Urlaubsanspruch: Was Arbeitnehmer bei Krankheit im Urlaub tun müssen

Wenn ein Arbeitnehmer im Erholungsurlaub erkrankt, sei es zu Hause oder im Urlaub, kann er für diese Zeit bis zu sechs Wochen lang die Entgelt-Fortzahlung des Arbeitgebers beanspruchen. Außerdem werden die Krankheitstage nicht als genommener Urlaub gewertet. Dafür muss der Arbeitnehmer aber die gleichen Pflichten erfüllen wie bei einer Erkrankung während der Arbeitszeit.

BAG-Urteil: Urlaubsanspruch auch bei Dauerkrankheit (9 AZR 623/10)

Krank und Urlaub? Wer dauerhaft krank ist und sich im ruhenden Arbeitsverhältnis befindet, hat trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub und gegebenenfalls einen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Allerdings verfallen diese Ansprüche wie bei jedem anderen Werktätigen 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 9 AZR 623/10).