Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mit den richtigen Rechnungen bis zu 2400 Euro Steuern sparen

Bis zu 1.200 Euro gibt das Finanzamt jährlich für ordentlich abgerechnete „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ sowie Handwerker-Arbeiten dazu. Mit geschicktem Taktieren zum Jahresende lässt sich das Steuergeschenk sogar verdoppeln.

Neben den Kosten für typische “Haushaltsnahe Dienstleistungen” (z.B. Wohnungsreinigung, Gartenpflege, Betreuung von Kindern) beteiligt sich der Fiskus gemäß Paragraf 35a Einkommensteuergesetz an Handwerker-Kosten, die wegen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt anfallen, – egal ob Mieter oder Eigentümer.

Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen: Nicht absetzen, sondern abziehen

Die Förderung ist erheblich: Der Steuerzahler kann 20 Prozent der Anfahrts- und Arbeitskosten geltend machen. Materialkosten bleiben jedoch außen vor. Das Maximum sind 1.200 Euro pro Jahr (zuvor maximal 600 Euro im Jahr). Geltend machen heißt in diesem Fall: Der Betrag für Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker-Arbeiten mindert in voller Höhe die Steuerschuld – also nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Wer zum Beispiel in diesem Jahr 6.000 Euro Handwerker-Kosten (ohne Material) zahlt und das später bei der Einkommensteuererklärung geltend macht, den kostet die Arbeit effektiv nur 4.800 Euro. Denn den Rest, 1200 Euro oder 20 Prozent, übernimmt nachträglich das Finanzamt.

Geht die Rechnung über 6.000 Euro hinaus, so bringt das steuerlich nichts mehr. Ein Vor- oder Rücktrag in ein anderes Jahr ist nicht möglich, entschied der Bundesfinanzhof (Az: VI R 44/08). Um den Steuervorteil zu optimieren, sollten größere Arbeiten wie eine Sanierung daher über zwei Jahre verteilt werden – einen Teil bezahlt der Kunde in diesem Jahr, den Rest im nächsten Jahr. Insgesamt könnten dann bis zu 2.400 Euro vom Staat als Zuschuss fließen.

Sehr wichtig: Die Rechnung muss die absetzbaren Anfahrts- und Arbeitskosten von den Materialkosten trennen. Außerdem ist es notwendig, dass der Kunde die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch einen Beleg des Kreditinstitutes nachweist, also einen Kontoauszug. Bar-Zahlungen werden in keinem Fall berücksichtigt, wie der Bundesfinanzhof in einem anderen Urteil klargestellt hat (Az: VI R 14/ 08). Ziel der steuerlichen Förderung ist vor allem, die Schwarzarbeit einzudämmen.

Liste zu anerkannten Haushaltsnahen Dienstleistungen

Was genau von den Finanzämtern zu akzeptieren ist, wird vom Bundesfinanzministerium (BMF) in Verwaltungsanweisungen zu Paragraf 35a EStG geregelt. Einiges davon geht zurück auf Urteile der Finanzgerichte. Zu den typischen „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ gehört nun z.B. ausdrücklich auch die Haustier-Betreuung, etwa das „Ausführen“ und die „Fellpflege“ von Hund und Katze (siehe Foto-Montage), wenn das im Haushalt passiert. Dem lag ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Grunde (15 K 1779/14 E).

Gassi-Gehen darf nicht zu lange dauern, sonst ist der Steuer-Vorteil futsch

Auch das Gassi-Gehen eines Hundes über die eigenen Grundstücksgrenzen muss steuerbegünstigt sein, entschied der BFH später in einem Folge-Urteil. Denn es handele sich hierbei um eine Dienstleistung mit einem unmittelbaren zum Haushalt. De Begriff Haushalt sei räumlich-funktional auszulegen. Jedoch gelte die Einschränkung, dass der Hund maximal für ein bis zwei Stunden ausgeführt wird (VI B 25/17). Ein Hunde-Betreuungsservice für den ganzen Tag wäre also nicht begünstigt. Wichtig außerdem: Der Hund muss zum Ausführen im Haushalt abgeholt und dorthin zurückgebracht werden.

Sogar der Tierarzt kann zum Steuern sparen taugen, wenn er seine Leistungen zu Hause beim Tierbesitzer erbringt. So endete jedenfalls ein Prozess vor dem Finanzgericht Münster: Lesen Sie hier mehr über den Tierarzt als haushaltsnahe Dienstleistung.

Neubau und Handwerker-Arbeiten: Wichtige BFH-Entscheidung!

Lange Zeit berücksichtigte das Finanzamt nur solche Handwerker-Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung einer Immobilie dienten. Ausgeschlossen war die Steuerersparnis für Handwerker-Arbeiten an einem Neubau. Das hat sich aber durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs geändert (Aktenzeichen VI R 53/17). Restarbeiten an einem Neubau können durchaus begünstigt sein, berichtet das Immobilienportal https://www.wohnen-und-bauen.de.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

3 Gedanken zu „Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mit den richtigen Rechnungen bis zu 2400 Euro Steuern sparen

  1. Carport Antworten

    Danke für die tolle Arbeit die Ihr leistet, hier bekommt man sehr gute Informationen, die sehr nützlich sein können.

    Lieben Gruß Mia

  2. Anneliese Steinkrug Antworten

    Kann Ich als Eigentuemer einer Immobile, die ich nicht selbst bewohne die Lohnanteile der Reparaturen als haush. Dienstleistungen geltend machen?

  3. Götz Wollenschläger Antworten

    Fällt die jährliche Gebühr für den Kabelanschluss auch unter die haushaltsnahen Dienstleistungen ?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert