Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Baufinanzierungen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. “Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden”, sagt Christian Schmid-Burgk, Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Und die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich so sparen.
In der Praxis seien mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Hypothekendarlehen fehlerhaft und damit unwirksam. Zu dieser Einschätzung kommt die Verbraucherzentrale Hamburg nach Überprüfung der Widerrufsbelehrungen in 300 Kreditverträgen. Demnach informieren Banken und Sparkassen in den Belehrungen oft nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, oder es fehlen entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für den Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind.
Darüber hinaus würden oft keine Anschriften genannt, obwohl ein Telefonanruf für einen wirksamen Widerruf in Textform nicht ausreichend ist. Davon profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Hypothekendarlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten oder noch sollen. “Sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag einfach widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung”, so Schmid-Burgk.
demnächst werden sich sicher auch banken solche schlauen rechtskundige suchen um gelegentlich aus langfristigen anlageversprechen. irgendein fehler findet sich mit gewalt immer. möglicherweise haben ganz schlaue kreditvergeber auch schon so kleine findigkeiten eingebaut, damit beim steigen der zinsen auch kleine kündigungen möglich sein werden. verbraucherzentralen mit menschen wie christian schmid-burgk fördern die rechtskultur .