Geblitzt worden: Was tun, um günstig aus der Sache rauszukommen?

Geblitzt_worden

Wenn Autofahrer beim “Blitz-Marathon” geblitzt wurde, kommt irgendwann ein Bußgeldbescheid. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ergeht eindeutig zu Recht. Was tun? Wann lohnt sich ein Enspruch, wann ist es eher sinnvoll, schnell zu bezahlen. Manchmal liegt eine Verwechslung zugrunde oder die Geschwindigkeits-Messung ist strittig. Dann kann man sich per Einspruch wehren.

Geblitzt: Was kostet es, wann ist der Führerschein wen?

Das sind wohl die häufigsten Fragen, wenn ein Autofahrer mitgekriegt hat, dass er geblitzt wurde. Häufig wird dann auch nach einem Bußgeld-Rechner gefragt, der aber gar nicht nötig ist, denn die Strafen sind übersichtlich im Bußgeldkatalog 2016 in zwei Tabellen zusammengestellt. Unterscheiden wird zwischen eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Tabelle: Innerorts geblitzt (Quelle: Bußgeldkatalog)

Übertretung
[km/h] Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
bis 10 15
11-15 25
16-20 35
21-25 80 1
26-30 100 1
31-40 160 2 1
41-50 200 2 1
51-60 280 2 2
61-70 480 2 3
über 70 680 2 3

(Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Tabelle: Außerorts geblitzt (Quelle: Bußgeldkatalog)

Übertretung
[km/h] Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
bis 10 10
11-15 20
16-20 30
21-25 70 1
26-30 80 1
31-40 120 1
41-50 160 2 1
51-60 240 2 1
61-70 440 2 2
über 70 600 2 3

(Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Was gilt bei einem Fahranfänger, der in der Probezeit geblitzt wurde?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h in einem PKW, liegt ein so genannter A-Verstoß in der Probezeit vor, der eine kostenpflichtige Nachschulung nach sich führt. Mit einem LKW bedeutet schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr 15 km/h, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Und: Schon ab einem Punkt wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Wann kommt der Bescheid nach einer Blitz-Aktion?

Dafür gibt es keine Fristen. Mit etwa zwei bis vier Wochen sollte ein geblitzter Autofahrer rechnen. Nach einem Blitz-Marathon mit sehr vielen Bußgeld-Bescheiden kann es auch mal länger dauern. Wer dann möglicherweise wegen einer Reise im Urlaub ist, sollte z.B. Nachbarn bitten, den Briefkasten zu überwachen.

Was kann ich dagegen tun?

Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides hat der Empfänger das Recht, schriftlich Einspruch einzulegen und die Situation aus seiner Sicht darzustellen. Wird die Frist verpasst, so gelten das Bußgeld und auch etwaige Punkte oder ein Fahrverbot als festgesetzt und sind rechtskräftig. Der Gang zum Gericht ist dann nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich, so die ARAG. Sollte man sich noch nicht sicher sein, ob man den Bußgeldbescheid akzeptieren will, kann man auch vorsorglich Einspruch einlegen. Ein einmal eingelegter Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts jederzeit zurückgenommen werden.

[toggle title_open=”Wie funktioniert Geblitzt.com?” title_closed=”Wie funktioniert Geblitzt.com?” hide=”yes” border=”yes” style=”default” excerpt_length=”0″ read_more_text=”Read More” read_less_text=”Read Less” include_excerpt_html=”no”]Geblitzt.com bietet eine kostenlose Überprüfung von Bußgeld-Bescheiden an. Wie funktioniert Geblitzt.com? Der Autofahrer meldet sich online an, druckt seine Vollmacht und schickt alle Unterlagen per Fax oder Post an die angegebene Adresse. Die geblitzt.com-Vertragsanwälte prüfen den Fall.

Die Überprüfung des Bußgeldbescheides ist für den Betroffenen dank unserer Finanzierung der Rechtsanwaltskosten kostenlos. Das Schlimmste, das dem Mandanten passieren kann, ist, dass wir ihm leider nicht helfen können und er seinen Bescheid bezahlen muss”, heißt es bei Geblitzt.com. Eine finanzielle Mindestgrenze bei Verstößen gibt es in dieser Form nicht. Allerdings werden Bußgeldbescheide bei geblitzt.com in der Regel erst ab einer Höhe von 40 Euro bearbeitet. Wenn Sie Erfahrungen mit Geblitzt.com gemacht haben, schreiben Sie mir bitte davon in den Kommentaren.>[/toggle]

Nach Einlegung des Einspruchs prüfen die Behörden, ob sie den Bußgeldbescheid aufrecht erhalten. Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, den Bußgeldbescheid aufrechterhalten zu wollen, so übersendet sie die Akten an das zuständige Amtsgericht, welches sodann über den Einspruch entscheidet. Ein Einspruch kann aber bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht jederzeit zurückgenommen werden.

Was kostet das Einspruchsverfahren?

Eine Durchführung des Verfahrens vor Gericht sollte wohl überlegt sein, denn die Einspruchsführer tragen ein hohes Kostenrisiko. Bei einer Geldbuße in Höhe von beispielsweise 100 Euro könnte der Rechtsanwalt bei einer Abrechnung nach Mittelgebühren 636 Euro geltend machen. Hält das Gericht es aufgrund des Einspruchs aber für notwendig, einen Gutachter zu beauftragen – bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht selten der Fall –, so kostet der Sachverständige ebenfalls viel Geld (oft über 1.000 Euro). Nimmt der Verkehrssünder, nachdem der Gutachter die Geschwindigkeitsmessung als korrekt bestätigt hat, schließlich seinen Einspruch zurück, so hat er laut ARAG Rechtsschutzversicherung dennoch die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.

[box type=”info”]Lesetipp: GEBLITZT.COM- Der Schrecken der Bußgeldstelle (Handelsblatt) [/box]

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5 Gedanken zu „Geblitzt worden: Was tun, um günstig aus der Sache rauszukommen?

  1. Chris Antworten

    Finger weg von der geblitzt.comi! Einfach der Letzte Verein! Kann ich echt nicht empfehlen. Wurde mit hohen Erfolgschancen geködert und bin im Endeffekt auf den Kosten sitzengeblieben und musste meinen Schein zudem auch abgeben. Man sollte wirklich zu seinem Anwalt des Vertrauens gehen

    • Geblitztde_Redakteur Antworten

      Hallo Chris,

      ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und will mich für Ihren Bericht bedanken und es tut mir leid, dass Sie eine schlechte Erfahrung gemacht haben. Allerdings verstehe ich nicht ganz, was Sie mit “auf den Kosten sitzengeblieben” meinen? Für die Prüfung des Bußgeldbescheides sollte Ihnen im keinem Fall irgendwelche Kosten entstehen. Die werden entweder von der Rechtsschutzversicherung getragen oder, wenn keine vorhanden ist, von der Coduka, als Prozessfinanzierer. Eine jegliche Selbstbeteiligung wird auch von der Coduka finanziert. Sollten irgendwelche Kosten entstehen, informieren die Anwälte stets den Mandaten darüber und ausdrücklich nach deren Einverständnis gefragt.

  2. Tilo Schuler Antworten

    Hallo, da hier um Erfahrungsberichte gebeten wurde… Ich hatte Geblitzt.com (jetzt heißen die übrigens Geblitzt.de) im April oder Mai in einem kurzen Beitrag im FOCUS gefunden. 2 Tage zuvor trudelte mir ein überraschender Blitzerbescheid ein. Ich muss zugeben, auf dem Bild war ich eindeutig zu erkennen. Allerdings bilde ich mir auch ein, an der Stelle eigentlich immer sehr diszipiniert zu fahren. Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten die ihren Dienst ja kostenlos an. Vor der Anmeldung rief ich an und ein Herr Braun von Support erklärte warum das kostenlos sei und wie das funktionierte. In der Überzeugung kein Risiko einzugehen hab ich mich angemeldet. Sofort bekam ich eine EMail in der ich eine Vollmacht für die Anwälte runterladen sollte. Die Vollmacht hab ich dann unterschrieben und zusammen mit meinem Bescheid per Fax an die dort angegebene Nummer geschickt. Noch am selben Tag bekam ich eine EMail, daß der Fall jetzt angenommen worden sei.

    Zwei Wochen später bekam ich eine Anhörung für einen neuen Fall. Um jetzt aber nicht als notorischer Schnellfahrer zu gelten sei angemerkt, dass ich in den letzten 5 Jahren niemals Papier dieser Art in meinem Briefkasten gefunden habe. Was lag also näher als auch diesen Vorgang bei Geblitzt.com anzumelden… Das Erstaunliche: Schon nach 3 Wochen bekam ich von der Bußgeldstelle Gransee ein Schreiben, dass mein zweites Verfahren eingestellt wurde. Geblitzt.com bestätigte das per EMail 2 Tage später.
    In meinem Ersten Fall allerdings bekam ich irgendwann Nachricht, das man leider keine Fehler finden könne und man empfehlen würde das Bußgeld zu bezahlen.

    Fazit: Es gibt keine Garantie das man sein Bußgeld los wird. Aber ich habe auch tatsächlich nicht einen Cent bezahlt. Dafür habe ich mir ein Bußgeld erspart. Letzt endlich ersetzt nichts das gwissenhafte Fahren. Aber meine Bußgelder werde ich jetzt immer überprüfen lassen. Allerdings hoffe ich, und noch vielmehr meine Frau, dass es auch einfach keine mehr gibt.

    • Geblitztde_Redakteur Antworten

      Hallo Tilo,

      ich bin Redakteur bei Geblitzt.de. Vielen Dank für Ihren ehrlichen Erfahrungsbericht und es freut uns sehr zu hören, dass wir helfen konnten. Natürlich hoffen wir auch, dass es keine Bußgeldbescheide mehr für Sie gibt. Allerdings können Sie sich immer damit an uns wenden!

  3. Rechtsanwältin Katia Genkin Antworten

    Das Schlimmste oder Ärgerlichste für die meisten, die sich als Temposünder erwischen lassen, ist ein eventuelles Fahrverbot. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt die Anordnung eines Fahrverbots (§ 25 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes) wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in der Regel in Betracht.
    Beruhigen Sie doch mal diejenigen, die ein Fahrverbot befürchten, und weisen Sie auf § 4 Abs. 4 BKatV hin:
    ===
    (4) Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
    ===

    Die Behörde spielt zwar nicht immer mit – und vorallem nicht wenn man regelmäßig und dann auch noch in derselben Stadt geblitzt wird… Also mehr zahlen und dafür aber sich das Fahrverbot sparen!
    Denn auch wenn die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 BKatV, 25 Abs. 1 StVG vorliegen, besteht aus wirtschaftlichen Erwägungen die Möglichkeit (ausnahmsweise) unter angemesserner Erhöhung des Bußgeldes von der Anordnung eines Fahrverbotes abzusehen, wenn ein solches nicht als erforderlich anzusehen ist. Also zum Beispiel wenn der Betroffene durch das Bußgeldverfahren sowie ein zu verhängendes Bußgeld – gegebenenfalls oberhalb des „Regelsatzes“ – ausreichend gewarnt sieht, zukünftig noch gründlicher als bisher auf die Einhaltung jeglicher Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten.

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