Heizung kaputt: Wann Mieter selber den Handwerker rufen kann

Ein zersprungenes Fenster oder ein undichtes Dach, kein warmes Wasser oder gar ein Totalausfall der Heizung: Wenn mit der Wohnung oder dem Haus etwas nicht in Ordnung ist, dann leiden die Bewohner im Winter besonders darunter. Viele Mieter sind dann unsicher, ob sie auf Rechnung des Vermieters Handwerker beauftragen dürfen.

Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Dieser Leitsatz gilt ebenso bei Handwerkern. Ruft ein Mieter einen Installateur an, damit der schnell eine Therme repariert, dann kann der Installateur von seinem Auftraggeber, dem Mieter, grundsätzlich auch das Geld verlangen. Der übliche Weg wäre: Der Mieter macht beim Vermieter oder dessen Verwalter einen Mangel geltend und setzt eine angemessene Frist. Der Vermieter oder Verwalter beheben den Mangel selbst oder schicken einen Handwerker, der sich darum kümmert. Die Rechnung geht an den Vermieter. Das Gleiche wäre der Fall, wenn der Vermieter den Mieter ausdrücklich gebeten hatte, in seinem Namen den Handwerker in Marsch zu setzen.

In Notfällen aber fehlt oft die Zeit, sich mit dem Vermieter zu verständigen oder der Vermieter ist gar nicht erreichbar, etwa an Wochenenden oder Feiertagen. Dann befindet sich der Mieter in einer Zwickmühle: Einerseits hat er sogar die Pflicht, größere Schäden zu verhindern, andererseits will er nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, Paragraph 536a) gibt dem Mieter unter zwei Voraussetzungen das Recht, die Reparatur selber in die Hand zu nehmen oder einen Fachmann damit zu beauftragen – und das Geld dafür vom Vermieter später einzufordern.

Die Voraussetzungen für Handwerker-Beauftragung durch den Mieter

1. Der Vermieter ist mit der Beseitigung des Mangels in Verzug.

Das bedeutet: Der Mieter hat den Mangel gemeldet und nach Ablauf der Frist ist nichts passiert. Das Kunststück besteht darin, dem Vermieter angemessen Zeit zu geben. Etwa 24 Stunden sind in der Regel einzuräumen.Wenn aber lediglich eine Balkontür schlecht schließt, wäre auch eine Mangelbeseitigung in einer Woche noch ausreichend. Wobei die Umstände immer eine Rolle spielen. In einem eisig kalten Winter ist das anderes zu sehen als im Hochsommer.

2. Die umgehende Beseitigung des Mangels ist notwendig.

Damit ist Eilbedürftigkeit gemeint, weil ansonsten die Gesundheit der Bewohner in Gefahr wäre oder aber der Wohnung selbst größere Schäden drohen. Wenn das Wasser nach einem Rohrbruch die Wohnung flutet, ist natürlich sofortiges Handeln notwendig. Der Vermieter muss nicht zwingend vorher informiert werden. Wenn Ratten plötzlich auftauchen, kann der Mieter ebenfalls unverzüglich den Schädlingsbekämpfer (Landgericht Potsdam, Az: 11 S 204/02),

Der Mieter tut aber gut daran, wenn er dennoch stets versucht, den Vermieter zu erreichen und sich mit ihm abzusprechen. Denn Probleme kann der Mieter bekommen, selbst wenn er eigentlich im Recht war. Die Handwerker-Rechnung muss der Vermieter zwar bei Verzug oder Eilbedürftigkeit erstatten. Tut er es nicht, kann das Geld mit der Miete verrechnet werden. Allerdings hat der Mieter nur einen Erstattungsanspruch in der Höhe, wie die Kosten erforderlich waren. Darüber kann es Streit geben, etwa wenn ein Boiler ausgetauscht wurde, obwohl eine Reparatur möglich gewesen wäre.

Achtung, Kleinreparatur-Rechtsprechung

Unter Umständen kann der Vermieter auch auf die Kleinreparatur-Rechtsprechung pochen: Auf den Mieter kann per Mietvertrag die Pflicht abgewälzt werden, für einen Kleinschaden selber zu zahlen (meist bis 75 Euro). Diese Höchstgrenze ist nicht etwa als eine Art Selbstbeteiligung zu verstehen. Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Bis zum vertraglichen genannten Betrag muss der Mieter alles bezahlen – und gar nichts, wenn die Handwerker-Rechnung darüber hinaus geht. Eine Rechnung über z.B. 120 Euro geht komplett zu Lasten des Vermieters.

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4 Gedanken zu „Heizung kaputt: Wann Mieter selber den Handwerker rufen kann

  1. Thomas Reiniger Antworten

    Als ich in meiner ersten Wohnung einen Heizungsausfall mitten im Winter erlebte, war ich ziemlich besorgt. Anstatt das Problem selbst zu lösen, entschied ich mich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Heizung reparieren zu lassen. Diese Erfahrung hat mir nicht nur geholfen, meine Heizung wieder zum Laufen zu bringen, sondern auch ein neues Verständnis und Wertschätzung für das Handwerk zu gewinnen.

  2. Lisa Antworten

    Leider ist die Heizung meiner Tochter gestern irgendwie kaputtgegangen. Gut zu wissen ist, dass man dies dem Vermieter melden sollte. Interessant ist, dass es sein kann, dass man einen Kleinschaden selbst zahlen muss. Wir werden morgen nach einem Handwerker fragen.

  3. Tyler Padleton Antworten

    Vielen Dank für den Beitrag über Heizungsausfall und wann man selbst den Handwerker rufen kann. Mein Bruder hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall und musste den Installateur beauftragen, da der Rohrbruch am Wochenende passiert ist. Gut zu wissen, dass Eilbedürftigkeit natürlich gegeben ist, wenn ein Rohrbruch passiert ist.

  4. Joachim Hussing Antworten

    Danke, dass Sie erklärt haben, was zu tun ist, wenn eine Heizungsanlage defekt ist. Das Heizsystem meines Bruders in seinem Haus geht kaputt. Ich werde ihm sagen, dass es eine gute Idee wäre, mit einem Heizungsinstallateur zu sprechen, um es reparieren zu lassen.

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