zurückschickt, muss er auch einen Wertbeitrag für die Nutzung leisten.”