Grundsteuer-Rabatt: Wie Vermieter die Steuern per Antrag senken

Während in Großstädten die Mieter Schlange stehen, stehen auf dem Lande teilweise die Wohnungen und Häuser leer. Vermieter sollten dann wissen: Bei größeren Mietausfällen besteht die Möglichkeit, einen Rabatt bei der Grundsteuer zu bekommen. Die Frist für einen entsprechenden Antrag läuft bis 31. März.

Steuer fällt üblicherweise nur auf das an, was jemand an Einnahmen hatte, etwa Zinsen, Mieten oder das Gehalt. Die Grundsteuer indes ist ertragsunabhängig – besteuert wird genau genommen das Vermögen. Etwas Milde hat der Gesetzgeber aber in die Steuervorschriften eingebaut: Ein teilweiser Erlass ist möglich, wenn die Erträge einer Immobilie wegen eines außergewöhnliches Anlasses vorübergehend gesunken sind und der Grundstückseigentümer daran keine Schuld hat (Paragraf 33 Grundsteuergesetz).

Typische Beispiele dafür sind unverschuldete Mietausfälle, etwa weil ein Mieter pleite gegangen ist oder weil eine Immobilie wegen behördlicher Auflagen eine Zeitlang nicht vermietet werden konnte. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung sind die Rabatt-Ansprüche von Immobilieneigentümern generell ausgeweitet worden. Es ist mittlerweile zu berücksichtigen, wenn der Vermieter mit strukturellem Leerstand zu kämpfen hat, etwa wegen schrumpfender Bevölkerung, negativer wirtschaftlicher Entwicklung oder eines Überangebots auf dem Immobilienmarkt.

Minus von mehr als 50 Prozent für Ermäßigung erforderlich

Als wesentlich gilt eine Ertragsminderung, wenn die Einnahmen um mehr als 50 Prozent der Jahresrohmiete lagen, die man zu Beginn des Jahres erwarten konnte. Bei leerstehenden Räumen wird die Jahresrohmiete anhand der ortsüblichen Mieten ermittelt. Für geringere Mietausfälle gibt es keinen Rabatt.

Zudem kann die Behörde verlangen, dass der Vermieter die Ursachen des Leerstands und vor allem die intensiven Vermietungsbemühungen nachweist. Belege etwa für Zeitungsannoncen sollten deshalb gesichert werden. Die Höhe der geforderten Miete darf außerdem nicht über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen. Steht eine Wohnung längere Zeit leer, weil der Eigentümer eine überdurchschnittlich hohe Miete verlangt, wird ihm die Grundsteuer nicht erlassen.

Außerdem wichtig: Der Antrag auf Grundsteuer-Rabatt für das vergangene Jahr muss spätestens bis zum 31. März 2018 gestellt werden, und zwar bei den Gemeinden. Bei Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig. Der Antrag sollte die Ertragseinbußen beschreiben, detaillierte Belege können später nachgeliefert werden, wenn die Behörden das fordern. Was wird erstattet? Generell sind es 25 Prozent der Grundsteuer. Wenn gar keine Mieten mehr eingehen, also bei 100 Prozent Mietausfall, sind es 50 Prozent der Grundsteuer.

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