Baumabstand: Schauen Sie mal ins Nachbarrechtsgesetz

Jetzt beginnt wieder die Pflanzzeit, aber da wir im gut geregelten Deutschland sind, sollte erstmal ein Blick in das Nachbarrechtsgesetz geworfen, denn Hecken und Bäumen müssen schon anständig mit dem richtigen Abstand rumstehen. Es gibt übrigens ein Nachbarrechtsgesetz NRW, ein niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, ein hessisches Nachbarrechtsgesetz und andere mehr mit jeweils unterschiedlichem Baumabstand…

Bäume oder Sträucher – nicht zu vergessen deren Wurzeln – werden mal groß. „Ob die Gehölze dann geschnitten oder sogar entfernt werden müssen, entscheidet das jeweilige Landesrecht“, sagt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Um diesen Ärger zu vermeiden, sollten sich Gärtner daher zunächst im Nachbarrechtsgesetz ihres Bundeslandes, bei der Gemeinde oder der Stadt nach den zulässigen Höhen für Bäume, Sträucher oder Hecken erkundigen.

Einige Nachbarrechtsgesetze gewähren dem Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von allzu grenznahen Bäumen und Sträuchern mit einer gewissen Höhe.“ Grenzabstände von Sträuchern sind in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Der Mindestabstand laut Nachbarrechtsgesetz liegt zum Beispiel in Sachsen für über zwei Meter hohe Bäume oder Sträucher bei zwei Metern. Wer das nicht berücksichtigt und sich uneinsichtig zeigt, muss mit einer Klage rechnen.

Bei Verschattung darf geklagt werden

Zur Selbsthilfe darf der Nachbar nur wegen des Nachbarrechtsgesetz aber nicht greifen, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. In anderen Fällen ist das Recht zur Selbsthilfe jedoch ausdrücklich vom Gesetz vorgesehen: Wenn nämlich über die Grenze wachsende Pflanzen die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen. Dies kann eine Verschattung oder das Anheben von Gehwegplatten durch Wurzeln sein (Paragraph 910 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Abgeschnitten werden darf jedoch nur, was über den Zaun wächst – auf keinen Fall darf das Nachbargrundstück betreten werden. Und zuvor muss dem Eigentümer des Baumes eine angemessene Frist gesetzt werden, um das Problem selbst zu beseitigen (LG München I, Az. 15 S 7927/00). Zusätzlich ist generell beim Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen die kommunale Baumschutzverordnung zu beachten.

Abstand-Beispiel Nachbarrechtsgesetz NRW

  • Stark wachsende Bäume außer Obst: 4 m
  • Alle übrigen außer Obst: 2 m
  • Obstbäume je nach Unterlage und Art: 1 – 2 m

Abstand-Beispiel Nachbarrechtsgesetz Berlin

  • Stark wachsende Bäume: 3 m
  • Nicht hochstämmige Bäume: 1 m
  • Ãœbrige Bäume: 1,5 m

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Ein Gedanke zu „Baumabstand: Schauen Sie mal ins Nachbarrechtsgesetz

  1. David Antworten

    Fast jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarrechtsgesetz die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Wenn es in Baden Württemberg Sinn macht Bestimmungen über den Abstand von Weinreben zu haben, macht das in Berlin keinen Sinn. Alles Nachbarrechtsgesetze sind hier zu finden: http://nachbarrechtsgesetz.com/

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