Flüge: Mehr als drei Stunden Verspätung ist wie gecancelt

Wenn Flüge ausfallen, dann haben Reisende seit 2005 auf Grund einer EU-Verordnung einen Entschädigungsanspruch, und zwar je nach Streckenlänge zwischen 250 und 600 Euro. Die Fluglinien versuchten bislang gerne, solche Entschädigungen  mit einem listigen Argument zu vermeiden: Wurde der Reisende mit einer anderen Maschine als geplant zum Ziel gebracht, hieß es, der geplante Flug sei nicht ausgefallen, sondern lediglich verspätet gewesen. Und daher: keine Entschädigung.

Der Europäische Gerichtshof hat allerdings nun entschieden, was noch Verspätung und was schon Annulierung ist: Bei mehr als drei Stunden verspäteter Ankunft ist demnach bereits von einem Flugausfall und einem Entschädigungsanspruch auszugehen (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07). Ausnahme: Eine solche Verspätung führt allerdings dann nicht zu einem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also auf Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind. ”

Für mich kommt leider dieses Urteil zu spät.

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