Kredit-Bearbeitungsgebühren: BGH entscheidet nun doch

Beim Thema Kredit-Bearbeitungsgebühren wird es nochmal richtig spannend, denn der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich nun doch noch damit befassen, ob Bearbeitungsgebühren für Kredite zulässig sind. Eine im vergangenen Jahr angesetzte Entscheidung war verhindert worden, weil die beklagte Sparkasse die Revision im letzten Moment zurückgezogen hatte. Die Sparkasse befürchtete vermutlich ein für die ganze Branche nachteiliges Urteil des BGH. Umso erstaunlicher ist nun: Es ist  eine Bank, die das Thema Kredit-Bearbeitungsgebühren vor den BGH bringt, und zwar per Nichtzulassungsbeschwerde. Die Nationalbank will erreichen, dass der Bundesgerichtshof höchstrichterlich dazu entscheidet. Der Bundesgerichtshof hat dazu heute in einer Pressemitteilung Folgendes geschrieben (Hervorhebungen von mir):

Bei dem u. a. für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist unter dem Aktenzeichen XI ZR 405/12 ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren betreffend das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. September 2012 – 31 U 60/12 – anhängig. In den Vorinstanzen ist die beklagte Bank auf die Klage eines Verbraucherschutzvereins verurteilt worden, die weitere Verwendung der in ihrem Preisaushang enthaltenen Klausel über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite (“Bearbeitungsentgelt einmalig 1%”) zu unterlassen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, weil ein Zulassungsgrund im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO* nicht bestehe. Hiergegen hat die Beklagte beim Bundesgerichtshof gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO** Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, mit der sie die Zulassung der Revision erstrebt.

Über diese Beschwerde – mit der nicht über die Wirksamkeit der streitigen Klausel, sondern ausschließlich über die (Vor-)Frage zu befinden ist, ob die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. September 2012 zuzulassen ist – ist bislang nicht entschieden, weil noch die Stellungnahme des Klägers zum Beschwerdevorbringen der Beklagten aussteht. Sollte der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückweisen, wären die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig; zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in der Hauptsache käme es dann nicht mehr. Sofern der Bundesgerichtshof der Beschwerde hingegen stattgeben sollte, weil er die Zulassungsvoraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO für gegeben erachtet, so wäre – erst – in einem sich hieran anschließenden Revisionsverfahren aufgrund einer sodann anzuberaumenden mündlichen Verhandlung durch den Bundesgerichtshof über die Wirksamkeit der Klausel zu befinden.

Nach Angaben der Mainzer Rechtsanwältin Heidrun Jakobs handelt es sich bei der beklagten Bank um die Nationalbank. Wie die Rechtsanwältin in ihrem Blog außerdem schreibt, wollte die Nationalbank zunächst erreichen, dass sich der Europäische Gerichtshofs mit Bearbeitungsgebühren für Kredite beschäftigt. Das wurde abgelehnt. RA Jakobs, die in dem Verfahren die Klägerin vertreten hat, schreibt dazu:

Den Antrag der Nationalbank, die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, wies das OLG zurück. Es sei nicht ersichtlich, dass das Verbot der Erhebung eines Bearbeitungsentgelts den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtige, so das Gericht weiter.

Nun soll zumindest die Revision beim BGH erreicht werden. Da der BGH schon bereit war, zu diesem Thema zu entscheiden, dürfte die Nichtzulassungsbeschwerde m.E. Erfolg haben. Dann wäre im zweiten Schritt der Weg frei für eine höchstrichterliche Entscheidung zu Kredit-Bearbeitungsgebühren. Es sei sein… die Nationalbank wird von der Bankenbranche vorher zur Schnecke gemacht und zieht dann ebenfalls die Revision zurück.

Nachtrag 5.3.2013: Test.de hat mit der Nationalbank gesprochen und schreibt Folgendes:

Die National-Bank wolle Rechts­sicherheit, begründet Unter­nehmens­sprecher Gregor Stri­cker die Haltung der Bank. Trotz der bescheidenen Erfolgs­aussichten will das Kredit­institut die Revision nicht zurück­nehmen, erklärte er. Auf fast 100 Seiten begründet Rechts­anwalt Matthias Siegmann im Auftrag der Bank, wieso Kredit­bearbeitungs­gebühren aus seiner Sicht zulässig sind.

 

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29 Gedanken zu „Kredit-Bearbeitungsgebühren: BGH entscheidet nun doch

  1. Mavin Davies Antworten

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  2. J. Schubert Antworten

    Hallo zusammen,

    die KfW hat meiner Aufforderung nach Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für meinen Studienkredit nicht stattgegeben.

    Nach deren Auffassung seinen die Urteile XI ZR 170/13 und XI 405/12 hier nicht anwendbar, da es sich bei der KfW-Kreditbearbeitungsgebühr um eine Aufwandsentschädigung ohne Gewinnerzielungsinteressen handle, die jeweils an die zwischengeschaltete Partner-Bank weitergeleitet wird, bei der man vor Ort den Vertragsabschluss durchführen muss. Die Gebühr falle dort für diverse Vor-Prüfungen, z.B. von Antragsvoraussetzungen, Studienbescheinigung oder Legitimationsprüfung an. Sie berufen sich dabei auf das BGH Urteil NJW 2011, 2640, 2640 m.w.N..

    Muss ich das akzeptieren?

    Für jegliche Hinweise und Ratschläge bin ich sehr dankbar.
    J. Schubert

    • Andreas Kunze Autor des BeitragsAntworten

      Sehr geehrter Herr Schubert, Rechtsberatung für den Einzelfall darf ich hier nicht geben, dafür sind insbesondere Rechtsanwälte für zuständig. Ganz allgemein lässt sich jedoch sagen, dass a) Gebühren in der Regel dann nicht zulässig sind, wenn die Leistungen vor allem im Interesse der Bank erbracht werden und dass b) es vollkommen egal ist, ob durch die konkreten Gebühren ein Gewinn erzielt wird. Das AGB-Recht stellt allein darauf ab, ob ein Verbraucher durch eine Klausel ungemessen benachteiligt wird.

  3. johnny walter Antworten

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  4. Patrick Ehlers Antworten

    Auch ich hatte einen Kreit bei der Santander Bank, mitlerweile ist der getilgt. Zahlen wollte die Bank nicht, auch Anwaltsschreiben brachten nichts. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, wäre ein Urteil des BGH für mich von großer Bedeutung. Gibt es dazu schon etwas neues?

    @Tom: könnten sie mir Ihr Urteil wohl zukommen lassen, vielleicht erreicht man damit etwas.

  5. Tom Antworten

    Urteil gegen Santander! Rechtkräftig

    Also meine Anwälte haben alles richtig gemacht.
    Ich hatte insgesamt 3 Kredite bei der Santander. 2 davon bereits bezahlt und ein Vertag läuft.
    Jeweils 3, 5 und 3 Prozent Bearbeitungsgebühr wurden bezahlt.
    Die Santander stellte sich quer und schickte lieber ihre Anwällte durch ganz Deutschland bis zum Amtsgericht nach Frankfurt/ Oder.
    Der Richter gab mir Recht und die Santander hat mir alles komplett überwiesen. Inkl. Verzugszinsen und Prozesskosen.
    Wer das Rechtskräftige Urteil benötigt, einfach melden.

    • René Antworten

      Ich wäre sehr an dem Urteil interessiert, da ich auch meine Kreditgebühren von der Santander Bank zurückfordern möchte.

      Vielen Dank!

      Gruß
      René

    • Ulrike Antworten

      Ich hätte auch gerne das Urteil gegen die Santander Bank, da wir sie aufgefordert haben uns die Bearbeitungsgebühr zurück zu Zahlen, sie es aber nicht will!!!
      Vielen Dank im voraus
      Ulrike

    • Bernd Müller Antworten

      Hallo,

      wieso verhandelte das Amtsgericht Frankfurt (Oder)über den Streitfall? Die Hauptverwaltung von Santander sitzt doch in Mönhengladbach.

      Ich benötige auch das Urteil. Vielen Dank.

    • Uwe Pusch Antworten

      Hallo, auch ich kämpfe gegen die Santander Bank, wäre echt klasse wenn ich das Urteil per mail bekommen könnte.

    • Patrick Ehlers Antworten

      Hallo Tom,

      könnten sie mir das Urteil bitte auch zukommen lassen, damit könnte ich dann weiter Druck auf die Santander ausüben.
      Gruß
      Patrick

    • Udo Antworten

      hallo,
      ich würde mich auch für das Urteil interressieren….könnten Sie mir das freundlicherweise
      zumailen?…vg. UM

  6. michael Antworten

    ich wurde von der DSL Bank auch auf eine (ausstehende) "höchstricherliche Entscheidung" verwiesen. Allerdings wurde dabei die Verjährung ausgesetzt. Wann wird es das Urteil mit der Nationalbank endlich geben? Wo kann man das nachschauen?

  7. Daniel Antworten

    Frag mich warum das so lange dauert mim BGH.
    Es muss doch langsam mal was Rauskommen wann das behandelt wird.
    Habe auch noch 2 Sachen bei der Targobank wo ich die BG zurück verlangen könnte.Die Antwort kenne ich schon.Wollte mir eigentlich den weg zum Anwalt sparen.
    Gruß
    Daniel

  8. Heiko Antworten

    Ich habe bei der Berliner Bank noch eine Anfrage offen im ersten Schreiben zu meinem Anwalt sehen sie keine Veranlassung die Bearbeitungsgebühr zu erstatten meine Verjährung erfolgt Ende 2013 also werde ich wenn bis dahin von unserer Regierung / unserem " Rechtsstaat " hier keine Entscheidung getroffen wird, den Klageweg gehen !

  9. puppa Antworten

    Ich versuche auch schon mit riesigen Schriftwechsel mit der Skoda Bank meine Bearbeitungsgebühr wieder zubekommen.Leider bisher ohne Erfolg,als ich eine Kopie von meinem Kreditvertrag verlangte bekam ich eine unvollständige und Gefälschte Kopie.Die 2% Bearbeitsgebühren wurde einfach raus kopiert,und behauptet es wurde nie eine Bearbeitungsgebühr berechnet.

  10. puppa Antworten

    Ich versuche auch schon mit riesigen Schriftwechsel mit der Skoda Bank meine Bearbeitungsgebühr wieder zubekommen.Leider bisher ohne Erfolg,als ich eine Kopie von meinem Kreditvertrag verlangte bekam ich eine unvollständige und Gefälschte Kopie.Die 2% Bearbeitsgebühren wurde einfach raus kopiert,und behauptet es wurde nie eine Bearbeitungsgebühr berechnet.
    Sagt mir eine Bank in ganz Deutschland die keine Bearbeitungsgebühren berechnet hat.

  11. Gitly Kalff Antworten

    Endlich bekommen wir doch noch ein vom BGH erhofftes Urteil. Solange es nur hin und her geht, fühlen sich Banken und Sparkassen in ihrem Recht bestärkt und wiegen sich auf der sicheren Seite. Hier muss endlich eine Entscheidung her die eindeutige Richtlinien aufzeigt. Dann kann nicht jeder machen was er will sondern nur das was Gesetz ist. Betrügen oder den anderen das Geld aus der Tasche ziehen ist dann vorbei bis es wieder einen anderen Weg gibt, zum Betrügen. Den meisten Betroffenen ist der Weg zur Klage erschwert, da eindeutig das Geld fehlt, und dann das Risiko, zu verlieren und alles im Wind gesetzt zu haben. Hinzu kommen noch Monate ( hier in meinem Fall 6) bist eine Entscheidung getroffen wird. Traurig in was für eine Gesellschaft wir doch leben.

    • Gitly Kalff Antworten

      Hallo, hier eine kurze Info. Das Amtsgericht Brake hat wohl abgelehnt, das heißt kein Erfolg obwohl das eigendlich schon vorher klar war, angeblich Fristablauf, Blödsinn….Das Ergebnis zum Beschluss oder Urteil halte ich noch nicht in den Händen, sondern habe es erst per Telefon am Montag bei Gericht erfragt. Sofern ich das in schriftlicher Form vorweisen kann wird es gleich im Anschluss zum Landgericht in der angegebenen Frist eingereicht, hier kommt man nur mit Anwalt weiter, da Anwaltszwang und vorweg höhere Kosten. Beim Amtsgericht waren es 165,-€, ohneAnwalt.

  12. Gitly Kalff Antworten

    Ich bin gerade Heute bemi Amts-Gericht am Klagen wegen der Bearbeitungsgebühren.Ein Urteil oder Beschluss wird am 03.05.2013 erwartet..In zwei Darlehensverträgen wurden einmal 537,50 € Bearbeitungsgebühr 0,5 % sofort einbehalten und bei den zweiten 600,- € 1 % und denn noch, ein KfW-Vertrag, wo Bearbeitungsgebühren in Zins und Tilgung drinn erhalten sind, laut Aussage der KfW-Bank.Dieses Geld wurde zu Unrecht einbehalten und wird zurückverlangt. Jetzt heißt es Fristablauf…, das sehe ich anders. 1.Verträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren Zinsfestschreibung sind noch nicht abgelaufen und somit noch in der Frist der Rückforderung, ohne Ablauf. Da aber das Oberlandesgericht in 2012 über Bearbeitungsgebühren entschieden hat sind Verträge die in 2002 abgeschlossen wurden mit der Berbeitungsgebühr zurückzufordern bzw. noch nicht in Fristablauf. Das Darlehen in meinem Fall wurde im November 2003 vertraglich geschlossen und würde noch in dieser Rückforderung, liegen. In diesen Moment des Urteil-Spruches ab 2012, beginnt die 3 Jährige Frist zu laufen.Eine verjährung wäre erst in 2015 erreicht. Ich hoffe das der BGH schnellstmöglich entscheidet und eine Klärung über Bearbeitungsgebühren bringt.Hier muss Klarheit rein.

  13. Tommi Antworten

    Hallo,

    wann wird hier eine Entscheidung erwartet? Warte auch noch auf mein Geld von der Santander…

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