Urlaubsanspruch: Was der Arbeitnehmer während des Urlaubes alles darf – und was nicht

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrLG) garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Tage Urlaubanspruch im Jahr, regelt aber ebenfalls eindeutig: “Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten”, so Paragraph 8 BUrLG. Was darf der Urlauber eigentlich tun? Da die Formulierung des Bundesurlaubsgesetzes Raum für Interpretationen lässt, finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ist grundsätzlich jeder Urlaubsjob verboten?

Nein, unentgeltliche Jobs etwa in Ehrenämtern sind durchaus zulässig. Außerdem sind so genannte Ausgleichstätigkeiten erlaubt. Darum könnte es sich beispielsweise handeln, wenn ein Bank-Angestellter sich für ein oder zwei Wochen als Tennislehrer verdingt. So ein Urlaubsjob würde die Erholung kaum gefährden. Bei Ausgleichstätigkeiten ist es sogar zulässig, eine Entlohnung zu erhalten”, sagt Arbeitsrechtlerin Professor Hildegard Gahlen von der FOM Essen. “Der Urlaub darf aber nicht in erster Linie dem Erwerb dienen.”

Zählt Nachbarschaftshilfe im Urlaub als Arbeit?

So lange es sich um reine Gefälligkeiten handelt, steht einer Urlaubshilfe für Familienangehörige oder Nachbarn nichts im Wege. Das gilt selbst dann, wenn der urlaubende Arbeitnehmer als Gegenleistung freie Kost und Logis erhält. Das zählt noch nicht als Erwerb. Problematisch kann es allerdings sein, wenn der Maurer für den Nachbarn während des Sommerurlaubes die Garage hochzieht; der Nachbar als Tischler dafür eine antike Kommode restauriert.

Muss der Arbeitgeber immer informiert werden?

Bei Ehrenämtern oder Gefälligkeiten ist das nicht notwendig. Ansonsten gilt: Für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes ist es immer Pflicht, sich eine Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. Bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft ist es oft im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, dass sie zunächst um Erlaubnis fragen müssen. Alle anderen sind zur Meldung verpflichtet, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Hauptarbeitgebers besteht. „Da dieser Begriff sehr schwammig ist, sollte sich am besten jeder zuvor die Nebentätigkeit genehmigen lassen – und zwar schriftlich“, rät Arbeitsrechtlerin Gahlen.

Gilt eine Nebenjob-Erlaubnis auch im Urlaub?

Wenn der Arbeitgeber bereits einen dauerhaft ausgeübten Nebenjob erlaubt hat, so gilt die Erlaubnis ebenso für die Urlaubszeit. “Es muss aber beim bisherigen Umfang bleiben”, so die Arbeitsrechtsexpertin. “Wer sonst vier Stunden in der Woche nebenbei arbeitet, darf nicht während des Urlaubes eine 40-Stunden-Woche daraus machen.”

Welche Konsequenzen drohen Urlaubsjobbern?

Erfährt der bis dahin ahnungslose Chef davon, kann er den Arbeitnehmer abmahnen und bei einem erneuten Verstoß feuern. Wird der Arbeitnehmer gar bei einem Konkurrenzunternehmen erwischt, kann sogar die fristlose Kündigung die Folge sein. Sollte der Arbeitnehmer wegen einer unzulässígen Urlaubstätigkeit erkranken, sind Schadenersatzansprüche möglich. Das Gehalt zu streichen oder zu kürzen ist aber nicht erlaubt (Bundesarbeitsgericht, Az: 8 AZR 596/86).

Gibt es Sonderregeln gekündigte Mitarbeiter

Ja, wenn sich der gekündigte Arbeitnehmer im Urlaub auf seine neue zukünftige berufliche Tätigkeit vorbereitet, ist das in Ordnung(LAG Hannover, Az: 2 Sa 26/84). Allerdings: Ein Job beim neuen Arbeitgeber während des Urlaubs ist problematisch. Der alte Arbeitgeber kann das verbieten lassen.

Urlaubsanspruch: Alle Ratgeber im Überblick

[posts_data_table tag=”urlaubsanspruch” sort_by=”title” columns=”title,content” content_length=25 rows_per_page=”5″]

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Ein Gedanke zu „Urlaubsanspruch: Was der Arbeitnehmer während des Urlaubes alles darf – und was nicht

  1. m.stephan Antworten

    Ich habe die erfahrung gemacht das arbeitgeber immer noch ihre regeln selbst machen in punkt urlaub ich arbeite sechs tage drei frei dieser schichtpan läuft so weiter immer sechs dann drei freitage nun müssen wir sogar im frei urlaub schreiben das kuriose ist wenn ein arbeitstag oder urlaubstag auf sonntag fällt im urlaub wird dieser nicht bezahlt wir sind schichtarbeiter zwei schichten wochenende feiertags da der shichtplan immer so weiter läuft drei füh drei spät drei frei ja ist den das rechtens das wir urlaub auch in frei nehmen müssen wo es immer heißt freie bzw. ruhetage zählen nicht als urlaub würde mich mal interesieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert