Flexstrom-Insolvenz: Was Flexstrom-Kunden beachten müssen

Der Berliner Energieversorger Flexstrom hat heute Insolvenz angemeldet. Wie Flexstrom mitteilte, sei das Unternehmen zwar “profitabel, aber nicht mehr liquide”. Ursache für die Insolvenz sei “vor allem die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden”. Daraus ergeben sich viele Fragen für die über 500.000 Flexstrom-Kunden. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Antworten.

Die Flexstrom-Insolvenz bedeutet nicht, dass die Kunden plötzlich im Dunklen oder Kalten sitzen. Wenn Flexstrom nach dem Insolvenzantrag keine Energie mehr liefern kann, ist der örtliche Grundversorger laut Gesetz verpflichtet, eine lückenlose Weiterversorgung in der so genannten Ersatzversorgung zu gewährleisten. Der Insolvenzantrag von Flexstrom bedeutet auch nicht automatisch, dass bisher noch bestehende Verträge beendet werden. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist nur dann möglich, wenn der Anbieter keine Energie mehr liefert. Solange er dies tut, bestehen Vertrag und damit auch die Verpflichtung zur Zahlung des Strompreises zunächst fort.

Verbraucherzentrale Sachsen: Einzugsermächtigung für Flexstrom widerrufen

Allerdings sollten Verbraucher, die Flexstrom eine Einzugsermächtigung erteilt haben, diese widerrufen und nur die tatsächlich verbrauchte Energiemenge an den vorläufigen Insolvenzverwalter bezahlen. “Bei vielen Verbrauchern, die im Wege der Vorauskasse gezahlt haben, wird das Geld wohl verloren sein”, sagt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Solange das eigentliche Insolvenzverfahren jedoch noch nicht eröffnet ist, sind auch die Forderungen noch nicht Teil der Insolvenzmasse und können zurückgefordert werden. “Ob eine Rückzahlung jedoch erfolgt, hängt neben dem Vorhandensein von Geld auch von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab”, so Wagner weiter.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob die Lieferverträge weiterhin erfüllt werden. Bis dahin werden viele Verbraucher abwarten müssen, sollten die Zeit jedoch bereits nutzen, um sich nach einem neuen Energieanbieter umzusehen. Fragen zu Flexstrom und allgemein zum Energieanbieterwechsel beantwortet die Hotline der Verbraucherzentrale Sachsen am 17.04. und 18.04.2013 unter 0900-1-79-7777 von 10 – 12 und 13 – 16 Uhr (1,24 €/Min. Festnetzpreis; Mobilfunk kann abweichen).

[box info]Hinweis: Der Insolvenzverwalter steht noch nicht fest, dafür ist der Insolvenzantrag zu “frisch”. Zunächst entscheidet das Gericht über den Insolvenzantrag (also ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird), dann erst kann ein Insolvenzverwalter bestimmt werden. Finblog wird hier über alle Neuigkeiten zur Flexstrom-Insolvenz informieren, auch zum bestimmten Insolvenzverwalter.[/box]

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Ein Gedanke zu „Flexstrom-Insolvenz: Was Flexstrom-Kunden beachten müssen

  1. sylvia klare Antworten

    ..die schlechte zahlungsmoral einiger stromkunden darf nicht verallgemeinert werden..nein..!!! der schlechte service..die schlechte beratung und vieles vieles mehr ist oft die ursache für verärgerung der kunden dieses unternehmens..kein kundenfreundliches verhalten seitens flexstrom..ich ärgere mich schon sehr lang mit diesen anbieter rum..kein entgegenkommen..kein zufriedenstellendes ergebnis..ich bin echt sauer..

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