Heizung leasen: Wann sich das Wärmecontracting lohnt

Angesichts steigender Energiepreise kommen manchem Hausbesitzer und damit Besitzer einer Heizung die Angebote von Energieversorgern gerade recht: Versprochen wird per „Wärme-Contracting“ topmoderne Technik mit geringem Verbrauch ohne große Investitionen. Das Prinzip kann durchaus Vorteile haben – aber in den Verträgen stecken mitunter einige Fallen.

Contracting: Heizung leasen statt kaufen

Das „Wärme-Contracting“ funktioniert ähnlich wie das Leasing: Der Anbieter, meist ein örtlicher Energieversorger, baut eine neue Heizungsanlage im Keller ein und erhält dafür über 15 oder 20 Jahre eine monatliche Rate vom Hauseigentümer. Am Ende der Vertragsbindung (contract = Vertrag) kann der Kunde die Anlage für einen symbolischen Euro kauen und selber Eigentümer werden. Er kann aber auch einen weiteren Vertrag abschließen und bekommt dann wiederum eine neue Heizungsanlage.

Der Reiz ist ähnlich wie beim Auto-Leasing: Der Hauseigentümer muss nicht erst eine große Summe auf den Tisch legen, um sich eine neue und damit effizientere Anlage mit geringerem Verbrauch leisten zu können. Vielmehr zahlt er eine regelmäßige Nutzungsgebühr. Dadurch spart er Kreditzinsen, die anfallen würden, wenn er für den Kauf einen Kredit aufnehmen müsste. Falls er Erspartes hat, kann er das Geld weiter zinsbringend anlegen.

Reparaturen im Preis des Wärmcontracting enthalten

Das Wärme-Contracting geht aber über das übliche Leasing weit hinaus. Die Energieversorger werben mit All-Inklusive-Service. Sie übernehmen sowohl den Entstörungsdienst, die regelmäßige Wartung als auch Reparaturen: Alles inbegriffen für z.B. 150 Euro monatlich bei einem Einfamilienhaus. Der Kunde mache so seinen Keller sorgenfrei.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde von Wärme-Contracting zumeist, während der Vertragslaufzeit die Energie bei dem jeweiligen Anbieter zu beziehen. Das ist dann ungefähr so, als müsste der Besitzer eines geleasten Autos immer zu einer bestimmten Tankstelle fahren. Die Energieversorger legen so über viele Jahre einen Abnehmer an die Kette. Was der Kunde am Ende wirklich für neue Heizungsanlage zahlt, hängt von einer Reihe Faktoren ab. Mit der monatlichen Pauschale ist es nicht getan. Auf

Auf Folgendes sollte Hausbesitzer achten:
  • Extrakosten: Zum monatlichen Wärmegrundpreis kommen manchmal Extra-Kosten etwa für den Schornsteinfeger oder Wärmezähler im Keller. Auf solche Posten sollte man den Vertrag prüfen. Muss der alte Öltank noch entsorgt werden oder ist eine längere Gasleitung nötig, können ebenfalls unerwartete Belastungen auf den Hausherren zukommen.
  • Preisindex: Die monatliche Rate ist variabel, mit steigenden Preisen kann sie erhöht werden. Das ist nachvollziehbar, denn wenn z.B. Handwerkerlöhne steigen, wird Wartung teurer. An welchen Preisindex der Anbieter seine Raten knüpft, kann er frei festlegen. Der Kunde sollte darauf achten, dass er diese Berechnung nachvollziehen und kontrollieren kann. Ein Beispiel: Bei einer dreiprozentigen Erhöhung jedes Jahr werden aus 150 Euro monatlich in zehn Jahren schon rund 200 Euro.
  • Energiekosten: Da der Kunde lange gebunden ist, sollte er prüfen, ob der Preis für die Energie angemessen erscheint im Vergleich zu anderen Haushalten, die ihre Heizung selber kaufen und nur die Energie beziehen. Sonst könnte es passieren, dass über die verbrauchsabhängigen Kosten die Heizung mitbezahlt wird.

Mein Fazit zum Wärmecontracting

Vor der Unterschrift ist es in jeden Fall ratsam, eine Vergleichsberechnung durchzuführen, also die voraussichtlichen Gesamtkosten beim Contracting mit denen beim Selbstkauf gegenüber zu stellen. Der Selbstkäufer muss dafür realistische Beträge etwa für Wartung und Reparaturen einkalkulieren. Vor allem wenn vergünstigte Modernisierungskredite vom Staat in Frage kommen, könnte das Pendel zu Gunsten des Selbstkaufes ausschlagen.

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