Hausratversicherung: Wie Gold und andere Wertsachen versichert sind

Gold ist gefragt wie schon lange nicht mehr . Aber wie ist das physische Gold versichert, etwa beim Raub auf der Straße oder beim Einbruch zu Hause?

Gold zählt zu den versicherten Wertsachen

Gold zu HAUSE

Sowohl bei einem Raub als auch bei einem Einbruch-Diebstahl leistet die Hausratversicherung. Gold zählt dabei wie Platin und Silber zu den „Wertsachen“, unter diese Kategorie fallen auch Bargeld, Wertpapiere (z.B. Aktien), Schmuck, Pelze, Kunst oder Antiquitäten.

Für solche Wertsachen gelten Entschädigungsgrenzen, meist sind das 20 Prozent der Versicherungssumme. Mitunter gelten je nach Wertsache noch spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Bargeld sind es meist nur 1.000 Euro.

Wer viele Wertsachen zu Hause hat, etwa wegen Goldkäufen, sollte mit dem Versicherer über eine höhere Entschädigungsgrenze sprechen. Werden die Wertsachen in einem Safe aufbewahrt, entfallen die Entschädigungsgrenzen in der Regel oder sind deutlich höher.

Der Safe muss dafür aber den Anforderungen des Versicherers entsprechen. Meist wird ein Mindestgewicht von 200 Kilo erwartet oder ein eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür.

Entschädigungsgrenze nach Goldkauf erhöhen

Wird ein Versicherungsnehmer beraubt, etwa auf dem Weg von der Bank nach Hause, greift die so genannte „Außenversicherung“. Der Schutz ist dann in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro begrenzt. Dabei ist die Definition von Raub zu beachten: Der Hausrat, etwa die Handtasche mit dem gerade gekauften Gold, muss mit Gewalt entwendet worden sein. Ein Trick- oder Taschendiebstahl wäre kein ersatzpflichtiger Schaden. Der Raub sollte unverzüglich angezeigt werden.

Wurde zu Hause eingebrochen, sollte der Versicherungskunde ebenfalls unverzüglich die Polizei informieren und eine „Stehlgutliste“ einreichen, damit ist ein Verzeichnis der verschwundenen Sachen gemeint. Dabei handelt es sich um eine „Obliegenheit“, also um eine Vertragspflicht. Wird die „Stehlgutliste“ gar nicht oder zu spät eingereicht, kann der Hausratversicherer die Leistung verweigern oder kürzen. Begründet wird das damit, dass nur mit einer schnell vorliegenden Stehlgutliste die Polizei zügig nach den Tätern fahnden und die Beute so vielleicht wiederbeschaffen kann.

Übrigens: In Deutschland gab es im Dezember 2019 eine besonders hohe Nachfrage nach physischem Gold, also Goldbarren oder Anlagemünzen, weil der Gesetzgeber die Bargeldobergrenze für anonyme Edelmetallkäufe von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt zum Jahreswechsel hat.

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