Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie, die eine uneingeschränkte Inspektionspflicht voraussetzt, können sich freuen: Sie haben Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten – egal, ob sie zur Inspektion waren oder nicht. Das ist die Folge eines aktuellen BGH-Urteils (Az: VIII ZR 206/12). Die Stiftung Warentest erläutert die Folgen für Gebrauchtwagen-Garantien.
Beim Neuwagenkauf ist oft eine kostenlose Herstellergarantie inklusive. Beim Gebrauchtwagenkauf nicht. Stattdessen sind kostenpflichtige Garantieversicherungen im Angebot. Doch als ein Kunde, der einen Gebrauchten mit einem Jahr Garantie gekauft hatte, acht Monate nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Er sei nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt gewesen, begründete sie die Entscheidung.
CG-Car Garantie Versicherung scheitert bei Bundesgerichthof mit Inspektionshzwang
Sie muss aber, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz. Die Argumente der CG-Car Garantie Versicherung, der Kunde hätte den Wagen wie vom Hersteller empfohlen bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt inspizieren lassen müssen, wies der BGH zurück.
Die Begründung: Bei einer kostenpflichtigen Garantie müssen die Bedingungen fair sein. Das ist die Pflicht zu Inspektionen aber nur, wenn es um Schäden geht, die tatsächlich auf unzureichender Wartung beruhen. Die Klausel ist daher unwirksam, und die Versicherung muss zahlen. Vorerst können Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht Garantiereparaturen auch verlangen, wenn sie gar nicht zur Inspektion waren, meint die Stiftung Warentest.