Kreditbearbeitungsgebühren: Targobank muss zurückzahlen (5 C 502/12)

Die Targobank, Düsseldorf, muss einem Kredit-Kunden rund 1.200 Euro Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen. So entschied das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg vor wenigen Tagen (5 C 502/12, nicht rechtskräftig). Es das 1. mir bekannte Urteil, das die Targobank zur Erstattung von unzulässigen Kredit Bearbeitungsgebühren verpflichtet.

Der von Rechtsanwalt Harald Beuster (Schorfheide) vertretene Targobank-Kunde hatte 2010 einen Verbraucherkredit von rund 40.000 Euro aufgenommen und dafür 3 Prozent Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt. Die Targobank lehnte es im vergangenen Jahr ab, den Betrag zu erstatten, und wurde verklagt.

Anders als in den hier vorgestellten Abwimmel-Schreiben argumentierte die Targobank vor Gericht nun nicht mehr, die Kredit-Klausel zu den Bearbeitungsgebühren sei transparent gewesen und damit als Klausel okay. Die Targobank machte nun vor allem geltend, die Bearbeitungsgebühr sei individuell ausgehandelt und damit nicht nach AGB-Recht zu beurteilen.

Gericht: Bank muss “Individual-Vereinbarung” zu Bearbeitungsgebühren beweisen

Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg ließ keine Zweifel daran, wer eine Individualvereinbarung zu Bearbeitungsgebühren zu beweisen hat: die Bank, also in diesem Fall die Targobank.

Targobank: Kreditbearbeitungsgebuehren-Urteil
Urteil: Die Targobank müsste den Beweis für eine Individualvereinbarung bei Bearbeitungsgebühren erbringen.

Dazu gehöre auch, darzulegen, wie ein Kredit-Kunde die Bearbeitungsgebühr bei der Bank beeinflussen konnte. Kann die Bank das nicht, war es eben eine AGB-Klausel, die nach Rechtssprechung der Oberlandesgerichte unwirksam ist – da Bank für etwas kassiert, was vor allem ihren Interessen nutzt (Bonitätsprüfung usw). Die Targobank konnte den Beweis nicht erbringen und wurde verurteilt, die Bearbeitungsgebühren in voller Höhe zu erstatten.

Nachtrag : Rechtsanwalt Jörg Reich vermeldet  einen ähnlichen Beschluss des Landgerichts Gießens zu Kredit-Bearbeitungskosten der Targobank.

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6 Gedanken zu „Kreditbearbeitungsgebühren: Targobank muss zurückzahlen (5 C 502/12)

  1. Hans-Peter Gobien Antworten

    Widerruf der Restschuldversicherung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungvund Folgen daraus?

    Wenn eine Restschuldversicherung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag jetzt widerrufen wird, so
    ist der damit verbundene Darlehensvertrag mit ungültig (RSV wurde auf das Darlehen aufgeschlagen und mit verzinst)
    Durch diesen Widerruf ist ja eine Neuberechnung des Darlehen notwendig (zu marktüblichen Zins)

    Jetzt zu meiner Frage:

    Wenn dieses Darlehen mit einem Darlehen abgelöst wurde, stimmt im neuen Darlehen die Darlehenssumme nicht mehr. Die Bank hat also beim neuen Darlehen ein falschen Betrag eingesetzt und die Zinsen daraus gezogen.
    Besteht da ein Recht auf Widerruf des neuen Vertrages wegen falschem Betrag im Darlehen oder das Anrecht auf Neuberechnung des Darlehen?

  2. EffEss Antworten

    Eine Frage: Ich habe 2006 für einen Kredit bei der Citibank 195 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlt. Kann ich das beim Nachfolger Targobank auch reklamieren? Gibt es da schon Erfahrungen?

  3. Peter Klemme Antworten

    Ich habe am 08.01.2014 meine Verhandlung gegen die Targo in Düsseldorf.
    Im Dezember hat mir die Targo 1/3 + anteilig die Anwaltsgebühren angeboten.
    Sie würden sich freuen, mich dann als Kunden mal wieder begrüßen zu dürfen.
    Das habe ich natürlich abgelehnt. Entweder ich habe/bekomme Recht, oder nicht. Bin da aber guter Hoffnung, wenn die schon zurückrudern.

  4. Willy Foersterling Antworten

    Es ist sehr schön, dass der Kollege Beuster dieses Urteil erstritten hat. Es lohnt sich also doch, wenn die Mandanten Mut haben und gegen die vermeintliche Allmacht der Banken antreten. Allerdings ist rechtlicher Rat vorher immer sinnvoll, weil es eben auch Kreditverträge gibt, in denen die Bearbeitungsgebühr tatsächlich vorher zwischen der Bank und dem Bankkunden ausgehandelt worden ist.
    Das dürfte aber in den wenigsten Fällen der Fall sein.
    Willy Foersterling- Rechtsanwalt

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