Allianz Lebensversicherung: Neues Geld-zurück-Urteil (Az: 2 U 138/10)

Neues Geld-zurück-Urteil für Lebensversicherte (Oberlandesgericht Stuttgart, Az: 2 U 138/10, [highlight]jetzt rechtskräftig, s. Nachtrag unten mit Musterbrief[/highlight]). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Allianz Lebensversicherung verklagt. Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt dazu:

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat auf unsere Klage in seiner Entscheidung vom 18. August 2011 (2 U 138/10) die Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in den Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz Lebensversicherungs-AG, die vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, für intransparent und unwirksam erklärt. Aufgrund des Urteils ergeben sich für Millionen von Ex-Kunden der Allianz Ansprüche auf „Nachschlag“ wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten.

Beitragsfrei gestellte Policen müssen neu berechnet werden; die beitragfreie Versicherungssumme muss sich erhöhen. (…) Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche sofort mit unserem Musterbrief anmelden.

Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, die Allianz Lebensversicherung  wollte  dagegen Beschwerde einlegen, tat es am Ende aber doch nicht, s. Nachtrag unten. Im Prinzip geht es um die gleichen Klauseln wie vor sechs Jahren, als der Bundesgerichtshof das erste große Nachschlag-Urteil fällte. Damals ging es um bis 2001 verwendete Klauseln (s. Finblog)  – nun ging es um Kauseln, die von 2001 bis 2007 verwendet wurden und die offenbar nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Stuttgart (2 U 138/10) auch nicht besser waren.  Laut FTD hat die Allianz Lebensversicherung wegen des Verfahrens 117 Millionen Euro Rückstellungen gebildet.

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Ein Gedanke zu „Allianz Lebensversicherung: Neues Geld-zurück-Urteil (Az: 2 U 138/10)

  1. I Bayer-Muecke Antworten

    Unbedingt ergänzend zu obigen Empfehlungen auch die Informationen der Verbraucherzentrale
    Hamburg lesen, welche das Urteil des OLG Stuttgart vom 18.8.2011 (Az.2 U 138/10) erstritten
    hat. Die gekippten Klauseln sind nicht nur für einen "verständigen durchschnittlichen Versicherungs-
    nehmer " unverständlich, sondern auch für Versicherungsrechtler!
    Ein Sieg für den Verbraucherschutz!

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