Der Mindestbeitrag für die Freiwillige Rentenversicherung steigt 2013, und zwar von 78,40 Euro monatlich auf 88,20 Euro. Der Grund: die Mindestbemessungsgrundlage des Jahres 2013 steigt von 400 auf 450 Euro (s. Rechengrößen Sozialversicherung 2013). Folglich steigt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige Rentenversicherung, der sich aus dem Beitragsssatz (noch 19,6 Prozent, 18,9 Prozent) und der Mindestbemessungsgrundlage errechnet.
Wer noch für das Jahr 2012 freiwillige Rentenbeiträge zahlen möchte, sollte das deshalb bis zum 31. Dezember tun. Zwar ist das auch noch bis zum 2. April möglich, allerdings ist dann schon teurer, wie die Deutsche Rentenversicherung Rheinland erläutert. Denn für Zahlungen in die freiwillige Rentenversicherung gelten dann schon die neuen Mindestbeiträge 2013, auch wenn rückwirkend für 2012 gezahlt wird.
Freiwillige Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrente
Die freiwilligen Beiträge zu Rentenversicherung können beispielsweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten oder Wartezeiten für eine Altersrente zu erfüllen. Wichtig dabei: Wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen, um sich die Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, darf kein Monat Lücke entstehen.
In bestimmten Fällen dürfen Sie auch für weiter zurückliegende Zeiten Beiträge für freiwillige Rentenversicherung nachgezahlt werden, Allerdings besteht diese Möglichkeit teilweise nur zeitlich befristet, etwa Personen, die nachversichert wurden und mit den freiwilligen Beiträgen die Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung erwerben können. Weitere Infos dazu erhält die Broschüre “Freiwillig Rentenversichert”, die kostenlos als PDF heruntergeladen werden kann.