BAföG: Auf Unterhaltspflicht angerechnet (Urteil 2 WF 161/13)

Volljährige Studierende haben keinen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, soweit sie ihren Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken können. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Oberlandesgericht Hamm. Auch dass das BAföG …