Von Techem, von Ista, von anderen Ablesefirmen: In den Hausfluren hängen bald wieder die Zettel, mit denen der Termin für die Verbrauchserfassung der Heizung angekündigt wird. Der Termin ist oft unpassend. Lesen Sie, welche Rechte und Pflichter ein Mieter beim Ablesetermin hat, welche Urteile es dazu gibt und wann die Fernablese kommt.
Beauftragt werden Firmen wie Techem von dem Vermieter. Klar ist so viel: Der Mieter hat die generelle Pflicht, einen Heizungs-Ableser in die Wohnung zu lassen (Bundesverfassungsgericht, Az: 2 BvR 198/86). Stellt sich der Mieter stur, kann der Vermieter vor Gericht gehen und die Wohnung zwangsweise öffnen lassen (Landgericht Köln, Az: 1 S 81/88) oder den Heizungsverbrauch schätzen (u.a. Amtsgericht Brandenburg, Az: 32 C 110/04).
Ein kostenloser Alternativtermin muss sein
Bei der Terminplanung muss auf den Mieter Rücksicht genommen werden. Mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Termin muss er schriftlich informiert werden, sei es per Aushang im Treppenhaus oder per Karte im Briefkasten. Der Mieter muss so jedenfalls so unterrichtet werden, dass er gegebenenfalls auch für seine Vertretung sorgen kann (KG Berlin, Entscheidung vom 29.8.2007, 12 U 16/07).
Über einen Anspruch darauf, bei E-Mail informiert zu werden, haben – soweit bekannt – die Gerichte noch nicht entschieden. Vorteilhaft wäre es: Der Mieter könnte dann z.B. während eines längeren Urlaubes Dispositionen treffen (vorausgesetzt, er liest im Urlaub die Mails.) Kann der vom Messdienst gewünschte Ablesetermin nicht eingehalten werden, so hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass ihm kostenlos ein Alternativtermin genannt wird (u.a. Amtsgericht Hamburg, Az: 37 bC 1128/95). Der Alternativtermin muss mindestens 14 Tage später liegen (Landgericht München, Az: 12 O 7987/00).
Erst ab dritten Ablesetermin Kosten für Mieter
Erst bei einem dritten Termin darf mit zusätzlichen Kosten für den Mieter gedroht werden. Ob er am Ende diese wirklich bezahlen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn etwa ein allein lebender Mieter ohne eigenes Verschulden, etwa wegen nicht vorhersehbaren Krankenhausaufenthalten, die Termine nicht wahrnehmen konnte, fehlt die Grundlage für eine Schadenersatzpflicht. Direkt an die Messfirma muss der Mieter in keinem Fall zahlen – sie wird vom Vermieter beauftragt und bezahlt. Mit dem Mieter besteht kein Vertragsverhältnis.
Heizungsablese verpasst: Wann die Schätzung droht
Wegen Unmöglichkeit einer Ablesung darf der Verbrauch aber erst dann gschätzt werden, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige Ableseversuche und die Androhung einer Verbrauchsschätzung erfolglos geblieben sind (Beschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 21. Oktober 2011, Az: 81 C 1105/11).
Wurde ein geeigneter Termin gefunden, sollte der Mieter nach Ansicht von Mieterschützern die Ablesung gut vorbereiten, indem er selber vorher eine Probeablesung macht, also die verbrauchten Striche an den Röhrchen aufschreibt. Der Vorteil: Dem Mieter fällt auf, wenn der Ableser zu einem anderen Ergebnis kommen sollte und kann sofort protestieren. Wer indes das Ableseprotokoll unterschreibt, kann sich später nicht mehr auf Ablesefehler berufen (Landgericht Berlin, Az: 64, S. 97/96).
Finger weg von anderen „Vorbereitungen“ auf den Ableserbesuch, um die Heizungsrechnung zu drücken: Werden zum Beispiel die Flüssigkeitsampullen aus den Heizkostenverteilern entfernt, in den Kühlschrank gelegt und erst kurz vor der Ablesung wieder in die Heizkostenverteiler eingesetzt, so ist das Betrug (Amtsgericht Wuppertal, Az: DS-1050/86).
In der Zukunft wird der jährliche Ablesetermin nicht mehr notwendig sein. Die in 2021 verabschiedete neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass Zähler an den Heizkörpern aus der Ferne abgelesen werden können. Neue Heizungen in Gebäuden mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen müssen das bereits bieten; bestehende Geräte müssen bis spätestens 2026 ausgetauscht werden.
Heizung: Weitere Ratgeber
- Heizung kaputt: Wann Mieter selber den Handwerker rufen kann
- Geizen beim Heizen: So sparen Sie Heizkosten
- Heizung kaputt, Wohnung zu kalt: Das können Mieter vom Vermieter fordern
- Heizung: Das sind die Rechte und Pflichten beim Ablesetermin
- Nachtspeicheröfen: Das Verbot ab Ende 2019 ist vom Tisch
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ableseterminen für die Heizung?
Schreiben Sie es mir in den Kommentaren!
Problem: Die Fa. ISTA hinterlässt leider nur Kärtchen im Briefkasten mit dem Hinweis an welchem Tag ein Mitarbeiter vorbeikommt und die Zeit ist eingeschränkt auf 2 Stunden. Kontaktmöglichkeiten, also Postanschrift, Telefonnummer, email Adresse oder Ähnliches finden sich auf den Benachrichtigungen nicht.
So anonymisiert ist es unmöglich sich mit der Fa. ISTA in Verbindung zu setzen und einen möglichen Termin zu vereinbaren. Zumal diese Termine meist mitten in meiner Arbeitszeit liegen und ich jedesmal mindestens einen halben Tag Urlaub nehmen muss.
Muss ich mich dem Termindiktat der Fa. ISTA generell beugen oder habe ich das Recht auf eine TerminVEREINBARUNG zu bestehen? Also auf einen Termin zu dem beide Parteien „ja“ sagen